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V. Die Wanderung der Sage und der Sagenzüge.

Die Brüder Grimm erzählen[1] die bekannte Sage von den Weibern zu Weinsberg: Als König Konrad III. den Herzog Wolf geschlagen hatte (im Jahre 1140) und Weinsberg belagerte, so bedingten die Weiber der Belagerten die Übergabe damit, daß eine jede auf ihren Schultern mitnehmen dürfe, was sie tragen könne. Der König gönnte das den Weibern. Da ließen sie alle Dinge fahren, und nahm eine jegliche ihren Mann auf die Schulter und trugen den aus. Und da des Königs Leute das sahen, sprachen ihrer viele, das wäre die Meinung nicht gewesen und wollten das nicht gestatten. Der König schmutzlachte und tät Gnade dem listigen Anschlag der Frauen: „Ein königlich Wort“, rief er, „das einmal gesprochen und zugesagt ist, soll unverwandelt bleiben.“

Dieselbe Sage tritt in ähnlicher Form schon im Midrasch[2] auf. In Sidon lebte einst ein Paar glücklich miteinander, aber Kindersegen war ihnen versagt worden. Der Mann wollte sich daher von der Frau scheiden, und sie kamen deshalb zu Rabbi Simeon ben Jochai, um den Akt vornehmen zu lassen. Dieser aber, der eine so glückliche Ehe nicht gern zerstören mochte, namentlich da die beiden sich auch nur widerwillig von einander trennen wollten, sprach: „Mit einem Festgelage seid ihr in die Ehe getreten, mit einem Festgelage müßt ihr auch voneinender scheiden.“ Der Mann hatte ihr vorher erlaubt, jeden Gegenstand mitzunehmen. Sie befolgten den Rat des R. Simeon, und als sie bei voller Tafel saßen, schenkte ihm die Frau soviel Wein ein, daß der Mann davon überwältigt wurde. Darauf befahl sie, ihn in ihr väterliches Haus zu tragen. Als der Mann erwachte und, erstaunt, sich in einem fremden Hause zu finden, fragte: „Wo bin ich denn?“ antwortete die Frau: „Bei mir bist du. Hast du mir nicht erlaubt, jeden Gegenstand, der mir gefällt, in mein väterliches Haus zu bringen, und bist du nicht für mich der beste Gegenstand?“ Darauf lebten sie noch lange miteinander zufrieden, und Gott erfüllte


  1. Deutsche Sagen. II. Nr. 493 nach der Cölner Chronik 1499.
  2. Midrasch-Auslegung hebräischer Gesetze, ca. 3. bis Ende des 5. Jahrh. nach Chr. Vgl. den Nachweis von M. Gaster in Bartsch’ Germania XXV. 1880. S. 285–287.
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Karl Wehrhan: Die Sage. Wilhelm Heims, Leipzig 1908, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Sage-Karl_Wehrhan-1908.djvu/39&oldid=- (Version vom 31.7.2018)