Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl/Das Eintreten der Würtemberger Theologen in den Streit

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IV. Das Eintreten der Würtemberger Theologen in den Streit.

 Noch in demselben Jahr, in welchem Heshus in Heidelberg seines Amtes entsetzt wurde, legten die Würtemberger Theologen unter dem Vortritt von Brenz ein Zeugniss ab für die lutherische Abendmahlslehre. Diess war ein überaus bedeutendes Ereigniss.

 Bevor ich sage, warum? ist erst der Mann näher ins Auge zu fassen, welcher den Anstoss zu diesem Zeugniss gegeben hat, es ist Johann Brenz. Dieser, erst (seit 1522) Prediger in Schwäbisch Hall, welcher Stadt er 1526 eine neue Kirchenordnung gab, war früh auch Berather des Herzogs Ulrich von Würtemberg in den kirchlichen Dingen, trat dann 1551 ganz in die Dienste des Herzogs Christoph von Würtemberg, wurde Probst in Stuttgart und vollendete die kirchliche Organisation des Landes. Unter den schwäbischen Theologen dieser Zeit nimmt er die bedeutendste Stelle ein, sein Einfluss erstreckt sich aber weit über Würtemberg hinaus. Nicht allein, dass er den schwäbischen Adelichen, dem Markgrafen Georg von Brandenburg, der Ansbach-Nürnbergischen Kirche bei Entwerfung der Kirchen Ordnungen behülflich war, auch an allen grösseren die Reformation Deutschlands angehenden Ereignissen nahm er regen Antheil. Er wohnte dem Reichstag zu Augsburg 1530 bei, dem Schmalcalder Convent von 1536, den Vergleichsverhandlungen zu Hagenau, Regensburg und Worms in den Jahren 1540–44; dem Regensburger Gespräch von 1545; er wurde 1552 von dem Herzog von Würtemberg zu dem Concil in Trident geschickt; er wohnte dem Gespräch zu Worms 1557 bei; er spielte endlich auch in den Abendmahlsstreitigkeiten eine bedeutende Rolle. Er ist der Verfasser des berühmten Schwäbischen Syngramma vom Jahr 1525, von dem Dieckhoff sagt, dass es nicht ohne Einfluss auf die Lehrdarstellung Luthers selbst geblieben sei,[1] er wohnte dem Marburger Gespräch von 1529 bei, er nahm| Theil an den Verhandlungen über die Wittenberger Concordie. In der Abendmahlslehre galt er stets als eifriger Vertreter der Lehre Luthers, er hatte sich früh schon in eine so starke Opposition gegen die Schweizer und selbst gegen die unablässig zur Vermittlung geneigten Strassburger gesetzt, dass der Herzog Ulrich Anfangs Bedenken trug, ihn zur Verwirklichung seiner reformatorischen Pläne zu berufen.[2] Besonders durch seinen Einfluss gelangte der lutherische Lehrbegriff in dem nördlichen Schwaben und in Franken zu herrschendem Ansehen.[3]

 Aber merkwürdig! Gerade von dem Syngramma behauptet schon Hospinian,[4] es enthalte eine Lehre, welche Brenz selbst nachmals in seinen Schriften vom Jahr 1559 an als Zwinglische und Calvinische verdammt habe, und Ebrard[5] behauptet, Brenz sei darin der Sache nach weit mehr auf der Seite Zwinglis als auf Luthers Seite gestanden, und habe sich von Ersterem nur durch eine entwickeltere Betonung der unio mystica unterschieden. Er nennt Brenzens Lehre die reinste, am allseitigsten entwickelte, die bis jetzt noch vorgekommen sei.[6] Und ähnlich urtheilen auch lutherische Theologen. Planck[7] gibt zwar zu, Brenz habe keine andere Absicht gehabt, als die leibliche Gegenwart des wahren Fleisches Christi im Abendmahl zu behaupten, meint aber, er habe absichtlich sich in Vertheidigung dieser Lehre nicht so weit einlassen wollen, als man sich bald darauf einlassen zu müssen glaubte. Und Kahnis meint, das Syngramma habe eine wirkliche Gegenwart des Leibes Christi beweisen wollen, aber nur eine verbale Gegenwart wirklich bewiesen. Nur Hartmann und Jäger, dann Dieckhoff, sprechen sich für die Identität der Lehre des Syngramma mit der Lehre Luthers aus.[8]

 Da das Syngramma in eine so frühe Zeit fällt, und die erste Schrift ist, welche sich eingehend mit der Schweizer Abendmahlslehre| beschäftigt, so würde es dem Brenz noch gerade keinen Eintrag thun, wenn er in dieser Schrift sich noch nicht klar ausgesprochen hätte, aber zu verwundern wäre es doch, wie, wenn es sich so verhielte, Brenz von Anfang an als ein Vertreter der lutherischen Lehre vom Abendmahl gelten, auch von Luther, der ja das Syngramma nachmals mit einer Vorrede herausgegeben, dafür anerkannt werden konnte, und wie er in seinem Testament sagen konnte, er habe von jeher die Zwinglische Lehre verworfen und sei der Luthers zugethan gewesen. Verhält es sich aber vollends so, wie Ebrard behauptet, dass die Lehre des Syngramma dieselbe ist, welche jetzt die Pfälzer vortrugen, und dass Brenz mit Calvin Freundschaft geschlossen hatte auf Grund der Lehre, „dass Christus in der Handlung gegenwärtig sei und sich dem Menschen mittheile, dass er aber nicht lokal im Brod sei und von den Ungläubigen nicht empfangen werde“,[9] so lässt sich freilich das Alles schwer mit der Stellung reimen, welche Brenz im Jahr 1556 gegen Lasco, im Jahr 1559 gegen die Pfälzer einnahm.

