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worden, eingegeben hatte, denn kurz darauf war er zum Herrn Polizeirat gelaufen, der nicht nur gerne Silberzeug zu Weihnachten annahm, sondern auch durch emsiges Verdächtigen mißliebiger Personen Karriere gemacht hatte.

Es vergingen richtig kaum acht Wochen, als bekannt wurde, daß der Stadtrat Cinibulk einen gewissen Dr. Max Lederer wegen Ehebruchs verklagt hatte. – Die Staatsanwaltschaft hatte auf die Befürwortung des Polizeirates die Sache selbstverständlich aufgegriffen, obwohl keine Ertappung in flagranti vorlag.

*     *     *

Die Gerichtsverhandlung war äußerst interessant. Die Anklage des Staatsanwaltes stützte sich auf die frappante Ähnlichkeit der kleinen Mißgeburt, welche nackt und kreischend in einem rosa Korbe lag, mit dem Dr. Max Lederer.

„Sehen Sie sich, hoher Gerichtshof, nur einmal den Unterkiefer an und die krummen Beine, – von der niedrigen Stirne, – wenn man das überhaupt Stirne nennen darf, ganz zu schweigen. Betrachten Sie die Glotzaugen, bitte, und den borniert viehischen Ausdruck des Kindes und vergleichen Sie all das mit den Zügen des Angeklagten“, sagte der Staatsanwalt, – „wenn Sie dann noch an seiner Schuld zweifeln – – –!“

„Es wird wohl keinem Menschen einfallen, hier eine gewisse Ähnlichkeit zu leugnen“, fiel der Verteidiger ein, – „ich muß aber ausdrücklich betonen, daß diese Ähnlichkeit nicht dem Verhältnis von Vater zu Kind entspringt, sondern nur dem Umstand einer gemeinsamen Ähnlichkeit mit einem Chamäleon. – Wenn hier jemand die Schuld trägt, so ist es das Chamäleon und nicht der Angeklagte! – Säbelbeine, hoher Gerichtshof, – Glotzaugen, hoher Gerichtshof, – sogar ein derartiger Unterkiefer – – –“

„Zur Sache, Herr Verteidiger!“

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Gustav Meyrink: Orchideen. München o. J., Seite. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Orchideen_Meyrink.djvu/018&oldid=- (Version vom 31.7.2018)