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Zeit geblieben ist. Aber er ging noch einen Schritt weiter, den die Regierung nachher zurückthun mußte, er entzog den Kirchspielen die Wahl der Deputirten und brachte so sich und seine Freunde in das Collegium. Der Herzog ging auf den Gedanken ein und erließ am 21. September einen Befehl an den Landschreiber H. Sager[1], den Kirchspielen aufzugeben, die Unordnung abzuthun, aus jedem Kirchspiel zwei bis drei Männer zu designiren, um gemeinschaftlich mit dem Kirchspielvogt über die nothwendigen Landesausgaben zu beschließen. Die Ehre und Aussicht auf Einfluß und Macht blendete doch manchen, wie man auch Fehring beschuldigte, er habe das Ganze nur angelegt, um dem Kirchspielvogt gleichgestellt zu werden. Das Land im Ganzen genommen nahm die Sache, wie es mußte, und bis auf den heutigen Tag ist der Name Fehring und Fehringswerk im Munde des Dithmarschers ein Abscheu und Fluch, als des Mörders der Freiheit. Es wäre wunderbar, wenn das richtige Urtheil, daß vielmehr das Land durch Widersetzlichkeit, Trotz und Verkennung der durch die Umstände auferlegten Pflicht selbstmörderisch gegen seine Freiheit gewüthet habe, in jenen Tagen sich hätte Bahn brechen können. Auch hinderte Fehring das durch den schändlichen Mißbrauch, den er von seinem Einfluß machte. In Wahrheit aber ward Wohl und Wehe des Landes und Gelegenheit zur Pflege volksthümlicher Einrichtungen in die Hände einer Zahl einsichtsvoller Männer aus seiner eigenen Mitte gelegt. Am 29. October 1631 bestätigte der Herzog Fehrings Vorschlag und ergänzte 1637 am 7. Januar noch einmal das Landescollegium nach den durch den Tod entstandenen Lücken, verlieh ihm aber zugleich für die Zukunft das Recht der Selbstergänzung.[2]

So ging Norderdithmarschen voran; aber Süderdithmarschen folgte schnell nach, die Streitigkeiten des Landvogt Wasmer, der 1630 auf Bruhn gefolgt war, mit den Landesgevollmächtigten,

  1. Es ist gewiß merkwürdig, daß dieser Befehl an den Landschreiber, nicht an den Landvogt Johannes Vieth, 1623 bis 1644 gerichtet war.
  2. Excurs XX.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/188&oldid=- (Version vom 14.9.2022)