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Eine weitere Bestätigung für das Vorhandensein der Neustädter Schule in der Zeit vor der Reformation liegt in folgender Thatsache. Im „Gerichtshandelsbuch des Rathes zu Dresden“, das mit dem Jahre 1505 beginnt und im hiesigen Rathsarchive verwahrt wird, findet sich von 1507 auf Blatt 24 folgender Eintrag: „Zu merken auff Freitag am tage Elisabeth haben Vor einem Erbern Rath petrus leuppolt die Zceit Schulmeister und Stadtschreiber Zu alden dresden Sampt seiner ehelichen Wirtein Nachgelassenen Hannsen Senfftis zeligen etwan Zceugkmeister yrer tochter Jungfer Margarethen vff Irem Hause In der grossen Juden gassenn Zcehen silberne schogk Vormacht Vnd geeigent Die sie Zu Iren Mundigen Jaren ap sie die erleben Werde Zu ehelicher erlicher erstatunge doran haben Vnd bekomen sal Szo sie ader bynnen der Zceit todis abginge, sal dise gabe Ine Wider In Heyme komen Vnd fallen Vnd vor nichtis angesehen Werden.“[1] Bedeutungsvoll bei dieser Erbschaftsangelegenheit ist der Umstand, daß in derselben ein Schulmeister zu Altdresden Erwähnung findet und mit Namen angeführt wird.

Wenn diese Mittheilung offenbar beweist, daß die Neustädter Schule schon vor der Reformation bestand, so dürfte etwa weiter zu fragen sein, ob das Jahr ihrer Gründung von der genannten Zeit an noch weit zurückliegt? Dies scheint allerdings der Fall, wie einzelne Notizen aus alten Altdresdner Stadtrechnungen, welche insgesammt für die frühere Geschichte unserer Stadt äußerst wichtig sind, unzweifelhaft darthun. Zum ersten Male kommt in den erwähnten alten Aufzeichnungen die Neustädter Schule, oder richtiger, deren Lehrer 1475 vor, denn es heißt daselbst: „Ausgabe 15 Gr. 3 Pf. an den Schulmeister, Trinkgeld vom Ungelde.“[2] Diese Notiz ist bei


  1. Zu merken auf Freitag am Tage Elisabeth (d. i. 19. oder 20. Novbr.), haben vor einem ehrbaren Rath Petrus Leupold, die Zeit Schulmeister und Stadtschreiber zu Altendresden, sammt seiner Ehefrau, nachgelassenen Hans Senfts seligen, vormals Zeugmeister, ihrer Tochter Jungfer Margaretha auf ihrem Hause in der großen Jüdengasse (Galleriestraße) zehn silberne Schock vermacht und zugeschrieben, die sie zu ihrer Mündigkeit, wenn sie die erleben werde, zu ehelicher ehrlicher Erstattung daran haben und bekommen soll; so sie aber binnen der Zeit mit Tod abginge, soll diese Gabe ihnen wieder anheim fallen und für nichts angesehen werden.
  2. Das Ungeld war eine landesherrliche Abgabe, bei deren Einnahme und Umrechnung der betreffende Lehrer wahrscheinlich mit zu helfen hatte.