 Wir sehen uns also das Syngramma an, um zu erfahren, wie es sich damit verhalte.[10]

 Dass das Verständniss desselben seine Schwierigkeiten hat, kann man nicht läugnen, aber eben so wenig kann man läugnen, dass es der Auffassung Zwinglis und Oekolampads entschieden entgegen tritt, und dass es mit ausdrücklicher Berufung auf Luthers Schrift von den himmlischen Propheten für Luthers Lehre eintreten will. Mit Luther hält es die Auffassung der Einsetzungsworte in ihrem eigentlichen Sinne fest; lehrt es, dass das, was uns im Abendmahl gegeben wird, nicht blos in Sündenvergebung, sondern in dem Leib und Blut Christi bestehe; und behauptet es eine unio sacramentalis zwischen Leib und Brod, und zwischen Blut und Wein.

 „Im Sacrament, sagt das Syngramma, ist nicht bloss das Brod, das äussere Zeichen, sondern auch das Wort und weil das Brod| im Abendmahl das Wort hat: das ist mein Leib, der für Euch gegeben wird, so ist das alles im Brod zu suchen.“ Das wird an dem Beispiel der ehernen Schlange klar gemacht. Die Schlange war nicht eine blosse Schlange, nicht ein blosses Zeichen, sondern ein heilendes Zeichen und zwar darum, weil sie das Wort hatte: qui percussus adspexerit eum vivet. Weil also das Wort zur Schlange hinzutritt, darum wird die Schlange, was das Wort ist, bleibt zwar eine eherne Schlange und ein Zeichen, ist aber auch heilend.[11] So verhält es sich auch mit dem Brod im Abendmahl, denn warum soll nicht, gerade so wie das Wort Heilkraft an die Schlange gebracht hat, so auch das Wort im Abendmahl den Leib Christi (und zwar den corpus corporale) an das Brod bringen? Das Brod im Abendmahl ist also nicht mehr bloss Brod, sondern hat das Wort: „das ist mein Leib.“ Daraus folgt nun auch, dass im Abendmahl nicht das Wort uns den Leib Christi bringt, sondern das Brod bringt uns denselben, man empfängt ihn also mit dem Brod, es ist unio sacramentalis. – Zwei Punkte sind es aber, an denen man im Syngramma Anstoss genommen hat. Einmal an der Art der Begründung der Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl; dann an den Aussagen des Syngramma von dem Genuss des Leibes von Seite der Unwürdigen.

 Den ersten Punkt anlangend, sagt man: in Wahrheit habe das Syngramma die wirkliche Gegenwart des Leibes Christi im Abendmahl gar nicht bewiesen, und die Lehre laute mehr calvinisch als lutherisch.

 Das Syngramma schliesst nemlich aus dem Wesen des Worts auf die Gegenwart des Leibes Christi. Darin, sagt das Syngramma, besteht eben das Wesen des Wortes Gottes, dass es die Sache selbst in sich schliesst, mit sich bringt und nicht ein leeres inhaltloses Zeichen ist. Sagt z. B. das Wort Gottes: Dir sind Deine Sünden vergeben, so ist darin die Sündenvergebung wirklich eingeschlossen. Und gerade so ist in dem Wort der Leib Christi eingeschlossen, und wird er mit dem Wort gebracht,| wenn das Wort dahin lautet: „das ist mein Leib.“ Dagegen ist dann allerdings zu sagen, was Dieckhoff sagt,[12] dass daraus nur eine ideelle Gegenwart des Leibes Christi folgen würde, und dass Sündenvergebung und Leib Christi nicht in Parallele mit einander gestellt werden dürfen: denn die Sündenvergebung ist etwas Ideelles, eine Willenserklärung, die allerdings in dem Worte Gottes enthalten sein kann. Das Gleiche lässt sich aber nicht von dem Leibe Christi sagen, anders als im calvinischen Sinne, wornach unter dem Leib eine Wirkung des Leibes zu verstehen ist, was man eine ideelle Gegenwart nennen kann.

 Daraus aber zu folgern, dass das Syngramma, dem Calvin voraus eilend, es so gemeint habe, ist durchaus unstatthaft. Das Syngramma spricht zu bestimmt von einer Gegenwart des corpus corporale, des sanguis carnalis, als dass es ihm hätte in den Sinn kommen können, nur eine geistliche Gegenwart Christi im Abendmahl im Sinne Calvins anzunehmen. Das Syngramma schöpft auch seine Lehre von der wirklichen Gegenwart des Leibes Christi nicht aus dem, was ihm vom Wesen des Worts bekannt ist, sondern aus den Einsetzungsworten des Herrn, und sucht dann nur nachträglich zu zeigen, dass es sich aus dem Wesen des Wortes recht gut erklären lasse, wie in dem Wort: „das ist mein Leib,“ der Leib eingeschlossen sei. Das ist der Irrthum des Syngramma. Aber der läugnet eine Lehre noch nicht, der sie nicht recht zu erklären weiss.

 Dazu kommt noch, worauf Dieckhoff aufmerksam macht,[13] dass die Beweisführung mit Obigem noch nicht erschöpft ist. An anderen Stellen gibt das Syngramma dem Worte Gottes auch die Bedeutung, dass es die wesentlichen Dinge, welche gegenwärtig sind, verkündige, declarire, offenbar mache, und demgemäss argumentirt dann das Syngramma so: weil diess die Bedeutung des Wortes ist, so ist damit, dass dieses Wort dahin lautet: „das ist mein Leib“ die Präsenz des Leibes im Brod constatirt.

