dargestellt werden kann, wo , …‚ ganze rationale Zahlen sind, und wo eine in vorkommende Einheitswurzel bedeutet.
Um den Beweis dieses Satzes vorzubereiten, ordnen wir die konjugierten
Körper , …, in bestimmter Weise, wie folgt, an. Voran stellen wir die
reellen Körper , …‚ ; dann wählen wir aus jedem der Paare konjugiert imaginärer Körper je einen aus; diese Körper seien: , …, ;
darauf lassen wir die zu diesen konjugiert imaginären Körper folgen:
‚ …, . Wir bilden nun mit den beliebigen reellen Veränderlichen , …‚ die Linearformen
, (, , …, )
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und schreiben noch . Sind , …, sämtlich , so setzen wir im
Falle, daß ein reeller Körper ist,
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und im Falle, daß und konjugiert imaginäre Körper sind,
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wo , …‚ sämtlich reelle Größen sind und insbesondere die Werte
den Ungleichungen
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genügen sollen; die Größen , …, sind hierdurch als eindeutige reelle
Funktionen der reellen Veränderlichen , …, definiert; sie sollen die
Logarithmen zur Form heißen. Bezeichnet ferner den reellen Teil des
Logarithmus von , so ist
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Sind , …, ganze rationale Zahlen, die nicht sämtlich verschwinden,
so stellt eine ganze von verschiedene Zahl des Körpers dar.
Die Größen , …‚ sind dann eindeutig durch die Zahl bestimmt
und sollen die Logarithmen zur Zahl heißen. Ist eine Einheit des Körpers ,
so besteht wegen die Gleichung
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.
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Die reellen Variabeln , …, sind umgekehrt durch die Werte der
Logarithmen ‚ …‚ -deutig bestimmt, da durch letztere die
reellen Werte , …, nur bis auf das Vorzeichen, dagegen die übrigen konjugiert imaginären Wertepaare , …, vollständig bestimmt sind.
Um die später anzuwendende Funktionaldeterminante dieses Abhängigkeitsverhältnisses zu berechnen, bezeichnen wir, wenn , …‚ beliebige
Funktionen der Variabeln , …‚ sind, die Funktionaldeterminante der