Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/22

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wahren Werte gekauft und mit Kammer-, Steuer- und Accis-Scheinen, welche er ohne Gewährung der Valuta an sich gebracht habe, bezahlt; einige ihm vom Kurfürsten geschenkte Grundstücke habe er wieder an die Kammer zu hohem Preise abgetreten: er habe die polnischen Salzbergwerke eine Zeit lang erpachtet gehabt, aber die Pachtgelder nicht bezahlt, habe dann diesen Pacht aufgegeben, unter dem Vorgeben, „um lieber dem Könige diesen Vorteil zuzuwenden, als ihn selbst zu ziehen“, und sei hierauf mit der Verpachtung dieser Bergwerke beauftragt worden. Mit dieser späteren Verpachtung, wobei der Großschatzmeister Graf von Wessel beteiligt gewesen sei, stehe dessen bereits oben erwähntes schriftliches Versprechen der Zahlung einer Summe von jährlich 66 000 Thlr. an Brühl in Zusammenhang. Auch habe der letztere im Jahre 1751 ein Tabaks-Manufaktur-Privilegium für Sachsen nebst Tabaksfabrik in Hosterwitz verliehen erhalten, aber dasselbe auf Beschwerde der Leipziger Kaufmannschaft und nach Feststellung erheblicher Nachteile für den allgemeinen Handel bereits im Jahre 1752 gegen eine Entschädigung von 100 000 Thlr. zurückgegeben.

Im Übrigen habe derselbe durch seine Vorkehrungen die vollständige Kenntnis und Entdeckung seiner Einnahmen und Ausgaben unmöglich gemacht. Er habe seine Hauptkasse in eigenem Verschlusse gehabt und daraus die stärksten und meisten Ausgaben bestritten. Die Einnahme der Revenüen habe er durch verschiedene Personen bewirken lassen, jede derselben habe Monats- oder Meß-Rechnungen ablegen müssen, Brühl habe stückweise jedem dieser Einnehmer Generalquittungen erteilt und zwar sehr oft ohne Angabe der Summen. Eine jährliche vollständige Hauptrechnung sei nicht angefertigt worden. Graf Brühl habe wiederholt und noch kurz vor seinem Tode die Verbrennung der Rechnungsbücher befohlen, was indessen nicht geschehen sei. Bei dem letzten Befehle habe er zu Heinecken gesagt, er könne es nicht leiden, daß Jemand seine Einnahmen und Ausgaben nachrechne. –

Da die Feststellung der Ursachen der Erschöpfung aller Landeskassen und der Schuldenanhäufung an sich über das Ziel hinaus geführt haben und zwecklos gewesen sein würde, so war