 Man führt aber auch noch andere Stellen an, aus denen hervorgehen soll, dass das Syngramma nur eine geistliche Niessung annehme, vor allem die Stelle, wo es heisst[14]: quod edimus,| intrat ventrem, quod credimus, intrat mentem. Da nun aber das Syngramma auf das bestimmteste behauptet, dass im Abendmahl ein Essen des Leibes Christi nicht bloss dem Geist, sondern auch dem Fleisch nach Statt finde, so kann der Sinn des obigen Satzes kein anderer als der sein, dass der Leib Christi keine Bauchspeise sei, was ja von Luther auch nie behauptet wurde. – Etwas mehr Schwierigkeit bieten aber allerdings die Aeusserungen über den Genuss des Leibes Christi von Seite der Ungläubigen.
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 Da begegnen wir im Syngramma einer Aeusserung über Joh. VI, von der es nahe liegt, eine Anwendung auf das Essen des Leibes Christi im Abendmahl zu machen. Es heisst da, man könne nicht läugnen, dass der Glaube das Blut Christi trinke und sein Fleisch esse, denn so stehe Joh. VI deutlich geschrieben.[15] Wir haben nun zwar die Beiziehung dieser Stelle nicht so zu verstehen, als wäre die Meinung des Syngramma die, dass diese Stelle vom Abendmahl handle, vielmehr sagt Brenz in seinem Commentar, es sei darin nicht de sacramento corporis et sanguinis coenae dominicae die Rede.[16] Die Stelle ist vielmehr nur beigezogen, um den Beweis zu liefern, dass von einem Essen und Trinken des Leibes und Blutes Christi nicht die Rede sein könnte, wenn beides nicht gegenwärtig wäre, und das gilt dem Syngramma denn auch von dem Abendmahl. Die Zeichen, sagt das Syngramma, sind ein Beweis dafür, dass die damit angedeutete Sache gegenwärtig ist. So verhält es sich auch bei der Taube, die bei der Taufe Christi vom Himmel herab kam, und bei den feurigen Zungen, sie sind Beweis dafür, dass der Geist gegenwärtig war. So verhält es sich dann auch bei jener Rede Christi Joh. VI. Da wird nun der Nachdruck darauf gelegt, dass man durch den Glauben das Blut Christi geniesse. (Syngr. Suev. p. 177. Fides sanguinem offert. Sed unde fides sanguinem accipit nisi a verbo? Fides enim non est fides, nisi in verbum directa sit. Verbum fidei objectum est, verbum fidei offert, quidquid accipit aut credit.) Dann heisst es weiter: impiis absens est (Deus) et infidelibus,| proinde nec illi Deum edunt, h. e. non in Deum credunt. Die Anwendung auf das Abendmahl liegt nun nahe.

 Darnach scheint es aber, als wenn das Syngramma den Genuss des Leibes von Seite der Unwürdigen läugnete.

 Es ist da zuzugestehen, dass die Aeusserungen des Syngramma über diesen Punkt der Deutlichkeit entbehren, den Schluss aber, dass dasselbe den Genuss des Leibes und Blutes von Seite der Unwürdigen geradehin läugne, darf man daraus doch nicht ziehen. Das Eine steht ja fest: dem Syngramma zufolge ist im Sacrament der Leib mit dem Brod eins, und wird also der Leib mit dem leiblichen Mund empfangen und gegessen, das Syngramma lehrt also wie eine unio sacramentalis so auch eine manducatio oralis. Das „mit dem Glauben Empfangen“ kann also nicht dem „mit dem Munde Empfangen“ entgegengesetzt sein, es kann nur in dem Sinn gemeint sein, dass der Glaube als der modus bezeichnet wird, mit dem man sich das im Brod Dargereichte wirklich aneignet, und so kann also auch, wenn das Syngramma nicht mit seinen Hauptsätzen in Widerspruch treten will, der Satz: „impiis absens est Deus“ nicht in dem Sinn gemeint sein, dass die Unwürdigen nur Brod und nicht auch Leib geniessen. In welchem Sinn er gemeint ist, darüber gibt das Syngramma wenigstens eine Andeutung. Es fährt fort und sagt, man könne an anderen Gaben, welche wir von Gott empfangen, erkennen, wie wir die eximia et nunquam satis laudata dona, Leib und Blut Christi, durch und mit dem Wort empfingen. Es erinnert an Nahrung und Gewand, welche auch Gaben Gottes seien. Diese, sagt es, haben die Gottlosen auch, aber sie haben sie nicht als donum Dei, sie wissen nicht, von woher sie ihnen zukommen, und sie sind ihnen eben darum nicht recht nutzbringend.

 Welche andere Anwendung lässt sich nun davon auf das Abendmahl machen, als die, dass, so wie auch an die Gottlosen Nahrung und Kleidung kommt, so kommt an die Unwürdigen auch Leib und Blut des Herrn, aber, weil sie es nicht als solches erkennen, hat die Gabe auch nicht die Wirkung wie bei den Würdigen. Das ist aber eine Lehre, die ganz conform ist mit der Luthers, und ganz conform der Auseinandersetzung, welche| wir in einem Brief Brenzens an die Reutlinger vom Jahr 1527 finden. Brenz äussert sich da über Sätze (axiomata), welche die Reutlinger aufgestellt hatten, und widerspricht der Annahme der Reutlinger, dass den Unwürdigen Leib und Blut des Herrn im Abendmahl nur angeboten würden (offerri). Der Unterschied zwischen den Würdigen und Unwürdigen sei nur der, dass sie dem, der diese Gaben im Glauben empfängt, zum Segen gereichen: es sei der Unterschied zwischen accipere und utiliter accipere.[17]

 Das Gesagte wird ausreichen, um zu beweisen, dass das Syngramma, wenn es auch gleich in der Ausführung mangelhaft und theilweise missverständlich ist, dem lutherischen Bekenntniss entspricht, und Brenz gleich bei dem ersten Zeugniss, das er über die Abendmahlslehre ablegte, den Standpunkt einnahm, auf dem wir ihn in den Jahren 1556 und 1559 wieder finden.[18]

 Eine andere Abendmahlslehre können wir aber auch nicht in seinem Commentar zum Johannes und in seinem Catechismus finden.

