Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/4

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Feld unangebaut ist, und wo noch die Subsidien im Staube unbenützter Bibliotheken und Reposituren modern. In wie ferne meine Arbeit, die ich, noch ehe Hn. Schuberths Werk erschien, zu einer gewissen Bestimmung unternommen hatte, neben dieser bestehen könne, wird sich aus folgendem beurtheilen lassen. Hier erscheint in wenigen Blättern das zusammengedrängt, worüber Hr. Schuberth fast so viele Bogen schrieb, abgesondert von Gemeinplätzen aus der allgemeinen Geschichte: dafür werde ich aber hie und da mehr Aufschluß geben, und manches Interessante aus unserer Geschichte beybringen, was man in dem historischen Versuche vermißt.

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Zu den Vorzügen eines Fürstbischoffs von Bamberg gehört, daß er von aller erzbischöfflichen Gerichtbarkeit befreyt ist, und unmittelbar unter dem Stuhle zu Rom stehet. Schuberth, der so lange an der Quelle saß, und hievon genaue Nachricht haben konnte, weiß für die Exemtion keinen Beweis anzuführen, als die Verjährung und das stillschweigende Einwilligen der Interessenten. In der Bulle vom J. 1007, worin Papst Johann XVIII das neuerrichtete Bißthum bestättiget, heißt es, nachdem er es von aller weltlichen Gerichtbarkeit