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wohl nicht zu viel behauptet, wenn er sagt, daß diese Chorschüler zu der schnellen Ausbreitung der Lehre Luthers in Sachsen nicht wenig beigetragen haben.

Man darf freilich nicht glauben, daß mit Einführung der Reformation in Dresden jede noch aus katholischer Zeit stammende Einrichtung sofort aufgegeben worden sei; keineswegs. Nur Etwas zum Beweis. Ein Verzeichnis, „was vom Kirchenornat zu unsrer Kirchen zu Alten-Dreßden (nach Besichtigung vom 18. August 1601) vorhanden“, erwähnt auch folgende Dinge:

„1 Grün würfflicht Samtes Meßgewandt sampt ihren Vier Hembden und Zugehör
1 Blaw und Weiß Meßgewandt
1 Meßgewandt mit dem gestickten Crucifix
1 Meßgewandt von güldtnen stücken, welches Herr Sauermann Anno 1599 dazu verordnet; ferner
2 Schleyer der Marien und 1 Hembdlein dem Jesusbildlein.“[1]

Der Umstand also, daß neben rein protestantischen Einrichtungen gewisse katholische noch bestanden, erklärt es auch, daß auf der Neustädter Schule 2 Currendaner- oder Mendicantenchöre existirten, von denen das eine auf den Straßen lateinische, das andere deutsche Lieder sang. Laut der Matrikel von 1575 erhielten die Schüler des ersteren Chores alle Sonntage 1 Gr. aus dem Gotteskasten in Neudresden, außerdem 10 Gr. insgesammt, dagegen nur 18 Pf. für einen Umgang an der Mittwoch und am Freitage. Die Mendicanten, welche beim Herumgehen deutsch sangen, bekamen Sonntags 5 Gr. 3 Pf., Mittwochs und Freitags aber nur 10 Pf. Das ersungene Geld wurde sofort, aber nach gewissen Verhältnissen, vertheilt.[2] – Im Laufe der Zeit änderte sich Manches bei diesen Chören. Das Singen lateinischer Lieder hörte auf; auch wurden die eingegangenen Almosen später aufbewahrt und nur zu gewissen Zeiten im Jahre zur Vertheilung gebracht.

Wie stark diese Chöre waren, weiß man jetzt ebensowenig, als man (mit Ausnahme des Jahres 1670–71) die Zahl der Schüler kennt, welche etwa bis 1700 jährlich die Schule frequentirten. Ein freilich nicht ganz sicherer Schluß darauf ließe sich vielleicht aus


  1. Rathsactenstück B. VIIIb, 8.
  2. Hilscher, Etwas zur etc. S. 181, Anmerkung f.