 Verfolgen wir nun weiter die Haltung des Brenz bis zum Jahr 1559.

 Wir finden durch diese ganze Zeit hindurch keine Anzeichen, dass er seine Meinung vom Abendmahl geändert hat, und genug Anzeichen, dass er über die Schweizer Lehre ungünstig zu denken fortfuhr: aber er hielt sich lange still, und wo er Anlass hatte, sich zu äussern, that er es in mildem versöhnlichem Sinn.| So im Jahr 1544. Da war zwischen einem schweizerisch gesinnten Prediger Tossanus in Mömpelgard und dem von dem Herzog Christoph von Würtemberg dahin gebrachten streng lutherischen Hofprediger Johann Engelmann ein Streit über die Frage ausgebrochen, ob auch der Unwürdige Leib und Blut Christi im Abendmahl geniesse? Bucer hatte dem Brenz die erste Nachricht von dem Ausbruch dieses Streites mitgetheilt und ihn gebeten dazwischen zu treten. Brenz ging auf die Bitte ein und schrieb an Engelmann: „auch ich glaube zwar, dass nicht bloss Würdige, sondern auch Unwürdige im Abendmahl den wahren Leib und das wahre Blut Christi, jene zum Heil, diese zum Gericht, empfahen. Doch weiss ich, dass Tossanus sich in der Lehre vom Abendmahl zur Augsburgischen Confession bekennt und nicht in Abrede zieht, dass die Unwürdigen im Abendmahl den Leib Christi empfangen, sondern die Entscheidung darüber nur den frommen und gelehrten Männern überlassen will. Darum glaube ich nicht, dass man ihn verdammen und sich seiner entschlagen darf. Es ist schon rühmlich, wenn Einer nur das, was er selbst nicht recht versteht, dem Urtheil Gelehrter überlässt. Du weisst aber, dass man die Abendmahlsgemeinschaft mit Anderen nicht um des Guten, sondern um des Schlimmen willen, das sie an sich haben, meiden soll. Möglich wäre es wohl, dass die, mit denen Du zu thun hast, ihre Zwinglische Ansicht durch Worte verdecken und anders denken als sie reden. Aber sind die Worte fromm, so will ich doch nach der christlichen Liebe lieber das Beste glauben, als auf einen blossen Verdacht hin allzustreng urtheilen, zumal da Gott mir nicht befiehlt, Richter der Herzen zu sein. Das grösste Recht ist oft das grösste Unrecht, und wer die Nase allzuhart schnäuzt, der bringt Blut heraus, sagt Salomo. Gesetzt jene Leute betrügen mich, so betrügen sie doch nicht mich, sondern Christum, den Sohn Gottes, der sie einst ohne Zweifel darum strafen wird. Bedenke doch, lieber Freund, die Ursache des Streits. Wie, ist es nicht schändlich, wenn fromme Leute mit einander Zank anfangen wegen des Abendmahlsgenusses der Gottlosen? Soll ich Zwietracht in der Kirche anrichten und sie verderben um derer willen, die nicht zur Kirche gehören oder bloss falsche Glieder der Kirche sind? Wie, sagt| Paulus, stehet mir zu, über die zu richten, die draussen sind? Darum lass das um der Ruhe der Kirche willen, lass Dir um Christi, unseres Erlösers, selbst willen gefallen, dass Du, wenn Tossanus fromm lehrt und fromm lebt, nicht um dieser einen Sache willen das Band des Friedens zerreissest, sondern wandle mit ihm in dem Hause des Herrn in Eintracht, Freundschaft und Liebe. Will einer seine heimliche Gottlosigkeit decken, so möge der Herr dazu sehen. Es ist unsere Pflicht, das einmal begrabene Uebel nicht wieder aufzurühren ..“
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 Der Brief findet seine Ergänzung in einem anderen Brief, den Brenz an Schnepf, durch dessen Hand er den Brief an Engelmann gehen liess, schrieb. Aus ihm ersieht man, dass Brenz dem Tossanus doch nicht recht traute. „Diese Leute, schreibt er, verstehen es, unter unsere Worte ihre eigene Meinung zu verstecken. Sie bekennen, dass die Frommen im Abendmahl Christi Leib und Blut empfangen; allein das können sie gar nicht läugnen, da offenbar Leib und Blut Christi auch ohne das Abendmahl von den Frommen immer empfangen wird.[19] Man kann daher nicht sicherer von ihnen herauspressen, was sie eigentlich denken, als wenn man ihnen die Frage von dem Genuss der Gottlosen vorhält. Allein ich wollte kein Oel ins Feuer giessen, sondern ich ermahnte ihn zur Eintracht. Doch will ich Engelmann seinem Collegen nicht preisgeben. Ich sehe wohl,| dass die, die einmal Zwingli anhängen, beinahe unheilbar sind, und, so viel ich urtheilen kann, das was sie thun, mehr zum Schein vor der Welt, und um eine gewisse äussere Ehrbarkeit zu zeigen, thun, als zur Pflanzung einer wahren Frömmigkeit, die da ist in Christo, dem Sohne Gottes. Du weisst, wie viele Arbeit und Beschwerde mir einst diese Partei veranlasst hat, und wirst Dich auch noch wohl erinnern, mit wie vielen geheimen Praktiken Blaurer die Sache im Herzogthum Würtemberg betrieben hat. Je weniger ich mit diesen Leuten zu thun habe, desto besser und fleissiger glaube ich meinem Beruf dienen zu können.“

