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Findlos, Liebhart, Melpers Oberbernhardt mit Steinbach, Saifferz mit Theiden begreift, alle diese Bezirke, so wie sie von Seiner kaiserlich und königl. apostolischen Majestät besessen worden sind, mit allen Eigenthums- und Sonveränitätsrechten dem Königreiche Bayern und Unserem k. Hause überwiesen worden und demselben auf ewige Zeiten zugehören sollen, so haben Wir nunmehr beschlossen, von diesen Landestheilen und ihren Zugehörungen und Zuständigkeiten Besitz nehmen zu lassen und Unsere Regierung darin anzutreten.

Wir thun dies Kraft des gegenwärtigen Patents, und verlangen von sämmtlichen Untertanen und Einwohnern, wessen Standes und Würde sie immer sein mögen, insbesonders der Geistlichkeit, dem Adel, den Civil- und Militär-Bediensteten und den Magistraturen, daß sie sich Unserer Regierung unterwerfen und die ihnen nunmehr gegen Uns als ihren rechtmäßigen König und Landesherrn obliegenden Pfichten willig übernehmen und getreu erfüllen, Uns also hiernach vollkommenen Gehorsam, Untertänigkeit und Treue erweisen. Wir erteilen ihnen dagegen die Versicherung, daß Wir sie sämmrlich in Unseren Schntz nehmen und ihrer Wohlfahrt Unsere ganze landesväterliche Sorge unermüdet widmen werden.

Wir haben zur Besitzergreifung obenerwähnter Landesbezirke und ihrer Verwaltung Unseren Kämmerer, Hofcommissär in Würzburg, Großkreuz des Verdienst-Ordens der Bayerischen Krone und Johanniter-Ordens Ehrenritter, Marimilian Freiherrn von Lerchenfeld als Hofkommissär ernannt und versichern Uns zu sämmtlichen Unterthanen, daß sie allen von demselben zu treffenden Anordnungen und Einrichtungen Folge leisten werden.

Wir wollen zugleich, daß vor der Hand um sowohl den öffentlichen Dienst in allen Zweigen zu sichern und das Wohl der Unterthanen ununterbrochen

zu besorgen, sämmtliche Staatsdiener und Beamten die ihnen

angewiesenen Verrichtnngen nach dem bisherigen Geschäftsgange provisorisch fortsetzen.

Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtiges Patent Allerhöchst eigenhändig

vollzogen und Unser königliches Insiegel beidrucken lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den dreißigsten Tag des Monats April im Jahre nach Christi Geburt eintausend achthundert und sechzehn, Unserer königlichen Regierung im eilsten.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/344&oldid=- (Version vom 31.8.2021)