Subrektor Heinrich dem Mellage: Forbes ist vollständig irrsinnig, der tobt und schlägt um sich und kann von niemandem gesprochen werden. Daß die Einsperrung des Rheindorf eine unberechtigte war, kann absolut nicht mehr in Zweifel gezogen werden. Daß die Brüder trotz ihrer Unbildung wußten, daß Forbes nicht verückt ist, geht doch aufs deutlichste aus dem Umstande hervor, daß ihm das Lesen der heiligen Messe gestattet wurde. Soviel mir bekannt, ist in der katholischen Kirche kein Priester befugt, die Messe zu lesen, wenn er auch nur einen geistigen Defekt hat. Ich kann mir nicht denken, daß katholische Ordensbrüder einen Mann mit dem Lesen der heiligen Messe betrauen werden, wenn sie ihn in Wirklichkeit für verrückt halten. Die Brüder handelten also in dolo malo, wenn sie den Forbes trotzdem als Irrsinnigen gefangen hielten. Nun werden die Brüder in der Broschüre der Gottlosigkeit und Scheinheiligkeit bezichtigt. Ja, was ist es denn anderes als Gottlosigkeit, wenn man arme hilflose Kranke in der empörendsten Weise mißhandelt? Und ist es nicht die ärgste Scheinheiligkeit, wenn man, mit einem Priestergewand umkleidet, außerhalb des Klosters den frommen Mann spielt und innerhalb des Klosters die größten Schandtaten begeht? Und hierbei kann ich nicht umhin, Herrn Capellmann wiederum den Vorwurf ärgster Pflichtvergessenheit zu machen. 30 Jahre ist er Anstaltsarzt gewesen und will von all den rohen Strafmitteln, wie sie hier zutage getreten sind, keine Ahnung gehabt haben. Im März 1894 hat allerdings Dr. Chantraine davon erfahren, aber dieser hat es nicht für nötig gehalten, von diesen Ungeheuerlichkeiten seinem Kollegen Mitteilung zu machen. Auf eine Frage, weshalb dies Herr Dr. Chantraine unterlassen haben mag, antwortete Capellmann: dieser müsse es vergessen haben. Und was tat Herr Capellmann, als er von der Existenz der Dusche usw. erfuhr? Er legalisierte diese Einrichtungen und bezeichnete sie für gewisse Fälle als praktisch. Wenn man
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/137&oldid=- (Version vom 31.7.2018)