Seite:Der Nachlaß des kursächsischen Premier-Ministers Reichsgrafen Heinrich von Brühl.pdf/8

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und Meublement und die vom Könige von Frankreich geschenkten Gobelins gehören, welche die 12 Monate darstellen.

Indem der Erblasser hiermit seinen ältesten Sohn und zwar, wie er selbst sagt, in sehr bevorzugter Weise für versorgt bezeichnet, erklärt er seine Tochter laut Abrenunciation d. d. Warschau den 16. Juli 1750 für bereits abgefunden und vermacht ihr nur einen Brillantring.

Dieselbe hat jedoch, wie hier bemerkt werden mag, bei dem Nachlasse Widerspruch dagegen erhoben und Ergänzung ihres Erbteils beansprucht, weil sie bei der Abrenunciation unmündig gewesen, auch das von ihr Erhaltene mit ihrem Pflichtteile nicht in Vergleich zu stellen sei.

Über seinen sonstigen Immobiliarnachlaß in Sachsen hat der Erblasser zu Gunsten seiner drei übrigen Söhne verfügt, während bezüglich der Güter in Polen die dortigen Erbgesetze maßgebend sein und alle vier Brüder sich zu gleichen Teilen darein teilen sollten. Der sächsische Immobiliarnachlaß, in welchen sich alle drei jüngeren Söhne nach Einigung oder durch Los zu teilen hätten, bestand aus den Rittergütern:

1. Nischwitz mit Zubehör bei Wurzen, vom Erblasser veranschlagt auf 75 000 Thlr.;
2. Zschepplin bei Eilenburg, veranschlagt auf 125 000 Thlr.;
3. Lindenau und Tettau, wegen aufhaftender Stämme im Betrage von 24 375 Thlrn., veranschlagt auf 40 000 Thlr.;
4. Ober- und Niederlichtenau, veranschlagt auf 36 000 Thlr.;
5. Seifersdorf mit Zubehör, veranschlagt auf 72 000 Thlr.,

zusammen 348 000 Thlr., so daß je der dritte Teil 116 000 Thlr. betragen sollte. Wer Priester würde, hätte nur eine Remuneration zu bekommen.

Barschaft und Wertpapiere, Juwelen, Pretiosen, Münzen und Tabatièren, das Porzellan, soweit es nicht zum Inventar eines Hauses oder Guts gehörte, nicht weniger die Garderobe und zwar sowohl die fertige, als auch die seidenen und reichen Stoffe, nachdem davon soviel verkauft sein würde, als nötig, um einzelnen Kammerdienern und Lakaien Beträge von 200 bis 500 Thlr. zu zahlen, endlich die Weinvorräte in Sachsen und Polen