Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl

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Autor: Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid
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Titel: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter.
Untertitel: Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.
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Auflage: 1
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1868
Verlag: J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung
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Erscheinungsort: Leipzig
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Der Kampf
der Lutherischen Kirche
um Luthers Lehre vom Abendmahl
im Reformationszeitalter.




Im Zusammenhang
mit der gesammten Lehrentwicklung dieser Zeit
dargestellt
von
D. Heinrich Schmid
ord. Professor der Theologie in Erlangen.


Leipzig,
J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung
1868.


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Druck von Ackermann u. Glaser in Leipzig.

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Vorrede.

 Es hat mich seit lange der Gedanke bewegt, welch schweren Stand doch der, welcher dem lutherischen Bekenntniss zugethan ist, der Geschichte gegenüber hat, welche vom Jahr 1530 bis zur Concordienformel hin verlaufen ist. Da steht im Anfang Luther mit seiner herben Absageschrift an die Schweizer. Es folgt das Interim, das in seinem Gefolge das Auseinandergehen der lutherischen Theologen in zwei Partheien hat, und aus dessen Saat Lehrstreitigkeiten über Lehrstreitigkeiten aufsprossen.

 Und wer trägt die Schuld davon? Luther, der den Hass gegen Zwingli nicht überwinden konnte; die lutherische Partei mit Flacius an der Spitze, die dem Melanchthon seine im Interim bezeigte Schwäche nicht vergeben konnte; die da meinte, gut lutherisch zu sein, wenn sie den Ungestüm und die Unduldsamkeit Luthers sich zum Vorbild nehme; die darum die Wandelung, welche in der Abendmahlslehre mittlerweile in der Schweiz vorgegangen war, ignorirend, den Streit über diese Lehre wieder aufnahm und nicht ruhte, bis der Bruch zwischen der lutherischen und reformirten Kirche besiegelt war; die, angeblich im Eifer für die reine Lehre, aus jedem ungenauen oder unvorsichtigen Ausdruck eine glimmende Kohle machte, in die sie so lange blies, bis ein helles Feuer aufging: ein Beginnen, das schliesslich den Auslauf nahm, dass sie ihren eigenen Führer in die Reihe der Ketzer stellen musste.

 Das ist der Eindruck, den die Geschichte dieser Zeit, so wie sie gemeiniglich erzählt und dargestellt wird, macht. Es bildet da keinen grossen Unterschied, ob man Plancks Werk: „Geschichte der protestantischen Theologie von Luthers Tod bis zu der Einführung der Concordienformel“ liest, oder Heppes: „Geschichte des deutschen Protestantismus,“ die zwei einzigen Schriften, welche den ganzen Verlauf dieser Geschichte ausführlich zur Darstellung bringen. Nicht, dass wir den grossen Unterschied,| welcher zwischen diesen beiden Werken an sich ist, verkenneten. Plancks Werk, wenn es gleich vor nunmehr 67 Jahren geschrieben ist, hat jetzt noch seinen grossen Werth. Mit solchem Fleiss hat Keiner vor ihm und nach ihm alles zusammengetragen, was in dieser Zeit geschehen und geschrieben worden ist. Es ist ein Quellenwerk ersten Rangs. Und man muss Planck auch zugestehen, dass er es mit dem guten Willen geschrieben hat, die Geschichte unparteiisch darzustellen, ja er hat die Thatsachen selbst so viel zum Wort kommen lassen, dass der Urtheilsfähige und sorgsam Lesende selbst in den Hauptpunkten sich ein richtiges Urtheil bilden kann, ein Urtheil sehr abweichend von dem des Verfassers selbst. Aber Wenige pflegen so zu lesen, und Wenige können es auch, die Mehrzahl lässt sich von dem Urtheil des Verfassers leiten. Wie sollte Planck aber ein richtiges Urtheil haben abgeben können, der den Lehren, um welche sich der Streit bewegte, innerlich zu fern stand, als dass er die Bedeutung und den Ernst des Streits um sie hätte würdigen können, und von dem Baur in seiner trefflichen Schrift: „Die Epochen der kirchlichen Geschichtschreibung,“ so richtig sagt, (p. 180.) „dass ihm die Theologie der Reformationszeit zur Antiquität geworden sei, an der er nicht nur kein persönliches sondern auch kein sachliches Interesse gehabt habe“, und dass er „bei allen theologischen Streitigkeiten und Verhandlungen, die er mit aller Gründlichkeit und Ausführlichkeit erzähle, es nicht verberge, dass er in ihnen doch eigentlich nur eine Geschichte der menschlichen Thorheiten, Leidenschaften und Verkehrtheiten sehen könne, bei welchen man vergeblich frage, welchen Nutzen sie gehabt hätten.“

