Seite:Geschichte des Dt Buchhandels 1 01.djvu/040

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Ebenso wenig geht aus den Prozeßakten hervor, zu welchem Zweck die Presse gebraucht wurde. Ein Streit darüber ist deshalb unnütz, und es mag auch unentschieden bleiben, ob sie zum Metallprägen stark genug war oder welchen Zwecken sie sonst diente. Wenn nun auch in keiner der zahlreichen Zeugenaussagen des Dritzehnschen Prozesses die entfernteste Andeutung dafür vorliegt, daß die Typographie etwas mit Gutenbergs damaligen Arbeiten zu thun hatte, so ist es doch höchst wahrscheinlich, daß er schon damals auf seine Erfindung hinarbeitete oder daß ihm über seinen Arbeiten sein Ziel und seine Angabe immer klarer wurde.

Mit dem Urteil in dem Dritzehnschen Prozesse, also vom Jahre 1440 an, hören nun alle weitern Berichte über Gutenbergs Thätigkeit in Straßburg auf. Es ist nicht einmal bekannt, ob überhaupt und mit wem er seine damaligen Arbeiten fortgesetzt, dagegen steht es fest, daß er wenigstens bis 1444 in Straßburg gewohnt hat. Nach einer dort gefundenen Urkunde vom 15. Januar 1441[1] verbürgten sich Johannes, genannt Gensfleisch, anders auch Gutenberg von Mainz genannt, und Ritter Leuthold von Ramstein solidarisch als Mitschuldner für eine Rente von fünf Pfund Hellern, welche der Knappe Johann Karle für eine gleiche Summe dem Kapitel der St. Thomaskirche verkauft hatte. Am 15. Dezember 1442 erhielt Gutenberg ferner gemeinschaftlich mit dem straßburger Bürger Martin Brechter von dem St. Thomasstift ein Darlehn von 80 Pfund straßburger Pfennigen zu 5 Prozent Zinsen und verpfändete zur Sicherstellung von Kapital und Zinsen die schon erwähnte, ihm von seinem mütterlichen Onkel Johann Leheymer anerfallene jährliche Rente von 10 Gulden. Obige Summe wurde an Gutenberg allein ausbezahlt und nie wieder von ihm zurückerstattet. Endlich aber zahlte Gutenberg laut Ausweis des straßburger Hellerzollbuchs am 1. September 1443 und 12. März 1444 seine Weinsteuer. Er wird hier im Gegensatz zu einem Handwerker als Konstabler bezeichnet, ward also entweder zu den reichen und edeln Bürgern gerechnet, welche keiner Handwerkerzunft zugeteilt waren, oder gehörte zu denjenigen, deren Gewerbebetrieb unzünftig war.[2]

Erst vier Jahre später tritt Gutenberg wieder urkundlich und zwar diesmal in Mainz auf. Am 6. Oktober 1448 erhält er nämlich durch Vermittelung eines Verwandten, des Arnold Gellhues zum Echtzeller,


Fußnoten

  1. Linde a. a. O. S. 35 und die Urkunden im Anhang.
  2. Linde a. a. O. S. 35 und die Urkunden im Anhang.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_01.djvu/040&oldid=- (Version vom 1.8.2018)