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Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.

nach Eisenach gab, wo die Unterredung mit Luther statthaben sollte, um sie Luthern zu ernstlicher Erwägung zu übergeben. Auf die Fassung der Abendmahlslehre hatte Bucer mit eingewirkt und auf sein Andringen hatte man mehrere Ausdrücke in das Bekenntniss eingerückt, auf welche Luther einen Werth legte.[1] Diese confessio betonte allerdings die Gegenwart Christi im Abendmahl viel stärker, als es früher geschehen war. Dasselbe wird eine mystische Speise genannt, „in welcher der Herr seinen Leib und sein Blut, d. h. sich selbst den Seinen wahrlich darbietet, dass er je mehr und mehr in ihnen und sie in ihm leben.“ Aber es ist darin doch nichts gesagt, was nicht dem Schweizerischen Bekenntniss gemäss gewesen wäre. Es wird darin eine naturalis unio und eine localis inclusio abgewehrt, das Abendmahl wird ein spirituale pabulum genannt.

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 Und dennoch war Bucer mit diesem Bekenntniss sehr wohl zufrieden und reiste damit voll froher Hoffnungen nach Eisenach. Man beachte nun wohl, dass der Abfassung und Empfangnahme dieser Confession die Zusammenkunft Bucers mit Melanchthon in Cassel vorangegangen war, und rufe sich die von uns mitgetheilte Instruction ins Gedächtniss, welche Luther dem Melanchthon mitgegeben hatte; man nehme hinzu, dass, noch bevor die Schweizer Theologen zur Entwerfung dieser Confession zusammengetreten waren, Bullinger dem Bucer zum voraus erklärt hatte, „er solle sich nicht schmeicheln, die Schweizerische Kirche je zur lutherischen Lehre hinüberzuziehen, nie und nimmer würden sie eine solche Vereinigung eingehen, und ebensowenig eine Vereinigung durch doppelsinnige Redensarten erkaufen“;[2] und man nehme endlich hinzu, dass die Schweizer sich standhaft weigerten, dem Bucer, wie er es wünschte, Gesandte mit nach Eisenach zu geben, weil sie sich nicht überreden konnten, Luthern nahe genug gekommen zu sein, um auf eine Einigung mit ihm


    Geschichte in Niemeyer collectio confessionum in ecclesiis reformatis publicarum. Praefat. XXXIII.

  1. Quas formas Lutherus requirit, eas ut in nostram confessionem – expresse insereremus, Bucerus et Capito obtinuerunt. Sperant posse his Lutherum placare. Gryn. ad A. Blaar. 7. Febr. bei Kirchhofer, Oswald Myconius p. 242.
  2. Bullinger von Pestalozzi p. 184.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Friedrich Ferdinand Schmid: Der Kampf der lutherischen Kirche um Luthers Lehre vom Abendmahl im Reformationszeitalter. Im Zusammenhang mit der gesamten Lehrentwicklung dieser Zeit.. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1868, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Kampf_der_lutherischen_Kirche_um_Luthers_Lehre_vom_Abendmahl.pdf/64&oldid=- (Version vom 1.10.2017)