Seite:Friedrich Bauer - Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage.pdf/231

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

oder auf den Aussagen des Gewissens beruhen; letzteres gilt natürlich nur so weit als dasselbe in Übereinstimmung mit den zehn Geboten steht. Es gibt aber auch

 d) allgemein gültige, positive Rechtsgrundsätze, die göttlich genannt werden müssen, z. B. das Recht der Wiedervergeltung, Ex. 21, 24; Lev. 24, 19. 20; Matth. 5, 38, und das darauf beruhende Recht der Todesstrafe, Röm. 13, 4; ferner

 e) der geschichtliche Bestand der Gewalt ist göttlich sanktioniert, durch göttliche Regierung (Fügung oder Zulassung). Das Königtum „von Gottes Gnaden“ hat einen Sinn; ein König ist König von Gottes Gnaden, solange ihn Gott auf dem Thron läßt; stößt er ihn vom Thron auf die Dauer, so hört er auf König zu sein, Dan. 2, 21; 4, 14. Die Legitimität ist ein verkehrter, unchristlicher, undurchführbarer Grundsatz, wie umgekehrt die Revolution, die Empörung wider die rechtmäßige Gewalt ganz ungöttlich ist, nur daß Gott solche als Gericht über Fürsten und Völker zuläßt.

 Menschlich sind die einzelnen Gesetze und Anordnungen der öffentlichen Gewalt; sie können gut und schlecht, zweckmäßig und unzweckmäßig, weise und thöricht sein, aber man ist ihnen Gehorsam schuldig um des HErrn Willen, 1. Petr. 2, 13.

 7. Die Obrigkeit hat daher ein göttliches Recht, Gehorsam zu fordern, mit Ausnahme dessen, was widergöttlich wäre Act. 4, 19. Sie ist Gottes Dienerin und Stellvertreterin, Röm. 13, 4. Sie kann nur äußern Gehorsam fordern und erzwingt ihn nötigenfalls mit Gewalt, muß aber im allgemeinen auf die gute Gesinnung und das Wohlwollen ihrer Unterthanen rechnen, also auf ihre sittliche Haltung. Sie kann jedoch nur Handlungen, nicht Gesinnungen vor Gericht ziehen, wiewohl die Obrigkeit nicht selten ihre Macht mißbraucht, die ihr lästige Gesinnung zu verfolgen, zumal wenn dieselbe recht und göttlich ist (vgl. die Christenverfolgungen aller Zeiten!).


Exkurs über die Todesstrafe.

 Über das Leben des Menschen hat niemand ein Recht als die Obrigkeit. Nach göttlichem Recht hat sie dieses Recht bloß über die Mörder und Aufrührer: „wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden“ (Gen. 9, 6; Matth. 26, 52; Num. 35, 17. 24). Die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe liegt in der Stelle Röm. 13, 4: „Sie trägt das Schwert nicht umsonst.“