Bedeutung; sie zeigt uns Rom als die Erfinderin und Schöpferin des einzigartigen italischen Bronzegeldes; sie wirft ferner ein ganz neues Licht auf die wirtschaftlichen Beziehungen, die Seitens der Hauptstadt einerseits zu den Campanern, andererseits zu den abhängigen Gemeinden des latinischen Bronzegebietes, für die von Rom in Capua Schwergeld und Barren gegossen wurden, während dieser Zeit bestanden: sie beweist endlich, da die gesamte von den beiden grossen Münzstätten ausgegangene Bronze- und Edelmetallmünzung römisches Staatsgeld darstellt, die ausserordentliche Präponderanz Roms gegenüber den sonstigen Gemeinden, deren Münzung hiermit, abgesehen von dem Silber einiger später zu erwähnenden Städte, im Schwergeld auf eine einzige vollständige Reihe (die Calenische Becherserie) und die seltenen nicht in Reihen unterzubringenden Einzelstücke herabsinkt.
Weiter wird sich aus einer Beleuchtung der drei Perioden ergeben, dass in der ersten eine befriedigende Kongruentz des urbanen Libralsystems mit der capuanischen Silberwährung noch nicht bestand; ferner dass in der zweiten Periode der librale As die massgebende Einheit bildet, dem durch die Einführung eines neuen Fusses im Silber die Einheit der Silbermünze angepasst wird; endlich dass umgekehrt in der dritten Periode durch Einführung der semilibralen Reduktion der hauptstädtische As völlig jener Silbereinheit untergeordnet wird, womit zugleich die Reduktion dasjenige Durchgangsstadium bildet, durch welches der römische Gesamtstaat engiltig zum Silbersystem in der Form der Denarwährung übergeleitet wurde.
Zum Verständnis aber dieses systematischen Werdeganges ist in erster Linie erforderlich die Feststellung des staatsrechtlichen Charakters des römisch-campanischen Münzsystems; hieran anschliessend sind die historischen Gesichtspunkte zu betrachten, nach denen sich der Beginn der Münzung und die Dauer der einzelnen Perioden bestimmt; alsdann ist die Konkordanz der Didrachmen, Schwergeldreihen und Barren aus den Typen nachzuweisen, Wesen und Bedeutung der Barren zu erörtern, endlich zum Schluss eine Zusammenstellung der gewonnenen Resultate zu geben.
Das erst allmähliche, dann seit der zweiten Hälfte des vierten vorchristlichen Jahrhunderts rasche Vordringen der römischen Macht hatte zu einem politischen Zustande Mittelitaliens geführt, in dem die einzelnen Städte sich gegenüber der Hauptstadt in den verschiedenartigsten Rechtsstellungen befanden. Die in dieser Beziehung von Mommsen in eingehender Darstellung begründeten verfassungsrechtlichen
Ernst Justus Haeberlin: Zum Corpus numorum aeris gravis. Verlag der „Berliner Münzblätter“, Berlin 1905, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Systematik_des_%C3%A4ltesten_R%C3%B6mischen_M%C3%BCnzwesen.djvu/8&oldid=- (Version vom 31.7.2018)