auch Veranlassung, daß im Jahre 1637 dem Buchdrucker Balthasar Khüene „aus erheblichen Ursachen“ nicht gestattet wurde, wöchentliche Zeitungen drucken zu lassen.
Selbst in den Geschäftsbetrieb griff die Aufsicht über die Presse ein. So war im Jahre 1645 eine „Dysenteria“ ausgebrochen. Das Collegium medicum hatte einen Bericht über die Krankheit erstattet und der Rat beschloß nun, die Stättrechner sollten den Buchdrucker vorfordern und ihm „anbefehlen“, das 1622 in Druck ausgegangene Traktätlein wegen der Dysenteria wieder aufzulegen und zu drucken und zwar auf seine Kosten, weil die Exemplaria unzweifelhaft wohl abgehen würden. Sollte er sich dessen weigern, so sollten sie vernehmen, was er dafür begehren wollte, und dem Rat Bericht erstatten. Eigentümlich ist auch ein Beschluß von 1645. Die von Isaak und Abraham Hosennestel, Handelsleuten in Augsburg, und Jeremias Lidel, Bürger zu Ulm, überschickten drei Designationes (Prospekte) eines zu Amsterdam verkäuflichen großen Druckwerks sollen den beiden Buchführern und dem Buchdrucker mit der Bestimmung zugestellt werden, selbige an ihren Tafeln anzuschlagen und alle Tage öffentlich auszuhängen.
Von besonderer Ängstlichkeit zeugt ein Ratsbeschluß von 1639. Auf Bericht der Prediger im Münster, Mag. Ludwig Pischoff und Mag. Johann Merkhel, soll das von Johann Permeier in Wien dem Rate zugeschickte Büchlein „Begier und Seelenschatz“ nicht nachgedruckt, sondern samt dem Bericht zur Bibliothek geliefert, daselbst verwahrt, auch von den Herren zum Baupflegamt fleißig Obacht gegeben werden, daß dergleichen schädliche Skarteken von dem Buchdrucker nicht angenommen, nachgedruckt und spargiert werden. Da das Buch von Wien eingeschickt war, wagte man offenbar weiter nichts, als dasselbe totzuschweigen und wenigstens dadurch dem eigenen protestantischen Bewußtsein genugzuthun.
Eine ganz besondere Stellung nimmt Frankfurt a. M. in der Entwickelung der Censurverhältnisse ein. Je mehr seine Messen an Bedeutung gewannen, um so schwieriger wurde es für den Rat, sich der Reklamationen und Einflüsse mächtigerer Reichsstände und der Reichsgewalt selbst zu erwehren; der Rat unterlag ihnen schließlich geradezu, da er von vornherein nicht genügende Energie entfaltete und unbedachtsam seine Hoheitsrechte preisgab. Das zeigt sich schon bei den eingangs dieses Kapitels geschilderten Übergriffen des Erzbischofs Berthold von Mainz.
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 580. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/059&oldid=- (Version vom 1.8.2018)