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aller Einfachheit ihres Inhalts insofern äußerst wichtig, als sie das Vorhandensein der Neustädter Schule bereits im Jahre 1475 aus amtlichen Quellen unwiderleglich nachweist. Wenn ja noch ein Zweifel darüber herrschen könnte, ob der in jener Mittheilung erwähnte Schulmeister auch wirklich an der hier in Frage kommenden Anstalt gewirkt habe, so müssen die noch folgenden, ebenfalls Altdresdner Stadtrechnungen entnommenen Angaben ein solches Bedenken vollständig beseitigen.

Können wir auch nach Lage der Sache das Jahr 1475 nicht gerade als das Gründungsjahr der Neustädter Schule bezeichnen, da es doch denkbar, obgleich höchst zweifelhaft ist, daß man später einmal das Vorhandensein der genannten Anstalt zu einem noch früheren Zeitpunkte als zu dem hier angegebenen zu beweisen vermag, so erachten wir doch das oben erwähnte Jahr trotzdem für höchst wichtig, da es möglich ist, von diesem Zeitpunkte an die Geschichte der Neustädter Schule durch einen Zeitraum von 4 Jahrhunderten zu verfolgen. In dieser Beziehung also darf man immerhin das Jahr 1875 für das jetzt so blühende Neustädter Unterrichtsinstitut als ein Jubeljahr bezeichnen.

Die Altdresdner Stadtrechnungen von 1500 führen folgende Posten auf: „20 Gr. Lohn dem Schulmeister;“ 6 Fl. in Golde dem Pfarrer und Schulmeister vom Salve (einem gestifteten Kirchengesange) jährlich. Wichtig ist die Notiz von 1503: „4 Gr. vertrunken, als der neue Schulmeister, der Baccalaureus von Hayn, im Kloster vom Prior angenommen ward“, woraus deutlich hervorgeht, daß die Schule vom Augustinerkloster zu Altdresden abhängig war. Der Ausgabeposten von 1504: „1 Gr. dem Locaten, so mit seinen Schülern vorm Rathe gesungen“, erinnert an eine frühere Einrichtung, nach welcher Lehrer ihre Dienste auf eine bestimmte Zeit vermietheten. Ueber den Eintrag von 1507: „1 Gr. den Schülern, vor dem Tisch gesungen“, möge bemerkt sein, daß bei besonderen Veranlassungen, namentlich bei dem Antritte des neuen Rathes, vom Lehrer der Neustädter Schule im Rathszimmer vor dem Rathstische ein Festgesang aufgeführt wurde. In derselben Stadtrechnung, die den letzterwähnten Posten enthält, kommt auch vor: „3 Pf. dem Schüler, mit dem Hirten umgegangen.“ Die Einwohner Dresdens mußten nämlich einen Hirtenlohn entrichten, welchen der Hirt selbst in Begleitung[WS 1]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Bcgleitung