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Künsten zu erbauen, die Ungehorsamen ziemlich zu castigiren. Den Schülern befohlen, solchem Schulmeister gefolgig und gehorsam zu sein; dem Pfarrherrn befohlen, Aufmerk zu haben gegen Mißbrauch, Unfleiß oder andere Unrichtigkeit.“ Dieser Pretschendorf oder Preschner ist von den bisherigen Lehrern der Neustädter Schule der erste, der sich verheirathete, und weil er auf Auslassungen ihm befreundeter Personen hin fürchtete, seine Verehelichung möchte seine Amtsentsetzung zur Folge haben, wendete er sich mit einer Eingabe an den Rath, dem er darin Folgendes vortrug. „Nach Erbietung meiner willige, pflichtschuldige und gehorsame Dienste, weiß ich E. E. G. einem ehrbaren und wohlweisen Rath nicht zu verhalten, wie daß ich verlaufender Zeit mich mit einer Jungfrau Magdalene Pilitzin genannt, mit Wissen der Meinen verlobet, und nun aus wichtigen Ursachen, in Kurzem mein ehelich Beilager zu halten vorgenommen habe. Es sind aber Etliche, die guter Meinung mir solch christlich Vornehmen widerrathen, als würde ich, sobald ich mich verändert und gefreiet hätte, weil sonsten ungebräuchlichen, daß die Schuldiener zu Altendresden Weiber haben, meines Dienstes entsetzet und benommen werden, deß ich mich doch nicht zu einem E. W. Rath, weil er mich zu solchem Amt und Schuldienste tüchtig erkannt und verordnet, (dafür ich denn auch E. E. W. Rath aufs höchste danke) versehe. Gelanget demnach an einen E. W. Rath mein höchstes und demüthiges Bitten, ein E. W. Rath wolle seinen geneigten Willen mir in dem erzeigen und mich, dieweil es ohn allen Schaden und Nachtheil der Knaben geschehen kann, bei meinem Dienst günstiglichen erhalten.[1] Es bedarf kaum der Erwähnung, daß der Rath den heirathslustigen Lehrer trotz seiner Verehelichung unbedenklich im Amte ließ.

Weniger erfolgreich erwies sich eine andere Eingabe, die Preschner in Gemeinschaft mit dem Cantor seiner Schule dem Rathe unterm 31. März 1563 übersandte, weil „etliche Bürger zu Altendresden ihre Kinder, mit denen man viel Mühe gehabt, ehe man sie angebracht, so daß man ihrer in der Kirchen nicht wohl entrathen mag, ohne alle Ursach, nur daß sie den Kindern willfahren, damit ihnen haußen aller Muthwill und Untugend mag gestatt werden, gegen Neudresden in die Schule führen. Etliche aber führen die


  1. Foliant, die Kirchen- u. Schuldiener betreffend, 1516 bis 1582. Fol. 202.