 Und noch einmal kommt er in einer Nachschrift auf die Sache selbst zu sprechen. „Bucer, schreibt er, predigt, ich weiss nicht was für einen Unterschied zwischen den Würdigen und Unwürdigen. Daraus sehe ich, dass er mit den Zwinglianern gleiche Meinung vom Abendmahl hat. Denn diese glauben: Brod sei Brod, aber wenn sie das Brod nehmen, so glauben sie, Christi Leib sei für sie gegeben, daher sagen sie, sie empfangen den Leib Christi mit dem Brod, weil sie ihn geistig empfangen, d. i. weil sie glauben, er sei für sie gegeben. Denken sie so, wie mir scheint, so sind sie Betrüger, denn auf diese Weise wird der Leib Christi gegessen, wie ein Frommer eine Birne isst. Denn während er sie isst, glaubt er indessen an Christum, dass dieser seinen Leib für ihn in den Tod gegeben. Daher isst er auch den Leib Christi mit der Birne. Möchten doch diese Lügner bekehrt werden!“[20]

 Aus diesen Briefen geht doch deutlich hervor, dass Brenz zwar den Streit zwischen den beiden Predigern darniederzuhalten suchte, aber über die Schweizer Abendmahlslehre nicht anders, und wesentlich nicht milder denkt als früher: er ergeht sich vielmehr in sehr starken Worten gegen sie und ihre Vertreter.[21]

|  Von 1544 bis 1556 kennen wir dann keine Aeusserungen Brenzens über das Abendmahl. Das war die Zeit, von welcher wir schon sprachen, die Zeit, in welcher man sich lutherischer Seits erst noch der Hoffnung hingab, die deutschen Theologen wenigstens hielten sich noch an die Wittenberger Concordie, in welcher aber in der Stille Calvins Auffassung Verbreitung und Aufnahme fand. In dieser Zeit hielten sich die anderen lutherischen Theologen zurück und so that Brenz auch. Sobald er aber die Entdeckung machte, dass man sich getäuscht und dass man getäuscht worden sei, war er auch wieder auf dem Plan. Von der Stellung, die er jetzt zu Lasco einnahm, haben wir schon berichtet, und so auch von der Schrift, die er auf Anlass des Streites zwischen Westphal und Calvin schrieb, und haben bei dieser Gelegenheit auch schon den Unterschied anerkannt, der in Ton und Haltung der Würtemberger verglichen mit dem der Niedersachsen war. Aus der Vorrede zu Andreäs Schrift sieht man, dass Brenz auch jetzt noch lieber gesehen hätte, wenn der Ausbruch des Streits vermieden worden wäre, aber er hielt es doch für nützlich, „dass, da der leidige Zwiespalt von dem Sacrament| des Nachtmahls Christi wieder hervorgebrochen, ein guter klarer Bericht vorhanden sei, daraus männiglich vernehmen möge, worauf der Streit beruhe und was einer jeden Partei gründliche Meinung sei.“

 Das aber wollen wir doch noch hervorheben, dass Brenz bei dieser Gelegenheit mit keinem Wort eines Unterschieds gedenkt, der zwischen der Lehre Zwinglis und Calvins sei, doch wohl ein Beweis, dass es ihm nicht einfiel, von der Lehre Calvins anzunehmen, dass sie in der Hauptsache der Luthers näher gerückt sei.[22]

 Wie liess es sich unter diesen Umständen anders erwarten, als dass Brenz im eigenen Lande dem Calvinismus, wo er sich zeigte, entgegentrat? Der Anlass dazu war ihm geboten. Er erfuhr, dass ein Prediger in der Nähe von Nürtingen, Bartholomäus Hagen, in Briefwechsel mit Calvin stehe. Da derselbe bei der Mutter des Herzogs Christoph, die in Nürtingen ihren Wittwensitz hatte, in Gunst stand und öfter vor ihr predigte, war das wohl ein weiterer Anlass, die Sache ernst zu nehmen. Dem Hagen wurde also befohlen, sein Glaubensbekenntniss einzusenden, und dieses wurde den Superintendenten des Landes zur Censur zugeschickt. Nachdem die Censuren eingelaufen waren, wurde eine Synode nach Stuttgart (im December 1559) berufen.| Auf ihr musste Hagen mit Jakob Andreä disputiren, bekannte sich dort für überwunden[23] und erklärte sich bereit, zur lutherischen Lehre zurückzukehren. Derselben Synode befahl der Herzog ein Glaubensbekenntniss abzufassen und sie nahm einstimmig ein von Brenz ihr vorgelegtes an.

 Der Vorfall mit Hagen hat da ohne Zweifel den willkommenen Anlass zu Aufstellung eines solchen Glaubensbekenntnisses gegeben, das man aus anderen Ursachen für nothwendig hielt. Als solche Ursache nennt Sattler[24] die nahe bevorstehende Zusammenkunft der Fürsten zum Behuf der Erzielung einer Einigkeit in der Kirche. Der Herzog Christoph, berichtet er, hatte zur Vorbereitung ein Glaubensbekenntniss der Theologen seines Landes für nothwendig gehalten. Man wird aber auch annehmen dürfen, dass dasselbe in Zusammenhang steht mit den Vorgängen in der Pfalz in Betreff der Abendmahlslehre, und es ist in der That von unberechenbarer Bedeutung, dass ein ganzes Land, und gerade dieses Land, ein solches Zeugniss für die lutherische Lehre ablegte, und dass es dasselbe gerade in diesem Moment ablegte. Bisher waren nur die Niedersachsen für die Lehre Luthers eingestanden, diese aber wurden von den Gegnern als Zeloten verschrieen, welche grundlos den Frieden störten. Da war es von grossem Belang, dass man von anderer und sehr geachteter Seite her ein gleiches Zeugniss ablegte. Und gewiss glaubte Brenz, dass es an der Zeit sei, das zu thun. Dafür spricht dann auch das Bekenntniss selbst. Dieses enthält nemlich die Lehre Luthers, aber so, dass eine Missdeutung und Umdeutung desselben zu Gunsten des Calvinismus abgewehrt war.

