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Dienste und auf Befehl des römischen Papstes Polizei- und Häscherdienste gegen Litteratur und Buchhandel verrichten ließ.

Die katholische Kirche oder die Jesuiten – denn diese sind fortan die treibenden und ausführenden Kräfte des päpstlichen Stuhls nach außen hin – gingen natürlich äußerst vorsichtig zu Werke. So beobachteten scharf und sicher und brauchten sich auch nicht zu übereilen, da die Protestanten durch ihre innern Zwistigkeiten so in Anspruch genommen waren, daß sie nicht einmal sahen, was sich um sie her vorbereitete. In jenen auf die Stürme der Reformation folgenden Tagen der Ruhe hatte sich der deutsche Buchhandel zu einer bisher noch nicht gekannten Höhe emporgeschwungen, und nicht er allein, nein, Handwerk und Gewerbe, Handel und Kunst waren herrlich erblüht und feierten noch einmal eine kurze Renaissance. Die bürgerlichen und religiösen Kämpfe in Frankreich und in den Niederlanden hatten Tausende von gewerbfleißigen Franzosen und Belgiern nach Deutschland getrieben und namentlich zog Deutschland aus den antwerpener Flüchtlingen große Vorteile für seinen Handel. In dieser Zeit der höchsten Blüte des frankfurter Meßverkehrs einerseits und der Überlegenheit der Waffen katholischer Mächte andererseits fällt nun der Erlaß, durch welchen der Kaiser Maximilian II. am 1. August 1569 eine Bücherkommission in Frankfurt einsetzte. „Indeme die truckerherren bis dermohlen noch nit so stark im Schwunge waren“, sagt ein dem frankfurter Rate über die Bücherkommission unterbreitetes Gutachten vom Jahre 1696.[1]

Der Kaiser verfolgte mit jenem Erlaß ein doppeltes Ziel: einmal die Verhinderung der Verbreitung „derjenigen vntawglichen vnd verbottenen sectischen Schriften, welche unter Mißbrauch des Namens der Majestät mit deren Freiheiten versehen waren, und durch diese Täuschung die armen einfeltigen Leute verfüret vnd betrogen“, sodann aber die Wahrung seiner Rechte auf die Freiexemplare, welche er für die Privilegierung einzelner Bücher beanspruchte. Das letztere, ziemlich harmlos erscheinende Verlangen geht dem hier zuerst erwähnten voran und tritt auch später in den kaiserlichen Reskripten mehr und mehr in den Vordergrund; indessen darf man aus dieser besondern Betonung nicht schließen, daß das Verbot und die Unterdrückung der dem Papst und Kaiser mißliebigen Schriften nur ein Nebenpunkt gewesen sei. Man stellte ihn lediglich so hin, um den Maßregeln gegen den Inhalt der Bücher ein


Fußnoten

  1. Die ganze Darstellung in diesem Kapitel beruht fast ausschließlich auf den Akten des frankfurter, wiener und zum Teil des dresdener Archivs.


Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 610. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/003&oldid=- (Version vom 1.8.2018)