Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/19

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zunächst indirekt zugleich den Vorwurf strafbaren Gebahrens mit Kassengeldern enthält, folgt eine allgemeine Übersicht über seinen Aufwand. Derselbe sei ein außerordentlicher gewesen und zwar ein viel größerer, als es seine Stellung eigentlich erfordert hätte[1]. Graf Brühl habe viele Grundstücke und Güter in Polen und Sachsen, die er nicht vom Könige geschenkt bekommen habe, gekauft und kostbare Bauten aufgeführt, wie z. B. nach einem allgemeinen Überschlage und den Angaben eines Vertrauten auf das Gut Nischwitz gegen 200,000 Thlr., auf das – anscheinend wieder verkaufte – Gut Grachwitz gegen 100 000 Thlr., auf die Herrschaften Forsta und Pförthen gegen 500 000 Thlr., auf das Palais in Dresden (wahrscheinlich einschließlich der Gebäude auf dem Walle, besonders auch des prächtigen, von Brühl nach 1747 erbauten Belvedere, das mit dem Garten von den Preußen verwüstet wurde), und auf den Garten in Friedrichstadt gegen 1 000 000 Thlr. verwendet worden seien. Ebenso seien auf die Güter in Polen und das Palais in Warschau, deren Bauten die Gräfin Brühl geleitet und fortwährend verändert habe, viele Summen verwendet worden. Obwohl Brühl einen großen Teil der Bücher seiner Bibliothek geschenkt erhalten, habe sie ihn noch gegen 60 000 Thlr. gekostet, die Bildergallerie, obschon großenteils Geschenke namentlich des Kurfürsten, gegen 50 000 Thlr. Am wenigsten habe das Naturalien-Kabinet, dessen Hauptteil die vom Kurfürsten geschenkten geschnittenen Steine ausgemacht, sowie das Kupferstich-Kabinet gekostet, welches Brühl teils wohlfeil gekauft, teils durch die ihm angeblich[2] geschenkten Doubletten aus dem kurfürstlichen Kupferstich-Salon zusammengebracht habe.

Die Juwelen und andere Kostbarkeiten hätten bedeutende von Brühl selbst bezahlte Summen erfordert, desgleichen die kostbaren Juwelen der Gräfin Brühl und der Gräfin Mniszech. Die Ausgabe für die Garderobe – ungerechnet diejenige der Gräfin –


  1. Zeitgenossen geben seine Dienerschaft auf 200 Köpfe an, und nach der Versicherung solcher, welche an seiner Tafel gespeist haben, soll dabei ein größerer Luxus geherrscht haben, als an vielen fürstlichen Tafeln.
  2. Es sind hierüber viele, jedoch nicht erfolgreiche Erörterungen angestellt worden.