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Gemeinde ihre Armen selbst zu versorgen habe. Und auswärtige Herrschaften taten überhaupt nicht mit, so daß gerade von dort die Bettler nach wie vor ins Land kamen, z. B. aus dem Deutschordensgebiet Eschenbach oder aus dem Bistum Eichstätt (Herrieden, Ornbau). Auch die Stadt Ansbach konnte ihre vielen Armen nicht meistern. In einem Bericht von 1808 heißt es von Neukirchen: „Sehr geplagt von Bettlern“; von Hirschbronn: „Der Bettel ist sehr groß“; von Sachsen: „Hat vom Anlauf fremder Bettler sehr viel auszustehen“. Dabei hatte Sachsen selbst zehn Hausarme zu versorgen, Hirschbronn deren sechs. In Ratzenwinden und Oberrammersdorf gab es damals keine Hausarmen. Von anderen Orten ist uns nichts berichtet.

 Eine staatliche Armenfürsorge bestand bis 1808 nicht. Wo aus irgendeinem Grunde die Behörde eingreifen mußte, tat sie es auf Kosten vermöglicher Kirchenstiftungen, wie wir es bei Neukirchen (S. 216) gesehen haben. Auch Sachsen wurde öfters beigezogen. Als 1744 bei der Weidenmühle (bei Ansbach) ein ausgesetztes Kind aufgefunden wurde, hatte die Kirchenstiftung jährlich 4 fl. als Erziehungsbeitrag für das Kind nach Ansbach abzuliefern. Ähnliches wiederholte sich. Erst recht mußte die Stiftung eintreten, als im Pfarrbezirk selbst, nämlich in Ratzenwinden vor dem Hause des Johann Paul Schuh (Hs.–Nr. 1), ein etwa 14 Tage altes Kind ausgesetzt worden war. Da die Eltern des Kindes nicht zu ermitteln waren, hatten sich die Stiftungen von Sachsen und Neukirchen in die Aufbringung des Pfleggeldes zu teilen. Das Kind erhielt dann den Namen „Backsteiner“, weil es neben einem Haufen Backsteine gefunden wurde; getauft wurde es auf den Namen Johann Michael.

 Im Jahre 1808 wurde die gesamte Armenpflege für den Landgerichtsbezirk Heilsbronn bei diesem Amte vereinigt und eine „Wohltätigkeitsbeamtung“ eingerichtet. Alle Klingelsackeinlagen mußten nun dorthin abgeliefert werden, und alle Armen des Bezirks sollten von dort aus versorgt werden. Der Erfolg dieser Zentralisierung war vorauszusehen: Es erwuchsen eine Menge Schreibereien und Unkosten, und die Armen kamen doch nicht zu ihrem Rechte. Denn es war unmöglich, von einer entfernten Stelle aus die Würdigkeit und Bedürftigkeit der Einzelnen genau zu prüfen; die Unterstützungen gelangten allzu oft an die unrechte Stelle, während die wirklich Bedürftigen zu kurz kamen. Die Wohltätigkeitsbeamtung mußte deshalb nach einigen Jahren wieder aufgehoben werden. Dafür wurden dann in allen Gemeinden „Lokalarmenkassen“ eingerichtet und damit den politischen Gemeinden die Fürsorge für die Armen übertragen. Die Klingelsackeinlage von Sachsen floß nun ohne weiteres in die sechs Armenkassen der in der Pfarrei bestehenden Gemeinden. Für die Dauer war das kein normaler Zustand, daß die Kirche zwar