Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl/Inhaltsverzeichnis

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Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl
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Inhaltsverzeichniss.




Die Aufgabe Seite 1–7.
Erster Abschnitt.
1. Luther und Bucer Seite 10–29.
  Seite
Luthers Urtheil über die Tetrapolitana 010
Bucer, der Abendmahlstreit ein Wortstreit 011
Melanchthon dagegen 015
Kanzler Brück bezeichnet die Differenzpunkte 015
Luthers Urtheil über Bucers Auffassung 016
Luthers Bedingungen einer Vereinbarung 016
Luthers Erklärung über die Vorschläge Bucers 017
Melanchthons Instruction nach Cassel 020
Melanchthon und Bucer in Cassel 020
Bucers Bekenntniss in Cassel 021
Die Zusammenkunft in Wittenberg 022
Der Bericht des Myconius 022
Inhalt der Concordie in Betreff des Abendmahls 026
Die noch bleibende Meinungsverschiedenheit über den Genuss der Ungläubigen 027
Der Bericht Bernards 027
Luther willigt in die Einigung, weil die Oberländer sich jetzt vollständig zu seiner Lehre bekannten, und hat nicht vor der noch möglichen Differenz die Augen verschlossen 029
Die Erklärung der Schweizer an Luther über die Wittenberger Concordie und ihre declaratio 031|  
Luthers Aeusserungen über die declaratio 032
Luthers Antwort an die Schweizer, 1. Decbr. 1537 033
Wie lässt sich das Verhalten Luthers zu den Schweizern erklären? Er will nicht die Hand des Friedens bieten, während sie noch abwichen 035
Er will nur Bucern sein Werk, die Schweizer zur Annahme seiner Lehre zu bewegen, erleichtern 036
Ein Blick auf die Verhandlungen Bucers mit den Schweizern 037
Diese gehen von der Voraussetzung aus, Bucer sei in der Lehre ganz mit ihnen conform, und sind entschlossen, eine Concordie nie mit Preisgebung ihrer Lehre einzugehen 037
Die Helvetica prior an Luther nach Eisenach 039
Bucer weder gegen Luthern noch gegen die Schweizer wahr 040
Bucer hat Schuld an dem Missverständniss zwischen Luthern und den Schweizern 043
Lutheranisirende Partei in Bern und Basel u. a. O. 044
Warum es zuletzt zum Bruch kam zwischen Luthern und den Schweizern 047
Luthers missliebige Aeusserungen über Zwingli in einem Brief an die Venetianer 048
Luthers Unmuth bricht los. Sein kurzes Bekenntniss von 1544 049
Der Schweizer Aufnahme der Aeusserungen Luthers und ihre Antwort darauf 050
Der Bruch zwischen beiden Theilen besiegelt 051
Der Verlauf der Sache. Luther brach mit den Schweizern, sobald er inne geworden, dass keine Einheit erzielt sei. Luthers günstige Aeusserungen über Calvin und dessen Abendmahlslehre kein Beweis dagegen 051
Ist Luther in der letzten Zeit wieder zu milderer Gesinnung zurück gekehrt? Der Bericht des Alesius 053
Der Bericht Hardenbergs. Die reformirte Kirchenzeitung 054
Die Catechismen Luthers 056
Die Augsburgische Confession und Apologie 061
Die Schwabacher Artikel mit denen in der Augustana verglichen 062
Die Apologie. In ihr keine Lehre zu Gunsten der Zwinglischen 071
Die Schmalkalder Artikel 075
Der Convent bekennt sich nur zur Augustana, Apologie und dem tractatus de potestate et primatu papae 079|  
Die in den Schmalkalder Artikeln enthaltene Lehre keine andere als die in den voranstehenden Bekenntnissen 080
Das angebliche System Melanchthons. Melanchthon kein speculativer Geist 084
Melanchthons Schwankungen in der Abendmahlslehre 085
Melanchthon hat keine feste Ansicht von der ersten Zeit an gehabt und vertreten 087
Melanchthons Wandlung in der Abendmahlslehre fällt in die Zeit nach 1530, und Mel. hat sein Abgewichensein von der Lehre Luthers nie offen ausgesprochen 088
Hat Melanchthon in die späteren Ausgaben der Augustana seine von Luthern abweichende Lehren hineinlegen wollen? 089
Der Grund der Veränderung des Art. X der Augustana 091
Der Stand der Dinge zur Zeit als Luther starb 096
Nach Luthers Tod nicht nothwendig ein Bruch zwischen den Anhängern Luthers und Melanchthons voraus zu sehen 097
Zweiter Abschnitt.
