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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

dem Theologen Schütz mit, was er mit dem Kurfürsten in der Beichte geredet habe.

 Beide, Schütz und Stössel, äussern sich wohlgefällig über die Exegesis, und gegen die manducatio indignorum.

 Peucer tröstete den Schütz, dass, so wenig die Lehre in Belgien und Frankreich habe gedämpft werden können, so wenig werde es hier geschehen können; auf ihrer Seite stünden gelehrte und treffliche Männer. Er drückte sein Bedauern darüber aus, dass der Catechismus verboten sei, und wünschte sich, falls die Grundveste untergehen sollte, von Wittenberg weg. Die Lehre, dass Christus im Abendmahl seinen Leib darreiche, nennt er eine Blasphemie.

 Cracau bekannte auch, er halte es nicht mit denen, welche Christi menschliche Natur allmächtig machten; theilte dem Peucer heimlich mit, was der Kurfürst vorhabe und schrieb ihm, er werde ihm mündlich berichten, was er vorgehabt und ausgerichtet.

 Bei Schütz fand sich auch das Concept eines Schreibens an die beiden Landesuniversitäten, worin er über den neuen Hofprediger klagt, welcher die Calvinisten von der Kanzel herab schmähe, und die Lehre von der mündlichen Niessung der Ungläubigen vortrage[1].

 Einen weiteren Einblick gewährt ein Bericht des Kurfürsten über Peucer. Darin erzählt der Kurfürst, dass er 1571 bei Gelegenheit der Taufe seines Sohnes, bei welcher Peucer als Taufzeuge zugegen war, diesem vorgehalten habe, es gehe das Gerücht, als habe er den Wittenberger Catechismus, welcher damals schon unterdrückt war, den Professoren zur Einführung in den Schulen anbefohlen, Peucer habe das in Abrede gestellt, später aber sei ihm, dem Kurfürsten, in Schulpforta ein Brief von Peucer, welcher dieses Gerücht bestätigte, vorgelegt worden, das habe er später bei der Durchreise durch Wittenberg dem Peucer vorhalten lassen, dieser aber habe seine Handschrift verläugnet[2], worauf der Kurfürst ihm die Weisung habe zugehen


  1. cf. Heppe II, 428. Anm. Von ihm aus einem Manuscript mitgetheilt, in welchem am Rand bemerkt war, dass er nicht abgeschickt worden.
  2. Peucer musste das in den mit ihm angestellten Verhören nachmals selbst zugestehen, und wusste zu seiner Entschuldigung nichts anzuführen, [285]
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 284. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/308&oldid=- (Version vom 1.10.2017)