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empfindlich geschädigt werden, somit auch der Wohlstand der Stadt bedeutend leiden würde. Gleichwohl wagte er nicht energisch vorzugehen. Aus Furcht, „Ihro Kaiserlichen Majestät höchsten Authorität zu nahe zu treten“, beschloß er nämlich am 21. September 1628, den Anschlag im eigenen Namen zu machen. Er gab ihm folgende Fassung: „Im Namen der Röm. Kayserlichen Majestät vernichten und verbieten Wir gänzlich hiernächst unten angemeldete Bücher in specie Allen und Jeglichen weß Standes, Hoheit und Wesens dieselbige sein mögen, hiermit ernstlich anbefehlend, daß dero keiner gedachte Bücher hinführo entweder im Druck ausgehen lasse, lese oder sonsten aus wasserley Gestalt bei sich aufzuhalten unterstehe, sondern alle obberührte Bücher Uns sobald nach eingenommener dieses gegenwärtigen Decreti Wissenschaft, so deren bei sich haben werden, offenbarlich vorzuzeigen und einzuhändigen hiermit verpflichtet sein sollen.“ Es folgten dann die Titel von zwölf Büchern in französischer, italienischer und lateinischer Sprache, die fast alle gegen die Jesuiten und die Kurie gerichtet waren; darunter z. B. Tractatus inscriptus: Discorso del P. Giovanni Mariana Giesuita Spagnuolo, intorno à grand’ errori, che sono nella forma del governo de i Giesuiti; Dominici Baudi Orationes; Lexicon Philologicum praecipue Etymologicum, autore Mathia Martinio in scola Bremensi (was hat denn der bremische Lehrer mit seinem Lexikon verbrochen?); Miscellancorum Theologicorum libri tres.

Frankfurt also beanspruchte nicht mehr, wie es gemußt und gesollt hätte, die ausschließliche Entscheidung über seine eigenen Angelegenheiten, sondern war zufrieden, wenn es im Schlepptau der Bücherkommissare nachrücken durfte. Seine völlige Unterwerfung unter den Willen des Kaisers war nur noch eine Frage der Zeit, nur aufgehalten in den folgenden Jahren durch den zeitweisen Triumph der schwedischen Waffen. Von 1630 bis 1636 kommt deshalb in den Akten auch kein Verbot, keine Beschlagnahme, ja nicht einmal eine Anfrage oder Anzeige der Bücherkommissare vor. Sobald aber der schwedische Kriegsruhm zu erblassen anfängt, beginnen auch die alten Maßregelungen in Frankfurt wieder, und schon das Jahr 1637 bietet die willkommene Gelegenheit, den Rat in allen wichtigen buchhändlerischen Fragen beiseite zu schieben.

Der Buchhändler Wolfgang Endter in Nürnberg hatte durch den

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels Band 1. Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig 1886, Seite 648. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dt_Buchhandels_1_10.djvu/041&oldid=- (Version vom 1.8.2018)