Die Geschichte des Leipziger Interims 100
Das Leipziger Interim ein Werk des Kurfürsten Moritz 105
Der Kurfürst gewinnt die Theologen für seinen Plan 106
Was bestimmte die Theologen zu ihrer Stellung im Interim? 107
Der Inhalt des Leipziger Interim 110
Waren alle Aenderungen in der Gottesdienstordnung, in welche die Theologen willigten, adiaphora? 111
Durch das Leipziger Interim der Bestand der evangelischen Kirche gefährdet. Die Urtheile des Brenz und der Schweizer darüber 114
Der kursächsischen Theologen Bekenntniss, dass sie nicht frei von Schuld seien 115
Die Folgen des durch das Interim veranlassten Streits der lutherischen Theologen untereinander 116
Melanchthons Brief an Carlowitz 116
Melanchthon mit dem ganzen Gang, den die Reformation genommen vielfach unzufrieden 117
Der Gegensatz zwischen den Philippisten und Lutheranern 119|  
I. Der Streit Westphals Seite 120–185.
Der Gang der Entwicklung der Abendmahlslehre in der Schweiz 120
Zwinglis Lehre 121
Der Unterschied in der Lehre Luthers und Zwinglis 124
Die Zeitgenossen Zwinglis in der Schweiz gingen über dessen Bekenntniss nicht hinaus, sondern hielten an seiner Grundlehre vom Abendmahl fest 126
Calvins Stellung zu den Schweizern und zu Luthern 128
Calvin beseitigt die Vorurtheile, die man in der Lehre gegen ihn hat 129
Calvins Aeusserungen über Bucer und dessen Unionsbestrebungen 131
Calvins Stellung zur Abendmahlslehre Luthers und Zwinglis 132
Calvin in der Abendmahlslehre dem Zwingli näher als dem Luther 136
Im Hauptpunkt der gleiche Unterschied zwischen Calvin und Luther, wie zwischen Zwingli und Luther 138
Bei Calvins Stellung zur Lehre der Schweizer kam es unschwer zu der Vereinbarung zwischen ihm und ihnen im consensus Tigurinus 139
Der consensus Tigurinus verglichen mit der confessio Helvetica prior 140
Der consensus Tigurinus steht auf dem Boden des Zwinglianismus 142
Die Annahme des consensus Tigurinus in der Schweiz 143
Durch den consensus Tigurinus war vorerst in der Schweiz eine einheitliche Lehre in Betreff des Abendmahls gewonnen 143
Durch den consensus Tigurinus wird die Differenz mit der Lehre Luthers, welche man als noch vorhanden anerkannte, gefestigt, und allen Reformirten in einem bestimmt ausgeprägten Ausdruck zum Bewusstsein gebracht. Die Wittenberger Concordie damit vollständig zu Grabe getragen 144
Der Bruch mit der Wittenberger Concordie auch von anderer Seite her vollzogen, von Peter Martyr 144
Was hat dem Westphal Anlass zur Erneuerung des Abendmahlstreits gegeben? 146
Das Gefallen deutscher Theologen am consensus 147
Calvins Absichten mit dem consensus Tigurinus in Bezug auf Deutschland 149
Westphals erste Schrift 151
Westphals zweite Schrift 152
Die Antwort der Schweizer auf Westphals Schriften durch ein besonderes Ereigniss veranlasst – durch die Geschicke der aus England vertriebenen wallonischen Gemeinde in Dänemark und in lutherischen Städten Deutschlands 152
Johann a Lasco in Kolding 153
Die Flüchtlinge abgewiesen in Rostock, Wismar, Lübeck und Hamburg 154
Sie finden Aufnahme in Emden 155|  
Die Entrüstung in den reformirten Kreisen über die Erlebnisse dieser Fremdengemeinde in Deutschland 155
Kritik des Verfahrens, das sie zu erdulden hatte 155
Ihre Forderung der Religionsübung nach ihren Gebräuchen 156
Sie provociren durch ihre Forderung von Colloquien 157
Das Auftreten Westphals durch die vorliegenden Umstände gerechtfertigt 158
Calvin betrachtet den Westphal als den muthwilligen Erneuerer eines Streits, der schon fast erstickt gewesen 159
Calvin will seine erste Schrift gegen Westphal als Confessionsschrift herausgeben 161
Bullinger wider den Standpunkt, den Calvin in dem Streit mit Westphal einnahm 162
Die zwei anderen Schriften Calvins gegen Westphal 163
Der unwürdige Ton in den Schriften Calvins 164
Die Weise, wie Calvin seine Lehre vertritt 166
Der Gang der ersten Schrift Calvins 169
