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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

hatte, weil er so oft über diese Materie um Rath gefragt worden sei. Diese Schrift wurde ihm von seinen bisherigen Freunden als Apostasie gedeutet, und die lutherischen Theologen waren nahe daran, sie als Rückkehr zur Lehre Luthers zu deuten, nur machte sie bedenklich, dass er doch den Genuss des Leibes Christi von Seite der Ungläubigen unter gewissen Umständen in Abrede stellte.[1] Peucer fällte daher über diese Schrift das Urtheil, er habe damit den Flacianern doch nicht genügt, und den Wittenbergern Anstoss gegeben, es sei ihm aber nur darum zu thun gewesen, den Schein zu erwecken, dass er sich von den Schweizern entfernt habe.[2]

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 So weit ich aus den Auszügen aus dieser Schrift,[3] denn sie


    verwirren, dass ich zu keiner Ueberzeugung über das Jahr der Abfassung der Schrift gelangen kann.
     Fiele die Schrift noch in das Jahr 1562 oder in den Anfang des Jahres 1563, so müsste der in Eulenburg abgefasste Bericht in die Zeit nach Abfassung der Schrift über das Abendmahl fallen. Sixt legt auf diesen Unterschied einen Werth, für mich hat er geringen Werth, denn bei meinem Urtheil über die Schrift vom Abendmahl konnte Eber gleich gut vor wie nach dieser Schrift jenen Bericht abstatten. Darnach ist auch mein Urtheil über Eber selbst ungünstiger als das Sixts, der annimmt, dass Eber im Jahr 1562 über die Wahrheit der lutherischen Auffassungsweise ganz mit sich ins Reine gekommen sei, und keiner unredlichen Zurückhaltung sich schuldig gemacht habe. Es wäre aber für Eber nicht viel gewonnen, wenn er auch wirklich in seiner Schrift vom Abendmahl ganz aufrichtig der lutherischen Lehre zugefallen wäre. Sixt nimmt ja doch drei Abstufungen in den Ansichten Ebers an. Noch im Jahr 1556 sei er Zwinglianer gewesen, später, bis 1562, habe er sich auf dem calvinischen Standpunkt befunden. Hat er denn aber vor dem Jahre 1562 eingestanden, dass er auf dem calvinischen Standpunkt stehe, hat er nicht vielmehr zu allen Zeiten als Theologe des lutherischen Bekenntnisses vom Abendmahl gelten wollen?

  1. Er unterschied zwischen indignis und impiis (Atheis, Epicuraeis) und nahm an, dass die Letzteren den Leib Christi nicht empfingen. Hutter (conc. conc. II, 48) nennt das eine ganz neue Meinung. Das war sie aber nicht, denn bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Wittenberger Concordie hatte Bucer eine ähnliche Unterscheidung gemacht. Gegen diese Meinung Ebers erschienen Censuren von Wigand, Musaeus, Judex, Westphal. cf. Wigand, de sacramentariismo. p. 391–397.
  2. Peucer, tractatus hist. etc. p. 39.
  3. Die reichhaltigsten bei Sixt. Dr. Paul Eber, der Schüler, Freund und Amtsgenosse der Reformatoren. Heidelberg 1843. p. 135 sq.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/276&oldid=- (Version vom 1.10.2017)