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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

Rath und Hülfe wider die Sünde, denn Gott ist überschwenglich reich in seiner Gnade. Erstlich durchs mündliche Wort, darin gepredigt wird Vergebung der Sünde in aller Welt.. Zum andern durch die Taufe. Zum dritten durchs heilige Sacrament des Altars. Zum vierten durch die Kraft der Schlüssel..“ (ed. Müller p. 319) – diese Worte, sage ich, versteht Heppe ganz falsch: denn sie sagen ja eben nicht eine Verschiedenheit der Heilsvermittlung aus. Von allen, vom Wort wie von den Sacramenten, wird vielmehr gesagt, dass sie Rath und Hülfe wider die Sünde bringen, nur, und darin zeigt sich eben der Reichthum der göttlichen Gnade, nicht in einerlei Weise wird die Hülfe gebracht (im lateinischen Text: non uno modo consulit et auxiliatur nobis contra peccatum), denn sie wird gebracht nicht allein durch das Wort, sondern auch durch die Sacramente u. s. w.

 Was dann das Abendmahl anlangt, so soll Luther im Concept ganz Melanchthonisch gelehrt haben, nemlich so: der Leib und das Blut Jesu Christi werden mit dem Brod und mit dem Wein dargereicht (als ob das Melanchthonisch und nicht gut Lutherisch wäre!), Amsdorf aber soll Luthern bestimmt haben, die Lehre so zu fassen, wie wir sie jetzt in den Schmalcalder Artikeln finden.[1] Das liesse sich auch wohl erklären. Kurz vorher erst war die Wittenberger Concordie abgefasst, und da hatte es bekanntlich die meiste Mühe gekostet, den Bucer zur Annahme des Bekenntnisses zu bringen, dass auch die Unwürdigen Leib und Blut Christi geniessen. Noch hatte man Ursache, die ehemaligen Gegner darauf anzusehen, ob sie dieses Bekenntniss auch theilten. Luther hatte also ganz Recht, gerade diesen Punkt hervorzuheben, es ist das aber keine Lehre, welche nicht aus der in der Augustana und Apologie enthaltenen Lehre flösse, noch weniger besagt er das Gegentheil von dem, was sich in der Apologie vorfindet: denn dass weder Augustana noch Apologie so auszulegen seien, haben wir schon nachgewiesen.

 Was soll man aber endlich zu der Behauptung Heppe’s sagen, dass die in den Schmalcalder Artikeln enthaltene Verwerfung


  1. cf. Heppe, die confessionelle Entwicklung etc. p. 86.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/105&oldid=- (Version vom 1.10.2017)