Westphals Antwort in gemässigter, ja bescheidener Weise 170
Westphal geht von der Annahme aus, dass die Sache noch wesentlich so stehe wie zur Zeit Luthers 171
Westphal: man weiss nicht, wie man mit den Behauptungen der Sacramentirer daran ist 171
Westphals Beweis, dass Calvin in seiner letzten Schrift die exhibitio corporis Christi nicht anders verstehe als in den früheren 172
Dass seine Abendmahlslehre eine andere sei als die Luthers 173
Calvins Rechtfertigung seiner Lehre 173
Es war nicht Westphals Beruf die Abendmahlslehre Calvins zu widerlegen, es ist aber zuzugestehen, dass Westphal den Calvin nicht immer richtig gefasst hat 174
Die Wirkung des Streits zwischen Westphal und Calvin, – Die Zeugnisse für die Lehre Luthers von den niedersächsischen Ministerien und von den Würtembergern 175
Joh. a Lasco aus Ostfriesland vertrieben. Die Wallonische Gemeinde in Frankfurt 176
Der Frankfurter Magistrat fragt nach den Abweichungen der Fremden vom Augsburgischen Bekenntniss 177
Hartmann Bejer theilt es dem Westphal mit. Westphal überschickt einen Brief Luthers 177
Streit zwischen Westphal und Lasco 177
Lasco und Brenz. Das Colloquium zwischen Brenz und Lasco. Des Brenz Bericht darüber 177
Brenz, 3 Predigten über 1. Cor. 11, die Lehre von der leiblichen Gegenwart Christi im Abendmahl betr. 178|  
Lasco an Bullinger und Brenz, um sie für Veranstaltung eines Religionsgesprächs zu gewinnen 179
Bullinger über die Einigungsversuche und das Verhältniss der Schweizer zur Augustana 180
Calvin, über seine Stellung zur Augustana 181
Lascos Behauptung, er lehre conform der Augustana, die heutigen Lutheraner könnten sich aber nicht auf dieselbe berufen 182
Die Tragweite dieser Behauptung für die Protestanten 183
II. Der Bremer Streit Seite 186–194.
Hardenberg früh im Verdacht, dass er vom Abendmahl nicht rein lutherisch lehre 186
Die weiteren Verdachtsgründe gegen Hardenberg. Hospinian über Hardenberg 186
Beginn des Streits durch Timanns Schrift: farrago 187
Der Streit dreht sich zuerst um die Lehre von der Ubiquität des Leibes Christi 187
Der Bremer Rath fordert von Hardenberg und von dem Superintendenten der Stadt ein Bekenntniss über das Abendmahl 187
Hardenbergs Künste, um einem unumwundenen Bekenntniss zu entgehen 188
Hardenbergs Erklärungen über die Augustana und die Wittenberger Concordie 190
Hardenbergs drei Erklärungen über Abendmahl und Ubiquität 191
Tilemann Heshus nach Heidelberg berufen 194
Die Amtsentsetzungen, die er erfahren 195
Sein Auftreten und seine Neuerungen in kirchlichen Dingen in der Pfalz 196
Der kirchliche Zustand des Landes 197
Melanchthon über die Pfalz 197
Die Veränderungen, die Heshus vornahm, erklären sich aus dem kirchlichen Zustand des Landes 200
Entstehung der Reibungen zwischen Heshus und der Universität und Geistlichkeit. Der Schullehrer Herxhamer. Klebitz 201
Tod des Kurfürsten Otto Heinrich. Streit über die Ertheilung der Doctorwürde an Stephan Sylvius 202
Klebitz, Baccalaureus der Theologie in Heidelberg. Heshus gegen dessen zwinglische Thesen 203|  
Graf Erbach will in dem Streit zwischen Heshus und Klebitz Ruhe stiften. Heshus thut den Grafen in den Bann. Aergerliche Auftritte zwischen Heshus und Klebitz und den Geistlichen. Heshus thut den Klebitz in Bann 204
Kurfürst Friedrich III. schreibt eine Formel vom Abendmahl vor, welche alle Geistlichen sich aneignen sollen. Die lutherische Partei mit Heshus dagegen 205
Heshus über den Unterschied der confessio invariata und variata 205
Der Kurfürst entsetzt den Heshus und Klebitz 205
Das Urtheil über diese Vorgänge 206
Heshus hat in der Sache Recht, die Weise der Bekämpfung nicht zu billigen. Der weitere Verlauf der Dinge 207
Der Kurfürst holt ein Gutachten bei Melanchthon ein 208
Die Lage der Dinge durch Schuld der Cryptocalvinisten so, dass sie den Kurfürsten verwirren konnte 208
Melanchthons Gutachten 209
Einsetzung eines Kirchenraths in Heidelberg 210
