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weil sie einen Calvinischen Katechismus gedruckt hatten, der Buchdrucker als unbedachtsam um 10, die Frau um 50 Thaler. Noch am 7. Januar 1678 beschloß der Rat, die Abschrift eines famosen Reimgedichts, anfangend „Floreant privilegia civium et pereant iniqui judices“, durch die Diener der Gewaltrichter nachmittags auf dem Altmarkt am „Käx“(Kaak) öffentlich verbrennen zu lassen.

Unter den weltlichen Kurfürstentümern spielt Böhmen, als habsburgisches Kronland, keine selbständige Rolle. Zudem blutete es zunächst noch an den furchtbaren Wunden, welche die Hussitenkriege ihm geschlagen hatten. Die niedergeworfenen Anhänger von Johann Huß und die aus ihnen hervorgegangenen Sekten vegetierten zwar heimlich fort, wagten sich aber gar nicht mehr an die Öffentlichkeit, höchstens, daß sie im deutschen Auslande, wie Nürnberg oder Augsburg – und selbst in Dresden unter Konnivenz Kurfürst Augusts, wenn auch auf ausdrücklichen Befehl desselben ohne Namensnennung des Druckers – eine ihrer Bekenntnisschriften drucken zu lassen wagten, denn überall wachten die Späheraugen der Häscher Ferdinands und schufen mit ihren bereits geschilderten Mitteln die Ruhe des Grabes.

Merkwürdigerweise durfte sich das benachbarte Schlesien noch längere Zeit einer gewissen Freiheit auf geistigem Gebiet erfreuen, obgleich es noch im Verlauf der in diesem Bande geschilderten Periode völlig unter dasselbe strengkatholische Regiment gelangte. Vor allem gilt dies von der Hauptstadt Breslau, wo die protestantische Obrigkeit, bei der zunächst die Handhabung der Preßpolizei lag, den Prinzipien des Bischofs und der spätern Regierungsgewalt geradezu direkt entgegen verfuhr.[1] Es ist hierauf schon weiter oben hingedeutet worden, aber einiger Einzelheiten muß hier noch näher gedacht werden. Im Jahre 1538 hatte Andreas Winkler, der erste Rektor des breslauer Elisabethgymnasiums, mit Unterstützung des Rats eine Buchdruckerei neben der bereits bestehenden des Kaspar Lybisch errichtet, für welche sich nach und nach ein förmliches Monopol des Buchdrucks in Breslau entwickelte. Das Jahr darauf wurde vom Rate beschlossen, daß Lybisch (dessen Druckerei nun schnell in Verfall geriet) keine lateinischen Bücher, mit Ausnahme von mathematischen, und keine Historien und Sermone ohne Vorwissen Winklers drucken sollte, welchem letztern dagegen der Druck und Verlag der Schulbücher, zunächst auf 10 Jahre, privilegiert wurde. Dafür unterwarf



Fußnoten

  1. Kirchhoff, A., Beitrag zur Geschichte der Entwickelung der Censurverhältnisse. Im Archiv V, 165 fg.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 588. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_09.djvu/067&oldid=- (Version vom 1.8.2018)