 Wohl also dem, dem das gute Bekenntniss der lutherischen Kirche aus anderen Gründen feststeht: das Studium des Planckischen Werks, wenn er aus diesem die Geschichte dieser Zeit kennen lernen will, wird ihm nur den traurigen Eindruck hinterlassen, wie man doch an dieser guten Sache sich versündigt habe.

 Soll er sich zu Heppe wenden? Wir brauchen bloss daran zu erinnern, dass Heppe in seinen vier Bänden den geschichtlichen Beweis| liefern will, dass der Melanchthonismus der echte und wahre evangelische Protestantismus ist. Wer also das Bekenntniss der lutherischen Kirche lieb hat, der darf froh sein, wenn ihm durch die Geschichte, welche ihm da erzählt wird, das Vertrauen zu demselben nicht erschüttert wird.

 Aber verhält es sich denn mit dieser Geschichte so, dass der Forscher, wenn er der Wahrheit die Ehre geben will, zu keinem andern Resultat gelangen kann, und dass er die Geschichte in den Dienst einer verwerflichen Apologetik stellen müsste, wenn er ihr ein besseres Zeugniss für die Sache des lutherischen Bekenntnisses abgewinnen wollte?

 Das ist die Frage, um die es sich handelt.

 Daraus, dass in einem Zeitraum von mehr als 60 Jahren die zwei Geschichtschreiber zu gleich ungünstigem Resultat gelangt sind, lässt sich noch nichts folgern. Der dogmatische Standpunkt beider ist von der Art, dass beiden wenigstens die Versuchung nahe lag, die Dinge so aufzufassen, wie sie gethan haben. Und was will es auch besagen, wenn in einem so langen Zeitraum zwei Männer wenigstens in ihren negativen Resultaten übereinkommen? Der Zweifel an der richtigen Auffassung dieser beiden Werke ist denn auch seit geraumer Zeit vielfach ausgesprochen worden, und einzelne Parthien dieser Geschichte sind auch bereits so bearbeitet, dass ein anderes Urtheil über diese Zeit angebahnt ist.

 Aber noch fehlt ein Werk, welches den ganzen breiten Stoff quellenmässig durchgearbeitet vorlegte. Ein solches liefere auch ich nicht. Wohl habe ich mich mit dem Gedanken an ein solches getragen, aber weniger die Scheu vor der grossen und beschwerlichen Arbeit hat ihn nicht zur Reife kommen lassen, als vielmehr die Erwägung, dass der Abendmahlsstreit der alle anderen Streitigkeiten an Bedeutung weitaus überwiegende ist, weil er nichts mehr und nichts weniger als ein Streit um das Recht und den Bestand der lutherischen Kirche gewesen ist; und dass es darum besser gethan sein möchte, die Aufmerksamkeit auf ihn allein zu| concentriren. Aus diesem Grund habe ich diesen Theil der Geschichte der lutherischen Theologie herausgehoben und auf’s neue durchgearbeitet, und lege das Resultat meiner Forschungen hiermit vor.

 Man wird das gefundene Resultat vielleicht von vornherein verdächtigen, um des confessionellen Standpunktes willen, den ich einnehme. Aber wäre dann nicht der Verdacht gegen den, der von dem reformirten oder unionistischen Standpunkt aus schreibt, gleich sehr gerechtfertigt? Der confessionelle Standpunkt kann und darf noch nicht Misstrauen einflössen. Wer dem lutherischen Bekenntniss zugethan ist, der wird allerdings anders urtheilen über den Unterschied in der Lehre Zwinglis und Luthers, und Calvins und Luthers, als der, welcher dem reformirten Bekenntniss zugethan ist, aber der confessionelle Standpunkt hindert von vornherein weder den Einen noch den Anderen, der Geschichte gerecht zu werden.