Des Erast Gutachten über das Abendmahl 211
Colloquium sächsischer Theologen mit kurpfälzischen auf Andringen des Herzogs Johann Friedrich von Sachsen 212
Der Kurfürst umgiebt sich mit Theologen seiner Richtung, beruft die Theologen Caspar Olevianus, Zacharias Ursinus, Tremellius 213
Reformirung des Gottesdienstes 214
Einführung des Heidelberger Catechismus 214
Ist die Pfälzische Kirche durch die Anordnungen des Kurfürsten eine reformirte geworden? 214
Die Bedeutung des Uebertritts der Pfälzer Kirche zum Calvinismus 216
Wie erklärt sich der Uebergang des Kurfürsten zum Calvinismus? 217
Des Kurfürsten Glaubensfreudigkeit auf dem Augsburger Reichstag von 1566 224
Die Resolution des Kaisers in Betreff Friedrichs III. und die Antwort der Stände 224
Die Stellung des Brenz in Würtemberg. Brenz Verfasser des schwäbischen Syngramma 226
Ob das Syngramma Luthers Lehre vom Abendmahl enthält? 227
Die Haltung des Brenz bis zum Jahr 1559 233
Des Brenz Haltung in dem Streit zwischen Tossanus und Engelmann. Brenz hält an der Lehre fest, dass auch die Unwürdigen im Abendmahl den Leib des Herrn empfangen 234|  
In welchem Sinn Brenz es versteht, dass Leib und Blut Christi auch ohne Abendmahl von den Frommen empfangen werde 235
Brenz über Luthers letztes Bekenntniss vom Abendmahl 237
Von 1544 bis 1556 keine Aeusserungen von Brenz über das Abendmahl 237
Brenz hielt sich mit den anderen lutherischen Theologen in dem ausgebrochenen Streit erst zurück 237
Des Brenz Stellung zu Lasco. Seine Schrift auf Anlass des Streits zwischen Westphal und Calvin. Seine Vorrede zu der Schrift Andreäs 237
Brenz gedenkt keines Unterschieds zwischen der Lehre Zwinglis und Calvins 238
Brenz tritt im eigenen Land dem Calvinismus entgegen 238
Bartholomäus Hagen. Sein Glaubensbekenntniss den Superintendenten des Landes zur Censur zugeschickt 238
Die Stuttgarter Synode nimmt das von Brenz vorgelegte Glaubensbekenntniss an 239
Der Anlass zu diesem Glaubensbekenntniss. Es enthält die Lehre Luthers, aber so, dass eine Missdeutung und Umdeutung zu Gunsten des Calvinismus abgewehrt war 239
Die Bedeutung des Bekenntnisses der Stuttgarter Synode. Dasselbe constatirt die Differenz zwischen der Abendmahlslehre Luthers und Calvins; es betont die Lehre von der Ubiquität Christi 241
Brenz hat den Anstoss gegeben zu weiterer Ausbildung der Christologie 242
Die schwäbische Kirche, vertreten durch Brenz und Andreä, die sächsische, vertreten durch Martin Chemnitz, gehen in der Christologie erst auseinander. Eine Einigung in der Concordienformel 242
Brenz im Streit über die Ubiquitätslehre mit Bullinger, Peter Martyr und Beza. Des Brenz zwei grosse Schriften de majestate Christi 242
Das Colloquium in Maulbronn über die Lehre von der Person Christi 242
Die Anhänger Melanchthons in Wittenberg und Leipzig kündigen sofort nach dem Tod Melanchthons durch Paul Eber an, dass sie in der Lehre vom Abendmahl zu Melanchthon stehen 243
Der Kurfürst fordert (1560) von den Wittenberger und Leipziger Theologen eine Erklärung über ihre Lehre vom Abendmahl. Paul Eber übernimmt die Abfassung derselben 244
Die Erklärung so angethan, dass sie den Kurfürsten täuschen konnte 244
Die Geistlichen in Siebenbürgen sind in der Lehre vom Abendmahl in zwei Parteien gespalten. Der Fürst Johann II. sendet die Confessionen| beider Theile an die Universitäten Wittenberg, Leipzig und Rostock zur Begutachtung 245
Das gemeinsame Responsum der Wittenberger und Leipziger 245
Das Rostocker Responsum bezeichnet den Gegensatz zwischen lutherischer und reformirter Lehre bestimmter 247
Durch Schriften in den Jahren 1562 und 1563, einerseits von Chemnitz, Heshus, Brenz, Andreä, anderseits von Bullinger, Beza, P. Martyr, tritt der Gegensatz zwischen beiden Theilen immer stärker hervor 248
Der Kurfürst von Sachsen, darauf aufmerksam gemacht, dass seine Theologen suspekt seien, beruft sie 1561 nach Dresden 248
