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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

Dabey kann es aber doch nicht fehlen, daß nicht christliche oder jüdische Wucherer gegen übertriebene Zinsen Geld hergeben, besonders wenn sie ihren Mann von Haus aus kennen. Auf dergleichen Schulden kann aber durchaus nicht geklagt werden, und der Schuldner ist in keinem Falle verbunden, sie zu bezahlen. Thut er es aber doch, wenn er sich einst im Stande dazu befindet, so ist es sein eigener Wille, den ihm Niemand durch Gesetze beschränken kann. Die Gelegenheiten zum Schuldenmachen sind hier noch überdas viel seltener, als in andern Städten, besonders seit der Zeit, da durch das heilsamste aller Gesetze alle Juden ausgeboten sind, die nicht große Wechselgeschäfte machen und dem Studenten lange nicht so gefährlich sind, als einige christliche Juden, die im Dunkeln ihr Wesen treiben. Das Pfandamt hat freilich, wie alle diese Einrichtungen, seine schlimmen Seiten. Es thut aber doch dem heimlichen Borgen gewaltigen Abbruch, und kein Student ist jemahls dadurch in Schulden gestürzt worden. Es verhütet, daß Niemand genöthigt ist, seine Sachen um den halben Preis zu verkaufen, was gewiß geschehen würde, wenn man Geld haben will und muß, und die Interessen sind schlechterdings von gar keiner Bedeutung. Es giebt hundert Fälle, wo das Pfandhaus einem bedrängten Studenten ausgeholfen hat, der sonst Uhren und Schnallen und Bücher und Kleider