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Walther Kabel: Ein berühmter Meineid. In: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1913, Bd. 12, S. 212–215

(Nachdruck verboten.)

Ein berühmter Meineid. – Im Jahre 1774 hatte der Berliner Privatier Heuberle, dem man allgemein nachsagte, daß er sein Vermögen nur durch Wuchergeschäfte erworben habe, den Schneidermeister Törning wegen Rückerstattung eines Darlehns von dreihundert Talern verklagt. Törning behauptete jedoch in der im Oktober desselben Jahres stattfindenden Gerichtsverhandlung, er habe dem Gläubiger die Summe bereits zurückerstattet; leider sei er aber so unvorsichtig gewesen, die Quittung, die Heuberle ihm ausgestellt habe, so schlecht zu verwahren, daß er sie nicht mehr finden könne. Als der Richter ihn fragte, ob er nicht Zeugen zu benennen imstande sei, die zugegen gewesen wären, als er Heuberle die Schuld bezahlt habe, verneinte der arme Mann mit Tränen in den Augen.

Zu diesen Behauptungen lächelte Heuberle nur spöttisch. „Nichts als Ausflüchte!“ erklärte er immer wieder mit größter Bestimmtheit.

Die Sache des Schneiderleins stand schlecht, obwohl er einen völlig glaubwürdigen Eindruck auf den Richter machte. Dieser überlegte hin und her, wie dem Manne zu helfen sei, fand aber keinen Ausweg. Schließlich vertagte er die Sache, um Törning nochmals Zeit zu geben, nach der verlegten Quittung zu suchen.

Heuberle war ganz damit einverstanden. „Er wird die Quittung zwar nicht finden, denn sie existiert eben nicht,“ meinte er mit der Miene eines Biedermannes, „aber vielleicht gelangt er dann endlich zu der Überzeugung, daß ich in meinem Recht bin.“ –

Nach acht Tagen stellten sich die Parteien wieder vor dem

Empfohlene Zitierweise:
Walther Kabel: Ein berühmter Meineid. In: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1913, Bd. 12, S. 212–215. Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, Berlin, Leipzig 1913, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ein_ber%C3%BChmter_Meineid.pdf/2&oldid=- (Version vom 31.7.2018)