Der bemerkenswerthe Vorfall, der sich nach Peucer vor der Reise nach Dresden in Wittenberg zwischen ihm und Eber zugetragen haben soll 249
Berathung der kursächsischen Theologen in Eulenburg über ein Consilium, das man einem ungarischen Magnaten über die Frage zu geben hatte, wie man sich gegen die in Ungarn auftauchenden Anhänger der calvinischen Abendmahlslehre zu verhalten habe 250
Ihr Bericht darüber vom 11. Juli 1563 an den Kurfürsten. Sie bekennen darin eine Gegenwart des Leibes Christi im Abendmahl, verstehen diese aber nicht im Sinn der lutherischen Kirche 251
Ebers Schrift vom Abendmahl 1563. Sie wird ihm von seinen Freunden als Apostasie gedeutet, den Flacianern genügte er aber damit doch nicht und den Wittenbergern hat er damit Anstoss gegeben 252
Eber scheint die lutherischen Theologen mit dieser Schrift getäuscht zu haben 253
Peucer hätte gern gesehen, dass die Wittenberger mit der Wahrheit herausgerückt wären 253
Der Wittenberger Gutachten über den Heidelberger Catechismus 254
Der Wittenberger Gutachten über die Schriften von Brenz und Andreä 255
Die Censur der Würtemberger Theologen über dieses Gutachten 255
Die Stellung der Wittenberger bei dem Kurfürsten wird jetzt eine ernstere 256
Sie erhalten Verstärkung an den Theologen Pezel, Cruciger und Widebram und nehmen den Kurfürsten gegen die Flacianer ein 256
Der Kurfürst, durch das Colloquium zu Altenburg (1568) verstimmt, fordert Verpflichtung seiner Geistlichen auf das corpus doctrinae Misnicum 256
Es wird jetzt Taktik der Wittenberger, sich immer auf dieses corpus doctrinae Misnicum zu berufen 256
1571 wird ein neuer Catechismus in Wittenberg ausgegeben 257
Der Grund der Herausgabe in der von der Wittenberges Fakultät unterschriebenen Vorrede angegeben 257|  
Die Ausstellungen der Lutheraner an demselben 258
Zur Verteidigung des Catechismus geben die Wittenberger (1571) die Grundveste heraus 259
Die Grundveste geschrieben mit kluger Berechnung auf die damalige Stimmung des Kurfürsten 260
Die gegen sie ergangenen Angriffe sollen ihren Grund nur in dem Hass der Flacianer gegen sie haben 260
Die Grundveste erinnert an die Irrthümer der Flacianer 260
Die neuen Ubiquitisten (die Flacianer, Brenz, Andreä, M. Chemnitz) sind Häretiker wie Schwenkfeld 261
Der Catechismus wird gegen die Anschuldigungen des Boëtius und Chemnitz gerechtfertigt 261
Es handle sich im Streit nicht um die Lehre vom heiligen Abendmahl, sondern um die von der Person Christi 261
Schriften der Lutheraner gegen die Grundveste 261
Der Kurfürst beruft die Wittenberger (10. Octbr. 1571) nach Dresden 261
Sie legen ihr Bekenntniss ab im consensus Dresdensis 262
Des Lucas Osiander Censur des consensus Dresdensis 262
Der Kurfürst hat kein Arg an demselben 263
Der Kurfürst lässt die Flacianer seinen Unmuth fühlen 263
1574 erscheint die exegesis perspicua 264
Untersuchung der Frage, wer ihr Verfasser ist? 264
Das Erscheinen der Exegesis ändert die Lage der Wittenberger von Grund aus 269
Inhalt und Bedeutung der Exegesis 270
Die in der Exegesis enthaltene Lehre ist unlutherisch. Ob man sie calvinisch oder melanchthonisch nennen will, ist gleichgültig 277
Die Exegesis bezeichnet genau den Standpunkt, welchen die Philippisten einnahmen 278
Der Kurfürst stellt Untersuchung über die Exegesis an. Es ergibt sich, dass Vögelin in Leipzig der Herausgeber derselben, die Wittenberger Professoren dieselben den Studirenden empfohlen haben 279
Verhaftung des Dr. Peucer 279
Verh ftung ds Dr. Schütz, Dr. Stössel und Geh.-Rath Cracau 280
Der Process gegen diese vier Männer eingeleitet. Den im Mai nach Torgau berufenen Landständen werden alle auf diese Sache bezüglichen Documente vorgelegt, und sie werden zu Gutachten aufgefordert 280
Die Landstände tragen auf eine mildere Behandlung an, als dem Kurfürsten angezeigt schien 280
Sie wollen aber, dass der Kurfürst Maassregeln treffe, durch welche die reine Lehre in Geltung bleibe 280
