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das Datum: Apud Pontemsorgie, Avinionensis diocesis, IV. Id. Jul., anno nostri pontificatus primo. Benedikt XII. war einer derjenigen Päpste, die zur Zeit der Kirchenspaltung nicht in Rom, sondern in Avignon residirten.

Vierzehn Jahre nach diesem Erlaß wurde in Prag die erste deutsche Universität gestiftet. In Folge dessen erhielten die Statuta ordinis beim Kapitel „de Studentibus“ folgenden Zusatz: „In civitate Pragensi ordinatur studium ordinis generale, ad quod mittantur quicunque volunt, dum tamen servetur statutum domini Papae Benedicti (XII.) de studio Parisiensi.“ Den Studirenden wird unter Strafandrohung verboten, Theil zu nehmen an den von einigen Nationalitäten eingeführten exzessiven Gelagen, Spielen, Umzügen mit Musikinstrumenten, Maskeraden, Waffen, weltlicher Kleidung etc. Die heilsbronner Äbte machten sofort Gebrauch von der in der soeben mitgetheilten Novelle ertheilten Erlaubniß, die neuerrichtete Universität Prag besuchen zu dürfen: sie ließen talentvolle Mönche (immer je zwei) dort studiren, später auch in Wien und Heidelberg, aber fortwährend auch in Paris, jedoch niemals in Metz, Oxford, Bologna, Salamanca etc.




Fünfter Abschnitt.
Staatsverfassung, Rechtspflege, Verwaltung.


A. Staatsverfassung.

Daß der Klosterstifter Otto die Gründung einer Herrschaft beabsichtigte, erhellt aus der Stiftungsurkunde; jedoch nicht, ob er eine demokratische, oder aristokratische, oder monarchische Staatsverfassung im Sinne hatte. Dagegen erhellt aus den Mittheilungen im III. Abschnitte, daß der Mönchsstaat durch die Äbte, ohne Zweifel im Sinne des Klosterstifters, eine beschränkt-monarchische Verfassung erhalten hat. Dabei wurde es den Äbten leicht, ihrem Staate eine feste Verfassung zu geben, da

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 573. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/589&oldid=- (Version vom 1.8.2018)