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ihren hinein nur einer Parteken (des zeitlichen Gutes)[1] halben, wenn sie ein Responsorium singen können, nicht daß sie etwas lernen sollten, darüber sie dann, wie wir es mit den andern Knaben und unsern Inspectoribus darthun wollen, nicht zu klagen haben, und schwächen also unsere Schule, daß wir in die Länge den Gottesdienst in der Kirchen nach Nothdurft nicht würden ausrichten können, und zuletzt schier keinen behalten würden, der eine deutsche Lection in der Kirchen lesen könnte.“ Obwohl die Absender der Klage zugestehen müssen, „daß man den Aeltern, wenn sie ja den Verderb ihrer Kinder suchten und begehrten, solche Handlungsweise nicht wohl wehren könne,“ gelangen sie doch zu der Bitte, „es wolle ein E. W. Rath unsere Klage einer ganzen Gemeine zum Besten beherzigen, auf Mittel und Wege trachten, wie die Schule in ihren Würden möchte erhalten werden, und den Knaben gewehret, daß ihnen nicht alsbald, wenn man sie sauer ansähe, die Schule drinnen offen stünde, sondern haußen, bis sie ihre Fundamenta Grammatica gestudiret hätten, bleiben müßten.“ Die Bitte, „daß man hausarmen Knaben, derer viel haußen sein, und gar kein Unterhalt haben, die auch gerne studiren wollten, eine wöchentliche Beisteuer thun und die Belohnung von Gott dem Allmächtigen nehmen möchte, damit sie auch zum Studiis gereizet und dabei erhalten würden“, schließt die Eingabe.[2]

Der Rath verlangte darauf hin vom Rector der Kreuzschule Tobias Mostelius, eine Auslassung über die Gründe, welche manche Aeltern zu einer solchen Handlungsweise bestimmten, worauf der Letztere unterm 1. April des genannten Jahres sich in seiner Antwort also äußerte: „Ich weiß aus Erfahrung, daß allezeit, wo zwei Schulen so nahe bei einander, eine der andern weichen muß, und in welcher ein jeder sein bessere Gelegenheit zu haben verhoffet, darin begiebt er sich. Damit aber Zank und andere Unordnung verhütet, hab ich mich anfänglich, da mir diese Schul befohlen worden, mit dem Pfarrherrn zu Altendresden, der dazumal Herr Hieronymus Opitz gewesen, unterredet, keinen aus der Altdresdnischen Schul hierinnen zum Schüler anzunehmen, er bringe mir denn ein Schreiben vom Schulmeister, darin vermeldet, daß er in unsrer Schul tauglich


  1. Wörterbuch der deutschen Sprache von Dr. Daniel Sanders. 2. Bd., S. 502.
  2. Foliant, die Kirchen- und Schuldiener betreffend, 1516–82. Fol. 204.