Der Kurfürst lässt von Superintendenten von Dresden, Leipzig und Torgau ein Bekenntniss vom Abendmahl fertigen 280|  
Dasselbe wird noch im Juni den Wittenberger und Leipziger Theologen zur Unterschrift vorgelegt, zugleich mit 4 Fragstücken, die mit Ja oder Nein beantwortet werden sollten 281
Sie unterschreiben sämmtlich mit Ausnahme von Cruziger, Möller, Pezel und Widebram. Sie werden verhaftet, dann nach Wittenberg entlassen 281
Die Torgauer Commission schliesst ihre Thätigkeit am 22. Juni 1574 281
Die vier Wittenberger Theologen werden ihres Amtes entlassen; die Theologen Schütz und Stössel, der Geh.-Rath Cracau und Dr. Peucer bleiben in Haft 281
Das Resultat der Untersuchung 282
Das Urtheil der Torgauer Landstände 283
Die mit den Wittenbergern angestellten Verhöre 283
Ein Bericht des Kurfürsten über Peucer 284
Die Bekenntnisse der Verhafteten verdienen keinen vollen Glauben, weil sie ihnen abgepresst worden sind 285
Der Beweis liegt vor, dass sie den Eingang calvinistischer Lehre in kursächsischen Landen begünstigt haben 285
Die Aussagen der Wittenberger Theologen in Torgau liefern den Beweis, dass dieselben der lutherischen Lehre sehr fern standen 286
Ihre Erklärung über die ihnen vorgelegten Artikel und Fragen 287
Die Stellung der Wittenberger und Leipziger zu den reformirten Theologen 288
Die Briefe des Ursinus in Heidelberg liefern den Beweis, dass man das Verhalten der kursächsischen Theologen zu dem Kurfürsten in den reformirten Kreisen nicht anders deutete als in den lutherischen 288
Das Urtheil Sturms in Strassburg 290
Das Einschreiten des Kurfürsten lag in seiner Regentenpflicht, die Strenge, mit der er verfuhr, ist zu tadeln 290
Schwererer Tadel noch trifft die Theologen, welche mit den Verhafteten verkehrten 290
Uebersicht über den bis dahin beschriebenen Kampf der lutherischen Theologen um die Lehre vom Abendmahl 292
Die Stellung der Fürsten in diesem Streit 292
Die Versuche der Fürsten, um die unter den Theologen entstandenen Zerwürfnisse beizulegen 293
Der Beschluss des Regensburger Reichstags von 1557, ein Colloquium| zwischen Katholiken und Protestanten in Worms zu veranstalten 293
Versuch des Herzogs Christoph von Würtemberg, zuvor die evangelischen Theologen untereinander zu einigen 293
Kurfürst Otto von der Pfalz schliesst sich an und es kommt zum Convent in Frankfurt a. M. (18. Juni 1557) 294
Die Gegenstände der Berathung: Instruction an die Colloquenten für das Colloquium, und die Frage, wie eine Vergleichung in der Lehre und den Ceremonien gestiftet werden könne? 294
Es kam zu einhelligen Beschlüssen nur, weil die Fürsten und Theologen der Flacianischen Partei auf dem Convent gar nicht vertreten waren 295
Die Einwendungen des Gallus, des einzigen Theologen der Flacianischen Richtung, der auf dem Convent zugegen war 295
Die Anstrengungen des Flacius über die Frankfurter Beschlüsse 295
Die Voraussetzung, von der man bei den Frankfurter Beschlüssen ausgegangen, war die eines Waffenstillstandes der Theologen untereinander 296
Die herzoglich sächsischen Theologen wollen aber in eine Vertuschung oder Ignorirung der vorhandenen Differenzen nicht willigen 296
Flacius erklärt sich in diesem Sinn in einer Epistel an die im Weimar versammelten Theologen 296
In dem gleichen Sinn war die Instruction abgefasst, welche den sächsischen Deputirten nach Worms mitgegeben ward 296
Der Herzog von Sachsen und seine Theologen können nicht zum Aufgeben ihrer Forderungen bewogen werden 296
Auf die Forderung der sächsischen Theologen, noch vor dem Beginn des Colloquiums den Versuch einer Einigung zu machen, geht man von der anderen Seite nicht ein 296
Die Katholiken nützen auf dem Colloquium die Uneinigkeit der evangelischen Theologen und fordern deutliche Erklärung, wen diese von der A.-C. ausschlössen 298
Schnepf, Mörlin, Strigel und Stössel übergeben ihre Protestation am 2. Octbr. und verlassen Worms 299
