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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

 Wie grundverschieden diese Lehre von der Luthers war, kann niemandem entgehen. Nach der einen Lehre findet im Abendmahl eine reale Mittheilung des Leibes und Blutes Christi Statt, nach der anderen empfängt man im Abendmahl gar nichts als Brod und Wein, Christi Leib bleibt im Himmel, und die Elemente im Abendmahl haben blos die Bedeutung, an ihn zu erinnern. Im Abendmahl seien nur nuda signa, das war der Ausdruck, mit dem man die Zwinglische Lehre bezeichnete.

 Gingen denn aber nicht schon die Zeitgenossen Zwinglis in der Schweiz sofort über dieses Bekenntniss hinaus? Bucer hatte kaum seine Vermittlungsversuche begonnen, so trat Bullinger „dem Vorurtheil Luthers,“ als ob die Zwinglisch Gesinnten nichts als leere Zeichen im Abendmahl hätten, entgegen, und verfasste im Jahr 1534 ein Glaubensbekenntniss, das er an die übrigen Schweizerstädte schickte. Es lautete dahin: „der wahre Leib Christi, der für uns am Kreuz gebrochen und sein wahres Blut, das zur Vergebung unserer Sünden vergossen worden, ist in dem Sacrament des heiligen Abendmahls wahrhaft gegenwärtig und wird den Gläubigen gegeben und ausgetheilt, welche durch den Glauben den wahren Leib Christi und sein wahres Blut essen und trinken.“[1] In gleichem Sinne wird in der confessio Helvetica prior von 1536 bekannt: „vom heiligen Nachtmahl halten wir also, dass der Herr im heiligen Abendmahl seinen Leib und sein Blut d. i. sich selbst den Seinen wahrlich anbietet, und zu solcher Frucht zu geniessen gibt, dass er je mehr und mehr in ihnen und sie in ihm leben.“[2] Und dieses Bekenntniss wiederholen dann die Schweizer, wie wir schon mitgetheilt haben, immer in allen den Schriften, welche sie nach Abschluss der Wittenberger Concordie mit Luther wechseln.

 Was die Schweizer da bekannten, hat aber auch Zwingli schon bekannt. Er bekennt in seiner fidei ratio vom Jahr 1530: „credo quod in sacra eucharistia verum Christi corpus adsit“, fügt aber hinzu: fidei contemplatione.[3] Und in seiner expositio chr.


  1. H. Bullinger von Pestalozzi p. 178.
  2. Bei Niemeyer, collectio confessionum in eccl. ref. p. 112.
  3. Ibid. p. 28.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/148&oldid=- (Version vom 1.10.2017)