Umarmung des Bruders Heinrich entziehen konnte. Es wurde deshalb die erste beste Gelegenheit benutzt, um den Forbes für irrsinnig zu erklären und zeitlebens gewaltsam zu internieren. Ich kann Herrn Geheimrat Kribben den Vorwurf nicht ersparen, daß er sich in fahrlässiger Weise der Beihilfe widerrechtlicher Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat. Herr Geheimrat Kribben hat Herrn Forbes für irrsinnig erklärt, weil er betrunken und erregt war und weil er nach Mitteilung seines Bischofs erblich belastet und auch schon früher dem Trunke ergeben war. Und als Herr Geheimrat Kribben gefragt wurde, wer ihm dies mitgeteilt hat, war die Antwort: Bruder Heinrich. Ja, wenn man alle Leute, die in der Trunkenheit erregt sind, für geistesgestört erklären wollte, dann hätte Herr Geheimrat Kribben, der ja der hiesige Polizeiarzt ist, Gelegenheit, täglich 10–12 Leute, die betrunken auf die Polizeiwache gebracht werden, für geistesgestört zu erklären, ein abgekürztes Verfahren für Schöffengerichte und Strafkammern. Im übrigen ist dem Forbes auch schon im Jahre 1890, als er noch freiwilliger Pensionär war, die Zwangsjacke angelegt worden. Ein Jahr später wurde auf Befehl des Bischofs von Aberdeen aus dem freiwilligen Pensionär ein unfreiwilliger Pensionär. Daß dies wahr ist, dafür spricht der Umstand, daß der Bischof von Aberdeen an den Generaloberen Bank wahrheitswidrig berichtete: Forbes ist ein Trunkenbold und erblich belastet, und daß der Bischof sich sofort bereit erklärte, wöchentlich 20 Mark Pension für Forbes zu zahlen. Im übrigen ist es nach den deutschen Gesetzen nur gestattet, gemeingefährliche Geisteskranke zu internieren, andernfalls macht man sich einer Freiheitsberaubung schuldig. Daß die Herren Forbes und Rheindorf nicht gemeingefährlich sind, das wird wohl dem Blödesten klar geworden sein. Ich behaupte aber, daß Forbes und Rheindorf auch keine Trinker sind. Bezüglich des Rheindorf hat lediglich ein Kutscher, um sich wegen eines nicht erhaltenen Trinkgeldes zu rächen, bekundet, er
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/129&oldid=- (Version vom 31.7.2018)