Das Colloquium war damit zu seinem Ende gekommen 299
Tragen die Flacianer die Schuld daran? 299
Der Versuch der Fürsten, sich in eigner Person zusammenzuthun, um den Hader der Theologen zu schlichten, auf Anlass des bevorstehenden Reichstags zu Frankfurt 302
Herzog Christoph von Würtemberg veranlasst eine Anzahl befreundeter Fürsten, auf dem Frankfurter Reichstag in Person zu erscheinen und sich zu einer gemeinsamen Erklärung zu einigen 303|  
Der Aufforderung folgen die Kurfürsten von Sachsen, von der Pfalz, von Brandenburg, und der Pfalzgraf Friedrich Wolfgang 303
Der Herzog von Würtemberg und der Kurfürst von Sachsen holen Gutachten von Theologen ein. Die Gutachten von Brenz und Melanchthon 303
Melanchthons Gutachten zielt gar nicht auf Einigung der beiden Parteien ab 304
Die Fürsten gehen in Frankfurt auf die Gedanken Melanchthons ein 305
Inhalt des Frankfurter Recesses 305
Der Standpunkt der Fürsten, welche den Recess unterschrieben 306
Die ganze Melanchthonische Entwicklung des deutschen Protestantismus ist von Seite der Fürsten mit dem Recess nicht ausdrücklich sanctionirt 306
Eine Einigung auf Grund des Recesses gelang so wenig, dass vielmehr erst jetzt der Zwiespalt recht zu Tage kam 307
Die Fürsten von Anhalt, die Grafen von Henneberg, die Stadt Regensburg, die niedersächsischen Theologen, die Meklenburger gegen den Recess 307
Die Pommerschen und Magdeburger Theologen, Johann Friedrich von Sachsen und seine Theologen gegen den Recess 308
Flacius über den Recess 309
Von den Fürsten eine Gesandtschaft an Herzog Johann Friedrich; seine Erklärung in Begleitung einer von seinen Theologen abgefassten Schrift 309
Der Plan des Herzog Johann Friedrichs, die Gegner des Frankfurter Recesses zu einem gemeinsamen Bekenntniss zu einigen 310
Die Fürsten des Frankfurter Recesses bemühen sich, das gegen denselben heraufsteigende Gewitter abzuwenden. Der Versuch des Pfalzgrafen Otto Heinrich, eine Conferenz in Fulda zu veranstalten 311
Das Gutachten Melanchthons im Namen der Wittenberger Fakultät über das Confutationsbuch 311
Der Landgraf Philipp von Hessen über das Confutationsbuch 312
Die Antwort des Flacius auf das Schreiben des Landgrafen an Herzog Johann Friedrich 312
Der Augsburger Reichstag am 3. März 1559. Der Beschluss, den Versuch einer Vereinbarung der Katholiken und Evangelischen auf spätere Gelegenheit aufzuschieben. Die Lage der Evangelischen den Katholiken gegenüber gefährdet 313
Herzog Christoph von Würtemberg greift den Plan des Pfalzgrafen Otto Heinrich, eine Zusammenkunft der Fürsten zu veranstalten, wieder auf 313
Der Gedanke der Flacianer, auf Berufung einer General-Synode hinzuwirken 313|  
Die Supplication an alle evangelischen Stande, unterzeichnet von 51 Theologen aus verschiedenen Ländern 313
Darin war die Weise, welche Melanchthon in seinem Gutachten vom 4. März 1558 empfohlen hatte, ausdrücklich verworfen 314
Eine Supplik von 5 Jenaer Theologen des gleichen Inhalts 314
Dem Herzog Christoph von Würtemberg bietet sich eine andere Gelegenheit, einen Vergleichsversuch anzustellen 314
Zusammenkunft des Herzogs Christoph von Würtemberg und des Herzogs Johann Friedrich von Sachsen bei dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz 315
Die Meinung des Herzog Christoph von Würtemberg, es sollten alle evangelischen Stände die A. C. aufs neue unterschreiben. 316
Der Herzog Johann Friedrich geht bereitwillig auf den Vorschlag ein. Besprechung über die Weise, wie ein Convent der Fürsten ins Werk zu setzen sei. Der Landgraf Philipp geht auf den Plan ein. Der Herzog Johann Friedrich übernimmt es, den Kurfürsten von Sachsen in das Interesse zu ziehen 316
Einladung zu einem Convent nach Naumburg auf den 20. Jan. 1561 316
Es entsteht zuvor bei dem Kurfürsten von der Pfalz Bedenken über das zu unterschreibende Exemplar der Augustana; sein Schreiben an den Herzog von Würtemberg 316
