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Nürnberg zu viel, da es gegen alle Rechtsordnung verstieß, weshalb der Amtspfleger angewiesen wurde, den Schaden alsbald wieder zu ersetzen. Aber die Stadt duldete und unterstützte es, daß das Landalmosenamt in die Rechte der Gemeinde eingriff und von sich aus die beiden nürnbergischen Gotteshauspfleger ernannte. Schon dadurch kam eine Unstimmigkeit in die Verwaltung des Kirchengutes herein. Schlimmer noch wirkten sich Nürnbergs Ansprüche bei der jährlichen Abhör der Rechnungen aus, wie bereits auf S. 159 berichtet wurde. Am meisten aber war bei der Erledigung von Bausachen darüber zu klagen, wie in den Abschnitten über den Pfarrhof und über die Kirche und den Turm hervorgehoben werden mußte (S. 174, 178 und 194).

 Die Gotteshauspfleger versahen ihre Stelle ehrenamtlich. Nur bei der jährlichen Abhör der Rechnung durften sie sich mit der „Zehrung“ gütlich tun, zugleich mit den abhörenden Herren aus Ansbach, Lichtenau oder Nürnberg. Um allzu große Ausgaben zu vermeiden, wurde angeordnet, daß die Zehrung den Betrag von 11 fl. nicht überschreiten dürfe. Später (1754) wurde der Betrag auf 9 fl. herabgesetzt. Schon früher (1728) hören wir, daß sie für ihr sehr mühevolles Amt doch eine geringe Entschädigung erhielten, nämlich jeder Pfleger ein jährliches „Deputat“ von 1 fl. Als dann der Klingelsack eingeführt wurde, den die Gotteshauspfleger herumzutragen hatten, wurde ihnen nochmals je ein halber Gulden bewilligt. Da sie eine Zeitlang zur Abhör der Rechnung nach Ansbach fahren mußten, bekamen sie mit dem Pfarrer zusammen eine Reise-Entschädigung von im ganzen 3 fl. 20 kr.

 Die Zehrung auf Kosten der Kirchenstiftung vergaß man auch bei anderen Gelegenheiten nicht. Vor allem wenn die Stiftungsgrundstücke neu verpachtet wurden, was meist in kürzerer Zeit sich wiederholte, wurden alle Pachtlustigen im Wirtshaus mit „Stechwein“ (wohl eine geringere Sorte Wein) oder mit Bier und Brot bewirtet. Das kostete z. B. im Jahre 1728 nicht weniger als 13 fl., eine für die damalige Zeit recht beträchtliche Summe (etwa 100 RM nach heutigem Geldwert). Auch diese Ausgabe mußte auf behördliche Anordnung hin eingeschränkt werden.

 Mehr und mehr glitt die Vermögensverwaltung und Rechnungsführung in weltliche Hände hinüber. Wie der eine Teil des Kirchengutes in Lichtenau, der andere in Ansbach zuletzt verwaltet wurde, ist schon früher gesagt worden (S. 160). In Ansbach war es der Stiftsverwalter, der in der letzten Zeit das Kassenwesen sich angeeignet hatte. Das hatte böse Folgen. Denn als 1790 der Stiftsverwalter Hoffmann in Konkurs geriet, büßte die Kirchenstiftung Sachsen volle 852 fl. ein. Ganz verweltlicht wurde die Verwaltung