 Es wird darin bekannt, „dass im Nachtmahl des Herrn mit Brod und Wein durch die Kraft des Worts der wahrhaftige Leib| und das wahrhaftige Blut unsers Herrn Jesu Christi wahrhaftig und wesentlich gereicht und übergeben werden allen Menschen, so sich des Nachtmahls Christi gebrauchen; dass zugleich, wie solche mit der Hand des Dieners überreicht, also auch mit dem Mund dessen, der es isset und trinket, empfangen werden;“ dass „wie die Substanz und das Wesen des Brods und Weins im heiligen Nachtmahl zugegen sei, also sei auch zugegen die Substanz oder Wesen des Leibs und Bluts Christi, und werde mit dem Zeichen Brodes und Weins wahrhaftig übergeben und empfangen“; dass Christus im heiligen Nachtmahl eben so wohl den Gottlosen und Ungläubigen, als den Gläubigen und auserwählten Gliedern Christi gegenwärtig sei.

 Es ist also unzweideutig die unio sacramentalis, die manducatio oralis und der Genuss des Leibes Christi auch von Seite der Ungläubigen gelehrt.

 Es nimmt aber endlich das Bekenntniss von dem Einwand der Gegner, „dass Christus darum nicht in dem heiligen Nachtmahl gegenwärtig sein könne, weil er im Himmel ist“ Anlass, diesen Artikel des Glaubens „mit des heiligen Apostel Pauli Worten“ zu erklären. So: „wir glauben nicht, dass die menschliche Natur in Christo durch diese Himmelfahrt ausgedehnt, oder seine Glieder auf eine grobe fleischliche Weise ausgespannt werden, sondern wir erklären hiemit dass die Majestät und Herrlichkeit des Menschen Christi, welcher zu der Rechten Gottes gesetzt, nicht allein mit seiner Gottheit alles erfüllt, sondern auch der Mensch Christus erfüllet alles auf eine himmlische Weise, welche der Vernunft des Menschen unerforschlich ist, durch diese Majestät des Menschen wird uns die wahre Gegenwärtigkeit des Leibes und Blutes Christi im heiligen Nachtmahl nicht allein nicht entzogen, sondern vielmehr bekräftigt und bestätigt. Wie nun im heiligen Nachtmahl wir .. des Leibes Gegenwärtigkeit halten und glauben .. also erklären wir auch die Himmelfahrt Christi, und dass er sitzt zur Gerechten seines Vaters mit den Worten des heiligen Apostels, welcher, indem er sagt, er sei über alle Himmel gefahren, auf dass er alles erfülle, nicht redet von Erfüllung der Prophezeien und Weissagungen, sondern von der Majestät Christi, nach welcher er nun in der Herrlichkeit seines| Vaters allen Dingen gegenwärtig ist und wiederum alle Dinge auch ihm gegenwärtig sind ..“

 Dieses Bekenntniss hat eine doppelte Bedeutung.

 Die nächste haben wir schon genannt. Es ist die, dass die Würtemberger Landeskirche sich mit Entschiedenheit für die lutherische Abendmahlslehre aussprach und die Differenz zwischen dieser und der calvinischen constatirte.

