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X.
Freyherrlich Tannische Verordnung gegen das Vorurtheil der Unehrlichkeit, und Verweigerung des Leichentragens in Stadt und Amt.

Da das Vorurtheil in Ansehung verschiedener Arten eingebildeter Ehrlosigkeit in hiesigen Amte dergestalt eingerissen ist, daß, ohne sich schwere Verantwortung zuzuziehen, von Obrigkeits wegen