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der Amtknechts-Kinder zu den Zünften; – die Verordnungen in Betreff der rohen Materialiensperre, die verbotene Einfuhr solcher Handlungsartikel, die man im Lande selbst haben kann, die Preise der Fabrikaten, und die Einführung neuer Künste, endlich z. B. finden, daß man erst im Jahre 1715 einen verpflichteten Großuhrmacher für das ganze Land aufstellen wollte, weil die Stimper und Schlosser mehr an dergleichen Uhren verdarben als gut machten, und das Geld aus dem Lande zogen; daß man zu Anfange dieses Jahrhunderts noch keine ordentliche Hebamme im Land hatte, und einen Geburtshelfer erst in den 1770ger Jahren aufstellte; daß, um das Geld im Lande zu behalten, im Jahre 1712 zu Obereichstätt ein Blechhammer errichtet, und allerley Blech allda verfertiget; auch erst vor einigen Jahren unweit der Residenzstadt eine Pechhütte aufgeführt, und darin Pech und Wagenschmier gebrennt, nicht minder daselbst eine Siamoisfabrik angefangen wurde etc. etc. Anderer Merkwürdigkeiten gar nicht zu gedenken, z. B. der Ehhalten und Taglöhner Soldordnung von verschiedenen Zeiten, des Wolfjagens und Wolfsgeldes,