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Juden[1] und Thraker, die er auch zu den seinigen machte.“ Mit Recht wird also behauptet, dass dieser Mann viele Gesetzesbestimmungen der Juden in seine Philosophie aufgenommen habe. 166 Übrigens war unser Volk auch schon ganzen Gemeinwesen im Altertum nicht unbekannt, und bereits damals hatten viele unserer Sitten sich hierhin und dorthin verbreitet und bei einzelnen Nachahmung gefunden. Das bezeugt Theophrastos in seinem Werk über die Gesetze. 167 Er sagt nämlich, bei den Tyriern sei es gesetzlich verboten, fremde Eide zu schwören, unter denen er ausser einigen anderen auch den sogenannten Eid Korban aufzählt. Nirgends aber als bei den Juden allein findet sich dieser Eid,[2] der, aus dem Hebräischen übersetzt, etwa „Geschenk an Gott“ bedeutet. 168 Ja, selbst Herodot von Halikarnassos hat unser Volk nicht mit Stillschweigen übergangen, sondern er scheint es andeutungsweise zu erwähnen. In seinem zweiten Buche nämlich, wo er von den Kolchern erzählt, berichtet er folgendes:[3] 169 „Die Kolcher, Aegyptier und Aethiopen sind die einzigen, welche von alters her die Schamteile beschneiden. Die Phoenicier dagegen und die Syrier in Palaestina geben zu, dass sie es von den Aegyptiern gelernt hätten; 170 die Syrier um den Thermodon aber und den Fluss Parthenios sowie deren Grenznachbarn die Makronen, behaupten, erst in neuerer Zeit sei die Sitte von den Kolchern zu ihnen gekommen. Die Genannten sind die einzigen unter den Menschen, die sich beschneiden, und sie haben es augenscheinlich den Aegyptiern nachgethan. Was aber die Aegyptier und Aethiopen betrifft, so kann ich nicht angeben, welches dieser Völker es von dem anderen gelernt hat.“ 171 Herodot sagt also, die Syrer in Palaestina bedienten sich der Beschneidung. Unter allen Bewohnern Palaestinas aber

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Flavius Josephus: Des Flavius Josephus Selbstbiographie, Gegen Apion. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1900, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosApionVitaMakkGermanClementz.djvu/117&oldid=- (Version vom 4.8.2020)
  1. Vergl. 2. Mos. 23, 5; 5. Mos. 22, 4.
  2. Josephus kann hier nur die 4. Mos. 30, 2ff. erwähnten Gelübde im Sinne haben, durch welche irgend ein Gegenstand für das Heiligtum geweiht wurde.
  3. Herodot II, 104.