 Die andere Bedeutung ist die, dass die Lehre von der Ubiquität Christi betont wurde. Zu dieser hatte sich Luther zwar von Anfang an bekannt, und sie war in den lutherischen Kreisen nie verläugnet worden, auch in dem durch Westphal wieder aufgenommenen Streit ist sie berührt worden, aber nur vorübergehend. Jetzt betonte sie Brenz, und er hatte dazu gute Gründe. Er sah wohl, dass alles Streiten über die Einsetzungsworte im Abendmahl zu nichts führe, so lange man an der reformirten Vorstellung von dem in den Himmel gebannten Christus festhalte, und dass in der That die Lehre vom Abendmahl mit der Ubiquität Christi stehe und falle. War Christus an einen bestimmten Ort im Himmel gebannt, so konnte er nicht in dem Sinn der lutherischen Lehre im Abendmahl sein, und musste die Auslegung, welche man lutherischer Seits den Einsetzungsworten gab, eine unrichtige sein. Es war also darum schon sehr wohl gethan, dass Brenz diesen Lehrpunkt wieder hervorhob, und war es um so mehr, als man auch in nicht reformirten Kreisen nicht nur Luthers Lehre von der Allenthalbenheit, sondern auch Luthers christologische Anschauungen hatte fallen lassen.[25] An diesem Punkt also gerade musste es sich entscheiden, wer, auch unter den Theologen, die sich zur lutherischen Kirche rechneten, zu der lutherischen Abendmahlslehre stehe. Diese Lehre wurde der Prüfstein für die rechte lutherische Auffassung vom Abendmahl. Damit ist Brenz auch Luthern wieder gerecht geworden: denn mit Recht sagt Dorner: „den Würtembergern war es vorbehalten, zu verhindern, dass die christologische Grundanschauung| Luthers, die sonst theils verklungen theils unverstanden war, nicht durch die Zurückziehung auf das „Ist“ begraben wurde: ihnen ist es zu danken, dass wenigstens ein Keim derselben gerettet und zum Gemeingut lutherischer Kirche ward.“[26] Brenz hat aber nicht nur die christologischen Grundanschauungen Luthers wieder zu Ehren gebracht, er hat den Anstoss zu weiterer Ausbildung der Christologie gegeben. Diess, und wie in der Weiterentwicklung die schwäbische Kirche, vertreten durch Brenz und Andreä, und die sächsische, vertreten durch Martin Chemnitz, erst auseinandergingen, bis in der Concordienformel eine Einigung erzielt wurde, gehört der Dogmengeschichte an.[27] Ich erwähne hier nur, dass Brenz zunächst um seiner Lehre von der Ubiquität willen von H. Bullinger angegriffen wurde,[28] dem er noch in demselben Jahr in zwei Schriften antwortete,[29] dadurch sich aber einen dreifachen Angriff zuzog, von Bullinger, von Peter Martyr und von Beza.[30] Diesem Streit verdanken wir dann seine zwei grossen Schriften: de divina majestate Christi, 1562 und seine recognitio doctrinae de vera majestate Christi, 1564. Auch auf einem Religionsgespräch wurde die Sache von Theologen beider Theile verhandelt, Noch einen Versuch nemlich hatte der Herzog Christoph von Würtemberg machen wollen, um den Uebertritt der Pfalz zu verhindern, und hatte zu diesem Endzweck den Kurfürsten von der Pfalz zur Abhaltung eines Colloquiums zwischen seinen und den Würtembergischen Theologen bewogen. Dasselbe wurde am 10. April 1564 in Maulbronn eröffnet. Pfälzischer Seits waren dazu erschienen der| Hofprediger Diller, die Professoren Boquin, Olevianus, Ursinus, Dathenius, als Notarius Xylander, dann der Kanzler Eheim und der Leibarzt Erast. Würtembergischer Seits: Valentin Vannius, Brenz, Jakob Andreä, Schnepf, Bidenbach, als Notarius Lucas Osiander, dann der Kanzler Fessler und der Vicekanzler Hieronymus Gerhard. Man begann die Disputation mit der Lehre von der Person Christi und disputirte 6 Tage lang darüber, ohne zu einem Resultat zu gelangen, so dass man unverrichteter Sache auseinanderging. Der Streit wurde insofern aber noch fortgeführt, als beide Theile, erst die Würtemberger, die Akten des Gesprächs herausgaben, dann die Würtemberger Theologen eine Deklaration von der Majestät Christi ausgehen liessen und die Pfälzer eine Widerlegung derselben.[31]



