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Greulich verurtheilte den des Ehebruchs überwiesenen heilsbronnischen Bauer in Baldingen, L. Widmann, zu einer von 10 auf 5 fl. reduzirten Strafe. Daraus erwuchs ein Kompetenzkonflikt mit den Grafen von Oettingen, welche dem Kloster die Gerichtsbarkeit nicht gestatteten und den Ehebrecher zu 50 fl. Strafe verurtheilten. Dagegen protestirte der Abt, indem er den Grafen keine Strafbefugniß über heilsbronnische Unterthanen im Ries zugestand und sich dabei auf den Markgrafen Georg Friedrich berief. Der Markgraf und seine Räthe erklärten darauf dem Abt: „Es ist ein Malefizhandel, welcher sonach nicht dem Kloster, sondern den Grafen zur Entscheidung und Bestrafung zusteht. Der Ehebrecher hat sich sonach wegen der Strafsumme mit den Grafen abzufinden.“ Daß das Kloster von seinem Recht Gebrauch machte und Todesurtheile vollstreckte, ist oben beim 25. Abt berichtet worden. So verfuhr es aber nur, wenn es in Zeiten der Anarchie sich genöthigt sah, rasch einzuschreiten, um sich gefährliche Individuen durch die Todesstrafe vom Halse zu schaffen. In der Regel lieferte es, um nicht Todesurtheile vollziehen zu müssen, Kriminalverbrecher an benachbarte Halsgerichte ab, bat um Untersuchung und Bestrafung und zahlte die dabei sich ergebenden Kosten.

Kriminalverbrechen, bei welchen auf Todesstrafe erkannt werden konnte, waren qualifizirter Mord, Einbruch, Straßenraub, Brandstiftung, Nothzucht („Nothzerrung“), Blutschande, Zauberei. Über das Verfahren der Klostergerichte bei derartigen Reaten zur Zeit der früheren Äbte finden sich keine Aufzeichnungen. Zur Zeit der späteren Äbte verfuhr man wie folgt: Das Klostergericht verhaftete den Thäter, vollzog die Voruntersuchung, machte Anzeige bei einem benachbarten Fraischamt und lieferte den Thäter zur weitern Untersuchung und Bestrafung dahin ab. Hier ein Paar Beispiele von dem Verfahren. Die Tochter eines frommen alten Mannes, Kellner in Ketteldorf, gebahr 1546 heimlich. Als dieses ruchbar wurde, drangen der Dorfmeister und drei Nachbarn sammt deren Frauen in das Haus, ließen von den Frauen die Dirne untersuchen, wobei sich ergab, daß

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 586. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/602&oldid=- (Version vom 1.8.2018)