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bis auf Ostern, so fähret zu ein Bube, der Setzer, der von unserm Schweiß sich nähret, stiehlet meine Handschrift, ehe ich’s gar aus mache, und trägt’s hinaus und läßt es draußen im Lande drucken, unser Kost und Erbeit zu verdrucken ..... Nu wäre der Schaden dennoch zu leiden, wenn sie doch meine Bücher nicht so falsch und schändlich zurichten. Nu aber drucken sie dieselbigen und eilen also, daß wenn sie zu mir widder kommen, ich meine eigene Bücher nicht kenne. Da ist etwas außen, da ist’s versetzt, da gefälscht, da nicht korrigirt. Haben auch die Kunst gelernt, daß sie Wittemberg oben auf etliche Bücher drucken, die zu Wittemberg nie gemacht noch gewesen sind. Das sind ja Bubenstück, den gemeinen Mann zu betriegen..... Es ist je ein ungleich Ding, daß wir erbeiten und Kost sollen drauf wenden, und andere sollen den Genieß und wir den Schaden haben.“ Schließlich meint der Reformator, ein Drucker solle aus christlicher Liebe doch wenigstens ein oder zwei Monate warten, ehe er einem andern ein Buch nachdrucke.

Ein zweites Schreiben Luthers, vom 26. September 1525, ist an den Rat von Nürnberg gerichtet und enthält die Klage, daß seinen wittenberger Druckern ein Teil der noch in der Presse befindlichen Postille, wohl über die Hälfte des Buchs, gestohlen, nach Nürnberg gebracht, mit Eile nachgedruckt und nun vor Erscheinen des wittenberger Originals verkauft würde, wodurch seinen Druckern ein merklicher Schaden zugefügt sei. „Wenn er nicht irre“, sagt Luther, so solle „das Herrgettlein“ dabei beteiligt sein. Er meint hiermit den durch sein tragisches Ende bekannt gewordenen nürnberger Buchdrucker und Buchführer Johann Herrgott, von dem noch weiter unten die Rede sein wird. Andere Städte am Rhein thäten das nicht, und selbst wenn es geschehe, so brächte es doch keinen direkten Schaden, denn am Rhein hergestellte Nachdrucke würden nicht bis nach Wittenberg vertrieben, wohl aber die aus dem nahe gelegenen Nürnberg. So werde er jetzt durch die Beraubung seitens nürnberger Bürger daran verhindert, die Übersetzung der Propheten in Angriff zu nehmen. Die Nachdrucker wendeten weder Geld noch Mühe auf seine Arbeit, die ihm herzlich sauer werde; sie hätten sie durch Diebstahl erlangt und er müsse still herhalten. Es sei gerade so, als ob er im Hause oder auf der Straße beraubt werde. Luther bittet nun den Rat, auf seine Drucker einzuwirken, daß sie doch wenigstens sieben oder acht Wochen warten sollten, ehe sie seine Werke nachdruckten. Ob

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 425. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_07.djvu/021&oldid=- (Version vom 1.8.2018)