  1. Dieckhoff, die evang. Abendmahlslehre im Reformationszeitalter. 1854. p.568.
  2. Hartmann und Jäger, Joh. Brenz II, 11.
  3. Ibid. I, 170.
  4. hist. sacr. II, 39 b.
  5. Handbuch der christlichen Kirchen und Dogmengeschichte. III, 68.
  6. Ebrard, das Dogma vom heiligen Abendmahl. II, 170.
  7. II, 279.
  8. Ueber die verschiedenen Meinungen über das Syngramma: die evang. Abendmahlslehre im Reformationszeitalter, von Dieckhoff. p. 569.
  9. Ebrard, das Dogma vom Abendmahl. II, 647.
  10. cf. die ausgezeichnete Erörterung darüber bei Dieckhoff p. 566–638. Sie gibt den Faden an die Hand, welcher durch das Labyrinth des Syngramma hindurch führt, und ihr sind wir im Wesentlichen gefolgt.
  11. Syngr. Suevicum p. 158 in Pfaffii acta scriptaque publica eccles. Würtemberg.
  12. p. 615.
  13. p. 618 sq.
  14. Syng. Suev. p. 186.
  15. Syngr. Suev. p. 178.
  16. Dieckhoff p. 628. Anm.
  17. Der Brief an die Reutlinger in Pfaff, acta et scripta publica eccl. Würtemberg. 1719. p. 36. Qui haec dona distributa fide accipit, bene habebit. Qui vero incredulus est, nihil quidem sacramenti rationi adimit, sed ipsi sibi malum accersit, incredulitate id bonum rejiciens .. Jam quod appendicem Christus adjecerit, quod pro vobis traditur, id quod vera corporis explicatio et distributio est, non probat incredulo ideo corpus non offerri aut donari, sed probat, ipsi non utiliter offerri nec bene donari, propterea quod donum oblatum per incredulitatem a se repellat. Aliud est accipere, aliud est utiliter accipere. Incredulus ... accipit panem et vinum coenae dominicae, qui sunt corpus et sanguis Christi, sed quia non credit, accipit ea non utiliter, sed sibi in judicium.
  18. Dieckhoff: p. 609. „Nicht in der Lehre selbst, sondern allein in der Ausführung und Begründung derselben, wie sie vom Syngramma versucht wird, wird man also das der lutherischen Lehre etwa Fremdartige und Ungemässe zu suchen haben.“
  19. Brenz denkt da an Joh. VI. In welchem Sinn er es meint, dass Leib und Blut Christi auch ohne Abendmahl von den Frommen empfangen werde, zeigt sehr deutlich eine Stelle aus einem Gutachten von Brenz, das er am 2. October 1560 an den Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz abschickte, und das sich abschriftlich zu Strassburg im Archiv des protestantischen Seminars findet (mitgetheilt von Kluckhohn in der angeführten Schrift p. 47. Anm. 40). Sie lautet: „wiewohl das sacramentliche Essen des Leibes Christi und das Trinken seines Blutes im Nachtmahl den Gläubigen ganz nützlich und tröstlich ist, so ist es doch zur Seligkeit nicht nothwendig, und haben viele fromme Leute die ewige Seligkeit durch Gottes Gnade ohne den sacramentlichen Genuss des Nachtmahls Christi; aber das Essen und Trinken, wovon Christus im 6. Capitel Johannis redet, ist zur Seligkeit nöthig, und kann ohne Verlust der Seligkeit nicht unterlassen werden, und ist solch’ Essen und Trinken nichts anders denn glauben, dass Christus sein Fleisch unsertwegen in den Tod gegeben.“
  20. Brenz von Hartmann und Jäger II, 135.
  21. Es ist nicht abzusehen, wie Planck aus einer Aeusserung, welche Brenz in dem Brief an Schnepf über Luthers letztes Bekenntniss thut, den Schluss ziehen will, er sei ungewiss geworden, ob es nicht besser sein würde, die Schweizer ihrem eignen Gewissen zu überlassen, als den leidigen Streit wieder zu erneuern. Brenz billigte freilich nicht in ausdrücklichen Worten [237] den neuen Angriff Luthers, aber er sagt doch genug zu Gunsten desselben in den Worten: „Luthers Schrift habe ich dieser Tage gelesen; ich kann nichts weiter sagen, als dass ich den Herrn bitte, dass das, was geschieht, zur Ehre Christi und zum Nutzen der Kirche ausschlage. Man glaubt vielleicht, Luther sei etwas zu heftig und hart gewesen. Aber was sollte er thun? Solche Leute, denen es nicht darum zu thun ist, dass Christus verherrlicht werde, sondern nur darum, dass die alten, fast schon begrabenen Irrthümer wieder unter die Leute kommen und für ächte Waare angenommen werden, verdienen nichts besseres..“ Und mit Schärfe äussert er sich über die Schrift der Züricher wider Luther. „Nachdem ich einige Blätter darin durchlesen, schreibt er an Veit Diedrich, und nichts als giftige Schmähworte und offenbare Verläumdungen fand, so warf ich sie mit nicht geringem Schmerz bei Seite, und liess mich durch kein Zureden meiner Collegen mehr vermögen, sie wieder vor die Hand zu nehmen. Doch liess ich mir durch einen von ihnen das Büchlein vorlesen, und mir die hauptsächlichsten Beweisgründe daraus mittheilen. Allein es sind diess die alten längst widerlegten Gründe. Von Dir kann ich vielleicht erfahren, ob Luther mit einer Gegenschrift antworten lässt... Hörst Du etwas Gewisses, so thue es mir kund. So oft ich an diese undankbaren Söhne Hams gedenke, so kann ich mich nicht enthalten, sie auf jede Weise zu züchtigen.“ Hartmann u. Jäger II, 137.
  22. Ein Beleg dafür liegt auch in dem Gutachten, das Brenz 1559 auf Verlangen des Herzogs Christoph über die Bekenntnisse der Prediger aus Aachen ausstellte und das der Herzog dem Kurfürsten Friedrich zustellte. Da schreibt Brenz: „Wunder ists, dass diejenigen, so die beigelegten Confessionen gestellt, in dem Wahn sind, als sollte sich der zwinglische und der lutherische oder der Augsburgischen Confession (wie man es gemeiniglich nennt) Glaube von dem Nachtmahl Christi dieser Gestalt zusammenschicken, als wäre es res indifferent und möchte man ohne Nachtheil des rechten Glaubens zwinglisch oder lutherisch sein.“ Mit Recht macht Kluckhohn, aus dem ich das mittheile (p. 28. Anm. 20.), bemerklich, dass Brenz nicht zwischen Calvin und Zwingli zu unterscheiden vermochte. Wie wenig er das that, erkennt man daraus, dass der Herzog Christoph in dem das Gutachten begleitenden Schreiben an den Kurfürsten ausdrücklich den Calvin nennt. Er gibt zu, dass „der Calvinus jetzund etwas bescheidener davon schreibe,“ setzt aber hinzu: „ist doch in substantia der vorig Irrthum.“ Hätte Brenz im Syngramma die calvinische Lehre vor Calvin ausgesprochen oder sich dessen Lehre auch nur genähert, so würde er gewiss beide, den Zwingli und Calvin, nicht so zusammengeworfen haben.
  23. Hagen, der sich erst zu vertheidigen suchte, berief sich auf die Worte des Brenz in dessen Commentar zum Johannes, wo dieser sagte: der leibliche Mund empfange das Brod, der Mund des Glaubens aber den Leib Christi. Brenz aber wies mit Entrüstung die Deutung dieser seiner Aeusserung im calvinischen Sinn zurück. Hartm. u. Jäger II, 373.
  24. Sattlers Geschichte des Herzogthums Würtemberg. IV. Thl. p. 141.
  25. Das gilt vor allem von Melanchthon, der wohl fühlte, dass das Würtembergische Bekenntniss mit gegen ihn gerichtet war, daher er auch, wie aus vielen Anzeichen zu schliessen ist, nur durch seinen Tod verhindert wurde, sich über dasselbe zu äussern und seine Lehre offen darzulegen.
  26. Dorner, Entwicklungsgeschichte der Lehre von der Person Christi etc. 2. ed. II. Thl. Letzte Abthlg. Erste Hälfte, p. 665.
  27. cf. Thomasius, Christi Person und Werk. II. Th. 2. ed. Geschichte der lutherischen Christologie. Brenz u. Chemnitz p. 342. 405.
  28. Tractatio verborum D. Joh. XIV. Tigur. 1561.
  29. Sententia de libello Bullingeri 1561. – De personali unione duarum naturarum in Christo et ascensu Christi in coelum ac sessione ejus ad dextram patris etc. 1561.
  30. Bullinger: Responsio, qua ostenditur, sententiam de coelo et dextra Dei firmiter adhuc perstare. Tig. 1562. P. Martyr: Dialogi de Christi humanitate, proprietate naturarum, ubiquitate. 1562. Beza: Responsiones ad Brentii argumenta. Genev. 1564.
  31. cf. Planck II, 2. 488 sq.


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