 Ich kann mir das Zeugniss geben, dass ich redlich bemüht war, unbefangen zu forschen und treu zu referiren. Es galt, einen sehr breiten Stoff durchzuarbeiten, diese Arbeit war für mich selbst ein Bedürfniss. Ich wollte einmal alle Zeugen verhören und der Sache im Einzelnen nachgehen: denn nur auf diesem Wege gewinnt man ein selbständiges Urtheil und kann man mit seinem Urtheil auch auf Glauben Anspruch machen. Dieser Arbeit habe ich mich gewissenhaft unterzogen und habe volle Freudigkeit gewonnen, ein Zeugniss für die gute Sache, um die man lutherischerseits kämpfte, abzulegen. Ich möchte nun mit ihr vornemlich denen dienen, welche ein Bedürfniss haben, die Geschichte dieser Zeit kennen zu lernen, obenan der studierenden Jugend: denn ihr vor allem ist es bei den bis jetzt vorliegenden Werken schwer genug gemacht, eine Kenntniss dieser Geschichte so zu gewinnen, dass sie nicht zugleich ein Vorurtheil gegen die Sache fasste, um die es sich handelt.

 Ob ich in anderen Kreisen, bei denen, welche sich ihr Urtheil schon gebildet haben, etwas erreiche, muss ich dahingestellt sein| lassen. Ich bekenne, dass meine Hoffnung darauf nicht gross ist. Und doch ist dieselbe nur auf ein niedriges Ziel gerichtet. Sie geht nur dahin, davon zu überzeugen, dass die lutherischen Theologen, nachdem sie einmal die Unterschiede in der Abendmahlslehre Luthers, Zwinglis und Calvins so fassten, wie sie thaten, Recht und Pflicht hatten, für die Lehre Luthers einzutreten. Man sollte meinen, das müsste auch der anerkennen, der die Unterschiede anders fasst. Er könnte immerhin der Meinung verbleiben, dass die Lutheraner im Irrthum gewesen und im Irrthum seien, wenn sie die Unterschiede so hoch anschlügen, aber ist er denn so gewiss, dass der Irrthum nicht auf seiner Seite liegt, und wär es nicht richtiger und billiger, dass man beiderseits das Abkommen träfe, an dem Anderen die Ueberzeugung, die er nun einmal hat, zu ehren und es billig und recht zu finden, dass man ihr gemäss urtheilt und handelt?

 Blicke ich auf die Geschichte der Zeit, welche ich dargestellt habe, so kann ich mich auch dieser Hoffnung nicht hingeben: denn in ihr sind alle Wirren eben daraus entstanden, dass man die Abweichung von der Lehre Luthers nicht zugestehen und der Lehre Luthers ihr Recht nicht lassen wollte.

 Blicke ich aber auf unsere Zeit, so bin ich auch nicht zu grösserer Hoffnung berechtigt: denn was liegt der unionistischen Tendenz, die in weiten Kreisen vorhanden ist, anders zu Grunde als die gleiche Nichtachtung der Ueberzeugung, der man in den lutherischen Kreisen zugethan ist?

 So bin ich freilich nur zu geringer Hoffnung berechtigt. Das hält mich nicht ab, meine Arbeit zu veröffentlichen.

 An Geringem müssen wir Lutheraner uns ja überhaupt genügen lassen, das ist das natürliche Loos derer, die wider den Strom der Zeit schwimmen, ganz aber wird es doch auch unter denen, die auf anderem dogmatischem Standpunkt stehen, nicht an Solchen fehlen, welche das gute Recht auch einer Sache, die nicht die ihrige ist, anzuerkennen willig sind. Wie es sich damit aber auch verhalte, mich dünkt, wie befremdlich das auch lauten| mag, gerade der jetzige Zeitpunkt ist der geeignete zur Veröffentlichung dieser Arbeit. Die Geschichte der Zeit, die ich beschrieben habe, ist ein laut redendes Zeugniss dafür, dass man nur Zwietracht und Wirren sät, wo man das gute Recht der Kirche und ihres Bekenntnisses nicht achtet. Möchte das von dem Lande und der Regierung beachtet werden, die jetzt von drei Landeskirchen darum angegangen wird, dass sie ihnen ihr volles Recht angedeihen lasse. Der Macht, welche Oesterreich darnieder geworfen hat, könnten sie freilich nicht widerstehen, wenn ihnen ihr gutes Recht vorenthalten würde, aber auf ihr lastete dann die Verantwortung für die böse Saat, die über kurz oder lang aufgehen würde, und die wäre nicht mit den Mitteln zu bewältigen, mit denen man Königreiche besiegt. Und auf denen lastete die Verantwortung, die glauben, dass jetzt der günstigste Moment vorliege, in welchem sie ihre Anschauung von dem Verhältniss der Confessionen zu einander zum zwingenden Gesetz erheben könnten, und die, mit verwerflicher Anwendung von Schlagwörtern, die in der Politik ihre Geltung haben mögen, aber nicht in der Kirche, je nach ihrer Stellung, es billigten oder ihrer Regierung riethen, dass diese dem Partikularismus ein Ende mache, und mit Nichtachtung des alten Rechtes die Einheit der evangelischen Kirche, je nach den Umständen mit linderen oder herberen Mitteln, schaffe.

