werden solle. Und in der Beziehung stimmen wir für eine ganz radikale Reform, welche den Corporationsgeist möglichst unschädlich machen muss, in derselben Weise, wie wir gegen jedes Eingreifen des Senats in die persönlichen Verhältnisse sind, weil damit gewöhnlich ein Missbrauch getrieben wird. Zwar soll man die alten Fakultäten nicht auflösen, aber man soll ihre gemeinsame Thätigkeit reduciren auf die Doctorexamina, Verleihung von Ehrendiplomen, Betheiligung an Ehrentiteln, Gratulationen u. s. w., kurz auf Dinge, die keine wichtigen Entscheidungen über Personal- und Berufungsangelegenheiten involviren.
Aber selbst die innern Angelegenheiten der einzelnen Fächer sollen nicht von den ganzen Fakultäten entschieden werden, sondern von Sektionen oder Abtheilungen, ähnlich, wie dies bei den Verfassungen der technischen Hochschulen der Fall ist, die allerdings fakultätenartig sind, aber in derselben sachlichen Zergliederung auf die Universität angewendet eine weit größere Anzahl von Sektionen hervorrufen müssten. Bei Fakultätsentscheidungen liegt einmal die Gefahr nahe, dass missliebige Professoren oder solche, die sich nicht um persönlichen Einfluss zu bekümmern pflegen, mit Anträgen, die ihr Fach betreffen, stets von den andern überstimmt werden und eine Niederlage erleiden, wofür zahlreiche Beispiele angeführt werden können. Es sind Fälle vorgekommen, dass einzelne in der Fakultät
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/242&oldid=- (Version vom 18.8.2016)