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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

zu interpretiren sei[1], so war wenigstens dem nicht gewehrt, dass man im Anschluss an die confessio variata der Abendmahlslehre die Deutung gab, welche ihr von calvinistischer Seite her gegeben wurde[2], und so konnte freilich der Kurfürst von der Pfalz sich zur Unterschrift bereit erklären, aber aus eben diesem Grunde konnte der es nicht thun, welchem es um Geltendmachung der Lehre Luthers zu thun war. Der Herzog hätte seinen bisherigen Standpunkt gänzlich aufgeben müssen, wenn er unterschrieben hätte.

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 Es ist ihm aus seinem Verhalten kein Vorwurf zu machen, auch nicht der des Schwankens und der Unbeständigkeit. Er konnte sich noch, ohne seiner Ueberzeugung untreu zu werden, zu erneuerter Unterschrift der Augustana bereit erklären: denn damals, als man ihn dazu aufforderte, war nur von der Augustana von 1530 die Rede, und war diese mit Redlichkeit unterschrieben, so war damit die Lehre Luthers gewahrt. Ob unter dieser Voraussetzung eine Einigung unter den Fürsten zu Stande kommen konnte, war freilich eine andere Frage, welche aber nicht er, sondern welche die Fürsten sich vorzulegen hatten, von welchen der Vorschlag ausging. Und diese Frage hätten die Leiter


  1. Das war auch die Meinung des kurpfälzischen Kanzlers Erasmus von Venningen, der am 25. März 1561 schreibt: „was die Verrichtung des Naumburgischen Tags belangt, gedenk ich ihr nunmehr, dessen Bericht meiner Einfalt in kurze Summarien also geschaffen, dass, wie lang man solche Handlung gut lassen, so ist gar nichts ausgericht; will man’s aber verkehren und verdrehen, ut moris, mag wohl künftig nichts Guts daraus werden. Denn die Zwinglianer und Coturniter unterstanden, die göttlichen und ewig seligmachenden Worte Jesu Christi zu verkehren, und in ihren Vortheil zu deuten, sollten sie dann mit unterston, auch die Naumburgische Tractation zu ihrem Vortheil zu richten, wie deren Gesellen eines Theils die Feder führen helfen, sich nit unbillig berühmt, die Sachen stünden wohl, und seien nit so wohl zu Heidelberg gestanden ..“ (Struve l. c. p. 138.)
  2. Wolff: „ohne einig Widersprechen ist gewiss, dass der A. C. wahrer Verstand unter deren Zugethanen und Verwandten weiter nicht in dem ersten, sondern in den darauf erfolgten Bekenntnisshandlungen, Recessen und Abschieden zu suchen sei. Item: es sei statuirt und geordnet worden, dass man vermög und Inhalt der repetirten Confession, und nicht ganz nach dem papistischen Artikel halten und lehren soll.“ (Historie des Sacramentstreites p. 634.)
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/349&oldid=- (Version vom 1.10.2017)