 Auf diesem Weg sind bereits aus zwei Kirchen drei geworden, und wer will sagen, was weiter daraus entstehen mag? Und dabei übersehe man auch nicht, dass die Verantwortung für das Feuer, das man anzündete, um so grösser wäre, als die Vergewaltigung in einer Zeit vollzogen würde, in der die Confessionen ungleich williger und geschickter sind als in der Zeit der Reformation, sich friedlich und freundlich neben einander einzurichten, man also auch nicht mehr aus dem Hader der Confessionen untereinander den Vorwand zur Vergewaltigung einer derselben hernehmen könnte. –



Inhaltsverzeichnis

Die Aufgabe.
Erster Abschnitt.
I. Die Wittenberger Concordie.
 I. Luther und Bucer.
 II. Luther und die Schweizer.
II. Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche.
 Luthers Catechismen.
 Die Augustana u. Apologie.
 Die Schmalkald. Artikel
III. Melanchthon und die Augustana.

Zweiter Abschnitt.
Das Interim.
I. Der Streit Westphals.
II. Der Bremer Streit
III. Der Pfälzer Streit.
IV. Das Eintreten der Würtemberger Theologen in den Streit.
V. Das Drama in Kursachsen.
VI. Die Bemühungen der Fürsten um Erzielung des kirchl. Friedens.
Schluss.
Register.

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Berichtigungen.

Seite 18. Zelle 18 von unten statt Wort lies Werk.
 „ 33. Note St. 2593 l. 2598.
 „ 43. „ 1. Z. l. v. o st.: „als er von Strassburg – angekommen waren“ l. „kurz nachdem Bucer und Capito von Wittenberg in Strassburg angekommen waren.“
 „ 48. Z. l. v. u. st. Brod l. Wort.
 „ 77. „ 17. „ o. „ moderationum l. moderationem.
 „ 79. „ 15. „ u. „ deren l. dessen.
 „ „ „ 6. „ „ „ den Tractaten l. dem Tractat.
 „ 82. „ 8. „ „ „ nach „entschieden“ l. sein.
 „ 93. „ 5. „ „ „ Ausgsburg l. Augsburg.
 „ 101. „ 11. „ „ „ daher l. da. ·
 „ 106. „ 12. „ „ „ erbeten l. erboten.
 „ 112 „ 14. „ o. „ lateinischen l. Römischen.
 „ 118. Note Z. 1. v. u. st. oiniones l. opiniones.
 „ 133. „ Z. 4. v. o. st. obscuravit l. obscuraverit.
 „ 138. Z. 4. v. u. st. einen l. einer.
 „ „ Note Z. 5. v. u. st. definiat l. definit.
 „ 153. Z. 7. v. o. st. Uttenhoven l. Utenhoven.
 „ 178. „ 4. „ u. „ 243 l. 245.
 „ „ Note Z. 1. v. u. st. phantasiam l. phantasia.
 „ 192. „ „ 12. „ o. „ aetam l. autem.
 „ „ „ 5. „ u. „ extante l. reluctaute.
 „ „ „ 1. „ „ „ illam l. illum. ·
 „ 213. Z. 13. v. o. st. Heidelberg l. Wittenberg.
 „ 214. „ 4. „ u. Note st. Olevianus l. Olevians.
 „ 252. „ 8. „ o. st. Würtemberger l. Wittenberger. ·
 „ 253. Note Z. 3. v. o. st. er l. dieser.
 „ 273. Z. 6. v. u. st. selben l. jenigen.
 „ 276. „ 7. „ „ „ er l. es. ·
 „ 282. Note Z. 2. v. o. ist „ging“ zu streichen.
 „ 286. „ „ 13. „ u. st. das l. dass.
 „ 296. „ „ 2. „ „ l. vor „praeceptorios“ vel.
 „ 298. Z. 2. v. o. st. von l. vor.