Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/134

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Nürnberg nicht unvorteilhaften Angebot, dann wieder 1559 nach dem Kriege des Markgrafen Albrecht Alcibiades mit noch weitergehendem Entgegenkommen, endlich nochmals 1666. Aber Nürnberg verhielt sich stets ablehnend gegen alle derartigen Vorschläge. Und das ist sehr zu bedauern; denn eine Fülle von Streitigkeiten und sogar von Kriegen wäre dadurch vermieden worden. Es gab eben so viele Reibungspunkte um Lichtenau, daß Zwistigkeiten unvermeidlich waren, zumal wenn beide Teile auf ihren Rechten zu bestehen suchten und wohl gar noch mehr Rechte in Anspruch nehmen wollten, als ihnen zustanden.

 Den meisten Anlaß zu Streitigkeiten bot die Pfarrei Sachsen, weil sie einerseits markgräfliches Patronat war, anderseits mit Kirche und Pfarrhaus auf Nürnberger Gebiet lag. Es wird später bei dem Abschnitt über die Kirchenhoheit noch ausführlich darüber zu reden sein, auch sonst da und dort, wie beim Fraischgericht, beim Friedhof u. a. Hier sei zunächst nur ein Doppeltes berührt, einmal der Streit um die Jagdgerechtigkeit, und dann der Krieg des Markgrafen Albrecht Alcibiades.

 In sämtlichen Wäldern der Pflegschaft Lichtenau gehörte die sogenannte „hohe Jagd“ dem Markgrafen, während die „niedere Jagd“ den Nürnbergern zustand. Zur hohen Jagd zählte man gewöhnlich die Jagd auf Hirsche, Rehe und Wildschweine, während die niedere Jagd sich nur mit Hasen, Füchsen, Dachsen, Rebhühnern und dergleichen befaßte. Aber die Abgrenzung zwischen beiden war doch nicht so feststehend. So wollte der Pfleger in Lichtenau auch die Rehe zur niederen Jagd gerechnet wissen, was wiederholt zu üblen Auseinandersetzungen führte. Die Markgrafen dagegen beanspruchten auch die niedere Jagd um Lichtenau, wogegen Nürnberg Beschwerde zum Reichskammergericht erhob, das den Markgrafen 1575 abwies. Im Jahre 1619 legten die Lichtenauer einen Vogelherd vor dem Rosenberg an, um Lerchen und andere Vögel zu fangen, aber der Markgraf bestritt ihnen das Recht hierzu. Vorher hatte Lichtenau sich das Recht auf Wildschweine aneignen wollen, konnte aber damit nicht durchdringen (1608). So gab es fortwährend scharfe Auseinandersetzungen hin und her. Sogar ein herrenloser Bienenschwarm, der bei Sachsen gefangen worden war, veranlaßte 1663 einen Streit, weil der markgräfliche Wildmeister zu Hirschbronn ihn als zu seiner „Wildfuhr“ gehörig ansah, das Pflegamt Lichtenau aber anderer Meinung war und deshalb sogar an den Rat der Stadt Nürnberg berichtete.

 Wir erkennen aus diesen, zum Teil recht kleinlichen Vorfällen, daß beiderseits eine stete Gereiztheit bestand, aus der heraus man dem anderen Teil möglichst viel zu bestreiten suchte. Daß solche Streitigkeiten