Das Schreiben von dem Herzog von Würtemberg gleich dahin gedeutet, dass der Kurfürst nicht viele Lust zu der Zusammenkunft habe, er wirkt aber doch dahin, dass die Fürsten sich an dem Einwurf des Kurfürsten nicht stiessen 317
Erste Sitzung in Naumburg am 23. Januar 1561 317
Die Gegenstände, welche zur Verhandlung kamen 317
Verhandlung über die Frage, welche Ausgabe der Augustana unterschrieben werden solle 317
Beschluss: die deutsche Confession der Wittenberger Ausgabe von 1530 und die lateinische von 1531 zu unterschreiben 318
Die beiden Kurfürsten mit einer Vorrede beauftragt; deren Inhalt 318
Das Urtheil über die Präfation. Das Interesse, welches der Kurfürst von der Pfalz an der Ausgabe von 1540, der Herzog Johann Friedrich an der von 1530 hat 319
Die Gründe des Kurfürsten gegen die Ausgabe von 1530 320
Der Herzog Johann Friedrich wird gerade durch die Parteinahme des Kurfürsten von der Pfalz für die Ausgabe von 1540 bestimmt, an der confestio invariata festzuhalten 321
Des Chytraeus Bedenken über die zu unterschreibende Edition 321
Der Compromiss, den man zu erzielen suchte, um den Herzog Johann Friedrich und den Kurfürsten von der Pfalz zu befriedigen 322|  
Ist die A. C. von 1530 im Sinn der Augustana von 1540 und 42 aufzufassen? 322
Das Urtheil über das Verhalten des Herzogs Johann Friedrich 325
Der Herzog kehrt zu dem alten Standpunkt zurück, den er dann in der Protestation vom 2. Februar aussprach. Deren Inhalt 326
Der Herzog verlässt den Tag nach der Protestation Naumburg 327
Man schickt ihm eine Gesandtschaft nach. Die Antwort des Herzogs 328
Noch vor der Ankunft der Gesandten aus Weimar wird in Naumburg die Augustana und Praefatio unterschrieben 329
Einladung an die Stände, welche in Naumburg nicht zugegen gewesen, zum Beitritt 330
Die Unterschriften in Naumburg 330
Es haben nicht alle Fürsten und Stände, welche in Naumburg zugegen gewesen, unterschrieben 330
Welches war das Resultat, das man in Naumburg erzielt hatte? 330
Von vielen der in Naumburg nicht vertretenen Stände konnte die Unterschrift nicht ausgewirkt werden 331
Die weitere Geschichte der Naumburger Präfation 333
Der Markgraf Johann von Brandenburg droht von der Unterschrift zurückzutreten 333
Der Antrag des Pfalzgrafen Wolfgang auf Berufung eines Theologen-Convents 334
Der Kurfürst von der Pfalz lehnt die Anfrage, ob er in die Aenderung der Präfation und in die Aufstellung einer Erklärung über das Abendmahl willige, entschieden ab 334
Die Bemühungen der anderen Fürsten, den Kurfürsten von der Pfalz und den Landgrafen von Hessen für eine bestimmte Erklärung über das Abendmahl zu gewinnen 334
Die Erklärung des Landgrafen 335
Der Kurfürst verweigert standhaft die Unterschrift der von dem Herzog von Sachsen geforderten Declaration 335
Ueberblick über den Gang der Dinge und das Ergebniss 335
Die Fürsten lassen jetzt die Naumburger Uebereinkunft fallen 336
Der Beweis war geliefert, dass man, um Einigkeit zu erreichen, die Differenzen nicht verdecken dürfe 336
Das Scheitern der Naumburger Uebereinkunft ist nicht Schuld der Flacianischen Partei 336
Schon zur Zeit des Naumburger Fürstentags eine Spannung zwischen dem Herzog und der Flacianischen Partei 336
Absetzung des Flacius 337|  
Schluss Seite 338–340.
Wäre es bei den Beschlüssen in Naumburg geblieben, so hätte der Calvinismus daraus Vortheil ziehen können 338
Die Auflösung der Naumburger Conferenz ein Glück 338
Das Zeugniss der Fürsten für ihre lutherische Ueberzeugung auf dem Augsburger Reichstag von 1566 338
Sie erachten den Kurfürsten von der Pfalz nicht für gleichförmig mit der A. C. haltend 338
Dieses Zeugniss der Stände für die Lehre Luthers zugleich ein Zeugniss gegen den Melanchthonismus 338
Der Beweis, wie zweifellos vom Sturz der Cryptocalvinisten an die Lehre Luthers für die kirchlich recipirte galt, aus den Predigten Jak. Andreäs 339




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