Seite:Einige Nachrichten aus der Gegend der Stadt und 6 Ämter Wunsiedel.pdf/4

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Sonst aber bekommen nun die Armen der Stadt, ausser den auf gewisse Tage des Jahrs vestgesetzten Allmosen, an Fleisch, Brod und Geld, wöchentlich etwas Bestimmtes nach Beschaffenheit der Dürftigkeit und des Unvermögens zur Arbeit; die Fremden aber und Handwerksbursche erhalten so viel, daß sie sich sättigen und weiter gehen können.

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7. Seit einigen Jahren (ein quinquennium mehr oder weniger thut zur Sache nichts) wird in dem Bayreutischen sehr darauf gesehen bessere Wundärzte mit der Zeit zu erhalten. Es darf daher kein Lehrling mehr angenommen werden, wo er nicht vorher vom Physico geprüft und erwiesen ist, daß er hinlängliche Fähigkeit zu diesem Metier habe. Es darf auch keiner eine Badstube weder käuflich noch erblich annehmen, wo er nicht vorher das theatrum anatomicum und collegia chirurgica NB. ein halbes Jahr in Erlang besucht hat und vom Collegio Medico zu Bayreut examinirt ist. Indessen machen sie noch immer eine Zunft aus, und werden nach beygebrachtem Approbations-Decret vom Collegio Medico, wie andere Professionisten vom Zunftrichter, in optima forma zu Meistern gesprochen,