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Der Advokat verbeugte sich: „Also kurz und gut, ich stelle den Antrag auf Einvernahme von Sachverständigen aus der Zoologie.“

Der Gerichtshof hatte nach kurzer Beratung den Antrag mit dem Bemerken abgelehnt, daß er seit neuester Zeit prinzipiell nur noch Sachverständige aus dem Schreibfache zulasse, und schon hatte sich der Staatsanwalt wieder erhoben, um eine neue Rede zu beginnen, als der Verteidiger, der sich bis dahin eifrig mit seinem Klienten besprochen hatte, energisch vortrat, auf die Füße des Kindes wies und anhob:

„Hoher Gerichtshof, – ich bemerke soeben, daß das Kind an den Fußsohlen sehr auffallende sogenannte Muttermale trägt. Hoher Gerichtshof, können das nicht vielleicht Vatermale sein?! Forschen Sie nach, ich bitte Sie mit aufgehobenen Händen; lassen Sie Herrn Cinibulk sowohl, als auch Dr. Lederer hier Schuhe und Strümpfe ausziehen, – vielleicht können wir das Rätsel, wer der Vater ist, in einem Augenblicke lösen.“

Der Stadtrat Cinibulk wurde sehr rot und erklärte, lieber seinerseits von der Anklage zurückzutreten, als das zu tun, und er beruhigte sich erst, als man ihm erlaubte, sich vorher draußen die Füße waschen zu dürfen. – –

Der Angeklagte Max Lederer zog zuerst seine Strümpfe aus. –

Als seine Füße sichtbar wurden, erhob sich ein brüllendes Gelächter im Auditorium: Er hatte nämlich Klauen, – jawohl, zweigespaltene Klauen wie ein Chamäleon. –

„No Servus, das sind doch überhaupt keine Füße,“ brummte der Staatsanwalt ärgerlich und schmiß seinen Bleistift zu Boden.

Der Verteidiger machte sogleich den Vorsitzenden aufmerksam, daß es denn doch wohl ausgeschlossen sei, daß so eine stattliche Dame wie Frau Cinibulk jemals mit einem so häßlichen Menschen hätte intim verkehren können;

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Gustav Meyrink: Orchideen. München o. J., Seite. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Orchideen_Meyrink.djvu/019&oldid=- (Version vom 31.7.2018)