Seite:Gutachten ueber die Wahlfaehigkeit eines Landtagsdeputirten.djvu/40

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der innern Bedingung, die von dem Gesetze angegeben ist, in der Einsicht, Geschiklichkeit, und Rechtschaffenheit der Kompetenten. Und findet man denn diese nur bey unsern Bürgermeistern und Senatoren? – oder bey ihnen auch nur in einem vorzüglichen Grade? Ich verneine beydes. Diese Herrn sind entweder Handwerksleute oder Schreiber, und bey den erstern, wie bey den leztern, wie selten ist bey ihnen der philosophische Geist, die vaterländische Geschichts- und Gesetzkenntniß, die Gewandtheit in Geschäften, die Beredtsamkeit und Dreistigkeit, und der geläuterte Patriotismus, ohne die unsre Landschaft ein ewiges Jaherrnkollegium bleiben, und an dem Gängelbande eines oder einiger Usurpatoren geleitet werden wird. Aber man lasse die Wahl frey, man eröffne den Geistlichen, den Aerzten, den Professoren, den Advokaten, den Kaufleuten, den Oekonomen, den Zutritt in den Landtag, und dann wird er bald ein, durch innere Kraft und Selbstständigkeit ehrwürdiger Senat, die Grundsäule unsrer vortreflichen Verfassung,