§ 1. Wenn man die Frage nach der „Ruhe oder Bewegung des Aethers“ aller spekulativen Elemente entkleidet, so lautet sie: welche Form müssen die Maxwell’schen Gleichungen für den Fall willkürlich vorgeschriebener Bewegungen erhalten? Unter „Bewegung“ ist dabei – hier wie durchweg im Folgenden – Bewegung ausgedehnter ponderabler Massen verstanden.
Wir stellen die Erfahrungsthatsachen, von denen die aufzustellenden Gleichungen Rechenschaft zu geben haben, kurz zusammen:
1. Electrische Erscheinungen im engeren Sinn, d. h. solche, bei denen die zeitliche Ausbreitung des Feldes (Strahlung) nicht in Frage kommt. Hier ist alles ausschliesslich von der relativen Bewegung abhängig; diese Abhängigkeit ist gegeben durch das Faraday’sche Inductionsgesetz.
2. Strahlungserscheinungen. Bei allen Beobachtungen handelt es sich um die Ausbreitung des Lichts in Körpern und Systemen von Körpern, welche eine räumlich und zeitlich gleichförmige Geschwindigkeit besitzen. „Relativ“, bezw. „absolut“ heisse, was auf einen Raum bezogen ist, der an dieser Geschwindigkeit teilnimmt, bezw. nicht teilnimmt. Die Erfahrung zeigt dann:
a. In denjenigen Körpern, welche sich electromagnetisch nicht vom leeren Raum unterscheiden, ist die absolute Ausbreitung unabhängig von der Bewegung. Die relative Ausbreitung ergiebt sich daher durch
Emil Cohn: Über die Gleichungen der Electrodynamik für bewegte Körper. Nijhoff, La Haye 1900, Seite 516. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Cohn_Gleichungen_der_Electrodynamik_bewegte_K%C3%B6rper_1900.pdf/1&oldid=- (Version vom 7.1.2024)