Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/20

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habe jährlich 36 000 Thlr. betragen. Die Ausgaben der Gräfin seien, wie bekannt, sehr groß gewesen, so daß Brühl selbst öfters darüber geklagt habe. Dieselben hätten – außer dem Handgelde der Gräfin von monatlich 1 000 Thlr. – jährlich über 24 000 Thlr., zusammen somit über 36 000 Thlr. betragen. Die Gräfin Mniszech, welcher bei ihrer Verheiratung zur Abfindung 100 000 Kaisergulden mitgegeben worden, habe eine so reichliche Ausstattung erhalten, daß sie nach Brühls eigener Angabe keine Ursache habe, sich wegen ihres Pflichtteils für verletzt zu erklären. Die Reisen der Söhne hätten soviel gekostet, daß Brühl selbst geklagt habe, diese Depensen würden, wenn sie so fortdauerten, ihn ruinieren. Von dem Silberwerke habe allein das große Service, welches Brühl vor 1741 in Paris habe anfertigen lassen, 100 000 Thlr. blos an Silberwert gehalten, ohne die Kosten der Façon. Derselbe habe viele Geschenke und Gratifikationen gewährt: das Spiel und die alchymistischen Versuche, welche er seit 1740 und auch während der Kriegsjahre habe fortstellen lassen, hätten Ansehnliches gekostet.

Nach diesem Allen wird sein Jahresaufwand seit über 20 Jahren auf gegen 1 000 000 Thlr. berechnet.

Zugleich wird anerkannt, daß er namentlich im letzten Kriege sehr bedeutende Verluste an seinen Gütern[1] und an baarem Vermögen erlitten habe; doch habe er gerade während dieses Kriegs sein Palais in Warschau auf das kostbarste ausgebaut und möblirt.

Zu diesem Aufwande hätten seine sehr reichlichen ordentlichen Einnahmen nicht ausgereicht.

Weder aus dem Berichte der Untersuchungs-Kommission, noch sonst aus den Akten ist der Betrag der eigentlichen Besoldungen aus seinen verschiedenen Ämtern vollständig zu ersehen. Nach einer glaubhaften Quelle[2] bestand seine Besoldung in

8 000 Thlr. als Geheimer Rat,
1 900 als Kämmerer,
9 900 Thlr. Latus

  1. Außer dem Schlosse in Pförthen und dem Belvedere ist auch sein Schloß in Nischwitz vom Feinde verwüstet worden.
  2. Weiße, a. a. O. S. 102.