Seite:Ferdinand Wilhelm Weber - Kurzgefaßte Einleitung in die heiligen Schriften (11. Auflage).pdf/111

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

so feierlich wie keines seit Josua begangen, und alle Tage desselben im Gesetzbuch gelesen (c. 8). Am 24. desselben Monats wurde ein Bußtag gehalten, der vierte Teil des Tages aber wieder auf Vorlesung des Gesetzes verwendet (c. 9). Es verpflichteten sich jetzt unterschriftlich Fürsten, Priester und Leviten, die Vorschrift des Gesetzes fortan genauer zu beobachten (c. 10). In c. 11 und 12, 1–26 werden nun wieder Verzeichnisse eingerückt, und dann schließt der Verfasser, anknüpfend an die c. 7 v. 1 erzählte Vollendung der Mauern, die Geschichte ihrer Einweihung an, und erzählt von dem bei dieser Gelegenheit errichteten Gotteskasten zur Besoldung der Priester und Leviten (12, 27–47). Zum Schluß folgt dann noch, was Nehemia bei seinem zweiten Aufenthalt in Jerusalem (433) zur Herstellung der gesetzlichen Reinheit des Volkes gethan, wie er das Volk von der Vermischung mit den fremden Elementen und manchen Mißbräuchen reinigte (c. 13).


§ 32.
Das Buch Esther.

 1. Das Buch trägt seinen Namen von der Esther, als der Hauptperson der in dem Buche erzählten Geschichte.

 2. Was die Abfassung dieses Buches und seine Aufnahme in den Kanon anlangt, so verhält sich’s damit folgendermaßen. Es gab im 5. Jahrhundert bereits eine von Mordechai herrührende Schrift über die Errettung Israels durch Esther. Diese Schrift war, wie das Purimfest, im jüdischen Volke sehr verbreitet und beliebt, aber in den Kanon war sie nicht aufgenommen, wie auch das Purimfest nicht als religiöses Fest galt. Mit der Zeit aber trat die Notwendigkeit an das Synedrium heran, über den Charakter jener Schrift, sowie über das Fest einen Ausspruch zu thun. Da verfaßte nun das Synedrium, nachdem es sich längere Zeit geweigert, die Schrift und das Fest als religiös anzuerkennen, endlich, um der Volksstimmung zu genügen, selbst eine Schrift für das Purimfest, in welche Mordechais Aufzeichnungen ganz aufgenommen und am Schluß c. 9, 20–10, 3 die Tradition über dieselbe und über das Fest berichtet und festgestellt ward. Sie wurde nun zwar den Hagiographen im Kanon als letzte Megillah beigefügt, galt aber den anderen nach ausdrücklichen talmudischen Zeugnissen darum nicht als ebenbürtig. Das geschah im Laufe des 4. Jahrhunderts, und nur weil die Errettung Israels durch Esther als die letzte große Erweisung Jehovas an Israel betrachtet wurde, nahm das Synedrium die Schrift noch unter die öffentlich vorzulesenden auf. Die hebräische